Für Arbeitnehmer und Rentner: Lohnsteuerhilfeverein
„Die Lohnsteuerhilfevereine erfreuen sich seit Jahren guten Zulaufs, die Mitgliederzahlen steigen“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Wer Hilfe bei einem der Vereine sucht, muss Mitglied werden. Fast wird überall eine einmalige Aufnahmegebühr fällig, häufig um die 10 bis 20 Euro. Jährlich muss das Mitglied dann eine Gebühr zahlen, die sich an seinen Bruttojahreseinnahmen orientiert. Große Vereine verlangen zwischen 35 und 442 Euro pro Jahr (siehe Tabelle).
Beratung kostet 149 Euro im Schnitt
Im Schnitt zahlen Mitglieder des größten Vereins, der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), 149 Euro für ihre Steuererklärung. Bei der Höhe der Mitgliedsbeiträge gibt es regional Unterschiede zwischen den Vereinen. Lassen sich Ehepartner nicht gemeinsam veranlagen, müssen beide die Gebühr nach der Höhe ihrer jeweiligen Jahreseinnahmen entrichten. Das kann teurer sein als die gemeinsame Steuererklärung.
Leistungen der Lohnsteuerhilfe
Für den Mitgliedsbeitrag versprechen die Vereine das gesamte Jahr über steuerlichen Rat zu üblichen Steuerfragen von Arbeitnehmern, etwa der Wahl der passenden Steuerklasse oder dazu, wie ein Freistellungsauftrag für die Bank korrekt ausgefüllt wird. Zudem geben sie ihren Kunden Tipps, wie diese Steuern sparen können. Die Vereine erstellen für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, sie berechnen die Steuernachzahlung oder -rückerstattung und sie prüfen den Steuerbescheid. Wenn nötig, legen sie auch Einspruch gegen den Bescheid ein. Im Streitfall klagen sie für ihre Mitglieder vor dem Finanzgericht, sofern das sinnvoll erscheint.
Keine Beratung für Gewerbetreibende
Arbeitnehmer mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit haben Pech: Wer etwa auf seinem Dach eine Photovoltaikanlage hat und den Strom ins Netz eines Stromanbieters einspeist, betreibt ein Gewerbe und kann sich nur an einen Steuerberater wenden. Aufteilen lässt sich die Steuererklärung nicht. Mit der Einkommensteuer zum Lohnsteuerhilfeverein, mit der Solaranlage zum Steuerberater – das geht nicht. Es gibt keine Mandatsteilung. Ähnliches gilt für Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung machen: Wenn ein Partner Arbeitnehmer, der andere aber selbstständig ist und sich beide gemeinsam veranlagen wollen, können sie sich nicht von einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lassen. Sie müssen einen Steuerberater aufsuchen.
Nebeneinkünfte erlaubt
Eigentlich dürfen die Vereine nur in Lohnfragen beraten. Doch sie helfen auch, wenn sich Einnahmen aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung neben dem Gehalt in Grenzen halten. Bei Alleinstehenden dürfen es 13 000 Euro sein, bei Ehepaare bis zu 26 000 Euro im Jahr. Wer also ein Aktiendepot besitzt, muss nicht gleich zum Steuerberater. Kapitalerträge, die wegen bereits einbehaltener Abgeltungsteuer in der Steuererklärung nicht erklärt werden, bleiben bei der Einnahmegrenze unberücksichtigt.
Den richtigen Verein finden
Die Suche nach dem passenden Verein in der Nähe geht einfach online: Eine Adresse ist zum Beispiel der Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine (ZVL). Auf dessen Internetseite unter zvlonline.de können Interessierte Vereine nach Postleitzahl oder Ort suchen. Dort finden sich nur Beratungsstellen, die nach den Maßgaben der Din-Norm 77 700 zertifiziert wurden.
Eine danach zertifizierte Lohnsteuerhilfe muss folgende Kriterien erfüllen:
- Die Beratungsstelle muss gut erreichbar sein.
- Termine sollen innerhalb von zwei Wochen angeboten werden.
- Es muss eine individuelle Beratung mit ausreichend viel Zeit stattfinden.
- Nach Vorliegen aller Unterlagen muss eine kurzfristige Bearbeitung erfolgen.
- Es gibt eine schriftliche Information über die Vorausberechnung der Steuererklärung.
- Der Steuerbescheid wird geprüft.
Tipp: Es besteht keine Pflicht, die ortsansässige Lohnsteuerhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch nach einem Umzug dürfen Sie sich von Ihrer alten Beratungsstelle helfen lassen.
Alternative Gewerkschaft
Gewerkschaftsmitglieder können sich auch von ihrer Gewerkschaft steuerlich beraten lassen. Bei der Beratung gelten ähnliche Beschränkungen wie bei den Lohnsteuerhilfevereinen. Zum Teil arbeiten Gewerkschaften mit Lohnsteuerhilfevereinen zusammen und gewähren ihren Mitgliedern günstigere Konditionen.