Für Selbstständige: Steuerberater
Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Tätigkeit können sich nicht an Lohnsteuerhilfevereine wenden. Sie müssen Rat beim Steuerberater oder einem Steuerbevollmächtigten suchen. Angestellte haben dagegen die freie Wahl – sie dürfen sich ihren Experten aussuchen.
Kosten für die Steuerberatung
Was ein Steuerberater kostet, können Verbraucher nicht leicht nachvollziehen. Einen Anhaltspunkt geben die Tabellen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Verordnung setzt die Mindest- und Höchstgebühren fest, welche Steuerberater für Leistungen berechnen müssen und dürfen. Wie viel es im Einzelfall ist, hängt von Details und Aufwand ab. Klar ist: Die Gebühren für eine Steuererklärung über den Steuerberater sind in aller Regel höher als beim Lohnsteuerhilfeverein.
Berater muss Gebühr im Zweifel begründen können
Jeder Tätigkeit ist eine Höchstgebühr zugeordnet. Allerdings darf der Steuerberater nicht grundsätzlich den Maximalbetrag fordern, sondern je nach Sachverhalt und Aufwand nur anteilige Beträge. Verlangt der Berater für eine Tätigkeit mehr als die mittlere Gebühr, muss er das seinem Mandanten gegenüber begründen können.
Auf den Gegenstandswert kommt es an
Je höher der sogenannte Gegenstandswert und je komplexer der Fall, desto höher fällt auch die Rechnung aus. Der sogenannte Gegenstandswert ist zumeist der Wert der Sache, um die sich der Berater kümmern soll. Er richtet sich zum Beispiel nach der Höhe der Einkünfte.
Beispiel: Ein Angestellter verdient monatlich 4 500 Euro brutto und bekommt zusätzlich ein 13. Gehalt – insgesamt kommt er auf 58 500 Euro Lohn im Jahr und hat Werbungskosten von 1 500 Euro. Bei der Kostenberechnung für die Einkommensteuererklärung beläuft sich der Gegenstandswert auf 60 000 Euro. Im Mittel kostet die Hilfe des Steuerberaters rund 413 Euro.
Tipp: Seit einer Gesetzesänderung, die im Juli 2016 in Kraft getreten ist, dürfen Sie und Ihr Steuerberater mittels einer Vergütungsvereinbarung ausmachen, dass die Kosten für die Steuererklärung die Honorarordnung unter- und überschreiten dürfen. Klären Sie vorab also unbedingt, wie der Berater abrechnen möchte. Es kann sich für Sie lohnen, mit ihm zu verhandeln.
Gute Vorbereitung kann Geld sparen
Um den Aufwand des Steuerberaters und damit die Kosten klein zu halten, lohnt sich eine gute Vorbereitung. „Man kann als Mandant seine Abrechnung auch zu seinen Gunsten beeinflussen, indem man seine Unterlagen schon gut vorsortiert dem Steuerberater übergibt und ihm so die Arbeit erleichtert“, erläutert Steuerberater Heinz-Dieter Blümke, Vorsitzender des Rechts- und Berufsrechtsausschusses des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV). „Es ist schon Spielraum vorhanden, den der Steuerberater nach billigem Ermessen innerhalb des Rahmens der Steuerberatervergütungsverordnung nutzen kann.“
Rechnung nachvollziehen
Sobald die Arbeit des Beraters erledigt ist, muss er eine nachvollziehbare Rechnung erstellen. „Damit der Mandant die Honorarrechnung tatsächlich leicht nachvollziehen kann, muss der Berater in seiner Rechnung bestimmte formelle Angaben machen“, erläutert Thomas Hund, stellvertretender Hauptgeschäftsführer und Leiter der Abteilung Recht und Berufsrecht der Bundessteuerberaterkammer. So muss der Berater nicht nur die Beträge der einzelnen Gebühren, eine Bezeichnung des Gebührentatbestands, sondern auch die Vorschriften der Vergütungsverordnung und den Gegenstandswert angeben.
Hilfe im Konfliktfall
Wer die Rechnung nicht versteht, sollte zunächst beim Berater nachfragen. Kann der die Kosten nicht plausibel erklären, gibt es im Konfliktfall noch andere Möglichkeiten, sich zu wehren. „Sollte es doch einmal zu Problemen kommen, sind die Steuerberaterkammern Ansprechpartner für Mandanten“, sagt Hund. Steuerberater und Steuerbevollmächtigte unterliegen besonderen Berufspflichten, überwacht von den Steuerberaterkammern: Sie müssen ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft und verschwiegen ausüben. Die jeweils zuständige Steuerberaterkammer fungiert im Streit zwischen Steuerberater und Mandant als Schlichtungsstelle.
Berater von der Steuer absetzen
Die Kosten für den Berater lassen sich von der Steuer absetzen: Allerdings kommt es dabei darauf an, was man den Berater machen lässt. Die Ausgaben für die Beratung dürfen nicht privat veranlasst sein. Thomas Hund von der Bundessteuerberaterkammer erklärt: „Will man Steuerberatungskosten steuerlich geltend machen, müssen sich die Ausgaben auf die Ermittlung der Einkünfte beziehen und damit rein betrieblich oder beruflich veranlasst sein. Dann lassen sie sich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen.“ Da haben Selbstständige bessere Karten als Angestellte. Steuerberater Heinz-Dieter Blümke ergänzt: „Gebühren für das Ausfüllen des Mantelbogens zur Einkommensteuererklärung erkennt der Fiskus nicht an, wohl aber sind die Beratungskosten für das Ausfüllen der Anlagen N, V, G oder SO in der jeweiligen Einkunftsart als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar.“
Steuerberater finden
Suchportale im Internet können bei der Suche nach einem Berater in der Nähe helfen, etwa das Portal der Bundessteuerberaterkammer unter bstbk.de. Daneben bietet der Deutsche Steuerberaterverband eine Internetsuche unter steuerberater-suchservice.de an. Hier lässt sich die Suche eingrenzen, etwa gezielt auf das Fachgebiet des Beraters. Alternativ kommt eine Suche über das bundesweite Steuerberaterverzeichnis infrage, in dem alle in Deutschland zugelassenen Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften gelistet sind. Häufig lohnt auch eine Nachfrage im Kollegen- oder Bekanntenkreis. Wer zufrieden ist, empfiehlt seinen Berater gerne weiter. Möchten Sie Ihre Steuererklärung doch lieber selbst machen?
Tipp: Wie gut Steuersoftware und Online-Steuerprogramme sind, klärt unser Steuersoftware-Test.