
© Westend61 / Tom Hoenig
Die Zivilgerichte haben mehrfach entschieden, welche Pflichten Steuerberater gegenüber den Mandanten haben und welche nicht. Einige wichtige Entscheidungen im Überblick:
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf: Versäumt der Berater die Einspruchsfrist, muss er seinem Mandanten den entstandenen Steuerschaden ersetzen (Az. 23 U 207/02).
Landgericht Hamburg: Macht der Mandant gegenüber dem Berater unklare oder widersprüchliche Angaben zu einem steuerlich relevanten Sachverhalt und gibt der Berater dann eine für seinen Mandanten ungünstige Steuererklärung ab, verstößt er gegen die Pflicht zur sorgfältigen Berufsausübung, wenn er nicht nachgefragt hat, um den Sachverhalt aufzuklären (Az. 313 O 203/92).
OLG Saarbrücken: Erteilt der Berater objektiv falsche Gestaltungstipps, haftet er für Steuernachzahlungen, wenn das Finanzamt die Gestaltung nicht akzeptiert (Az. 1 U 52/85).
Bundesgerichtshof: Steuerberater müssen sich in Tages- und Fachpresse über aktuelle steuerpolitische Änderungen informieren und Mandanten auf drohende nachteilige Änderungen rechtzeitig hinweisen (Az. IX ZR 472/00).
OLG Düsseldorf: Ein Steuerberater muss über die Entstehung und Möglichkeiten zur Vermeidung von Nachzahlungszinsen aufklären (Az. I 23 U 168/13).
Bundesgerichtshof: Betreut ein Berater einen Steuerzahler im Dauermandat, muss er ihn vorausschauend beraten und ungefragt über Gesetzesänderungen und Urteile informieren. Er muss prüfen, ob neue Gestaltungen möglich oder nötig werden (Az. IX ZR 246/00).
Bundesgerichtshof: Ein Steuerberater muss den Mandanten nicht darüber informieren, dass ein Kirchenaustritt Steuern spart (Az. IX ZR 53/05).
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Ausführlich:
Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
Mein Vorschlag für test.de:
Lassen Sie sich "Ändern" der Leserkommentare" zu, nicht nur "Löschen". Dann ist sowas schnell korrigiert.
Erwähnter Link
www.gesetze-im-internet.de/stbgebv
auf die Vergütungsverordnung für Steuerberater (, ...) des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) bringt - wie gesagt - i.d.R. nur Juristen wirklich Klarheit.
Da gleich so tief in den Kerntext statt auf das für Laien viel übersichtlichere Inhaltsverzeichnis - wie bereits vorgeschlagen (Wdh. s.o.) - zu verlinken, erscheint mir für test.de-Leser überfordernd und wenig hilfreich.
Vom Inhaltsverzeichnis aus kann man selbst bei Bedarf sogar viel direkter auf die jeweils interessierende Passage springen, was im Kerntext nicht geht. Dort scrollt der/die 'Unsachverständige' nur irritiert durch etliche Paragraphen. fb und google lassen grüßen.
Dieser Link war ausnahmsweise mal sozusagen "too deep".-)
Vielleicht mögen Sie das korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen, marcbs
@karmk @marcbs In der Einleitung hatten wir geschrieben, dass ein Steuerberater Pflicht sei für Freiberufler. Das stimmt nicht und wir haben die Passage korrigiert. Außerdem haben wir den gewünschten "deep link" direkt auf die Vergütungsordnung gesetzt. Vielen Dank für Ihre Hinweise! (Bu/aci)
Noch etwas: Mein Kommentar zum fehlleitenden Link war mir wichtig und einige Mühe wert, um Sie zu allg. Verbesserungen Ihrer insgesamt hervorragend dem Verbraucher dienenden Arbeit anzuregen.
Ich bin ein langjähriger Fan von Finanz-/test und test.de, von der Qualität und Unabhängigkeit Ihrer Berichterstattung überzeigt, empfehle Sie ständig weiter, danke Ihnen sehr für Ihre überaus wertvollen Infos und werde mich auch weiterhin bemühen, im besten Falle hilfreiche Hinweise und Anregungen zu geben, insbesondere allgemein nützlich wirkende.
Auf einen davon aus den "Nuller-Jahren" zum Layout blicke ich manchmal etwas stolz, denn seine Umsetzung ist auf jeder Titelseite von test und Finanztest zu sehen. Es ist die vertikale Heft-Bezeichnung am Heftpfalz zum leichteren Auffinden in Sammelordnern, die mir und vielen Lesern sicher nützt.
Ich schreibe Ihnen diesen Hintergrund, damit Sie die Link-Kritik nicht als vernichtendes Urteil lesen, denn das ist sie nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Für wen ist denn ein Steuerberater Pflicht? Sie schreiben so etwas in der Einleitung... Es wäre neu für mich und nur ein unnötiger Kostenfaktor in meinem Gewerbe. Ein gutes Steuerprogramm incl. des Hilfemodus, gesunder Menschenverstand und Recherche im Internet ermöglichen alle notwendigen Erklärungen und Rechnungen. Bei konkreten Fragen kann auch ein Gespräch (keine Beratung!) mit dem Finanzbeamten helfen.