Steuerberater

Urteile: Steuerberater in der Pflicht

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Steuerberater - Wann er sinn­voll ist und wie er möglichst viel bringt

© Westend61 / Tom Hoenig

Die Zivilge­richte haben mehr­fach entschieden, welche Pflichten Steuerberater gegen­über den Mandanten haben und welche nicht. Einige wichtige Entscheidungen im Über­blick:

Ober­landes­gericht (OLG) Düssel­dorf: Versäumt der Berater die Einspruchs­frist, muss er seinem Mandanten den entstandenen Steuerschaden ersetzen (Az. 23 U 207/02).

Land­gericht Hamburg: Macht der Mandant gegen­über dem Berater unklare oder wider­sprüchliche Angaben zu einem steuerlich relevanten Sach­verhalt und gibt der Berater dann eine für seinen Mandanten ungüns­tige Steuererklärung ab, verstößt er gegen die Pflicht zur sorgfältigen Berufs­aus­übung, wenn er nicht nachgefragt hat, um den Sach­verhalt aufzuklären (Az. 313 O 203/92).

OLG Saarbrücken: Erteilt der Berater objektiv falsche Gestaltungs­tipps, haftet er für Steuer­nach­zahlungen, wenn das Finanz­amt die Gestaltung nicht akzeptiert (Az. 1 U 52/85).

Bundes­gerichts­hof: Steuerberater müssen sich in Tages- und Fach­presse über aktuelle steuer­politische Änderungen informieren und Mandanten auf drohende nach­teilige Änderungen recht­zeitig hinweisen (Az. IX ZR 472/00).

OLG Düssel­dorf: Ein Steuerberater muss über die Entstehung und Möglich­keiten zur Vermeidung von Nach­zahlungs­zinsen aufklären (Az. I 23 U 168/13).

Bundes­gerichts­hof: Betreut ein Berater einen Steuerzahler im Dauer­mandat, muss er ihn voraus­schauend beraten und ungefragt über Gesetzes­änderungen und Urteile informieren. Er muss prüfen, ob neue Gestaltungen möglich oder nötig werden (Az. IX ZR 246/00).

Bundes­gerichts­hof: Ein Steuerberater muss den Mandanten nicht darüber informieren, dass ein Kirchen­austritt Steuern spart (Az. IX ZR 53/05).

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marcbs am 11.10.2019 um 02:21 Uhr
Ui, die StbGebV heißt StBVV ;-)

Ausführlich:
Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
Mein Vorschlag für test.de:
Lassen Sie sich "Ändern" der Leserkommentare" zu, nicht nur "Löschen". Dann ist sowas schnell korrigiert.

marcbs am 11.10.2019 um 02:12 Uhr
StbGebV-Link zu juristisch und "too deep" !-)

Erwähnter Link
www.gesetze-im-internet.de/stbgebv
auf die Vergütungsverordnung für Steuerberater (, ...) des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) bringt - wie gesagt - i.d.R. nur Juristen wirklich Klarheit.
Da gleich so tief in den Kerntext statt auf das für Laien viel übersichtlichere Inhaltsverzeichnis - wie bereits vorgeschlagen (Wdh. s.o.) - zu verlinken, erscheint mir für test.de-Leser überfordernd und wenig hilfreich.
Vom Inhaltsverzeichnis aus kann man selbst bei Bedarf sogar viel direkter auf die jeweils interessierende Passage springen, was im Kerntext nicht geht. Dort scrollt der/die 'Unsachverständige' nur irritiert durch etliche Paragraphen. fb und google lassen grüßen.
Dieser Link war ausnahmsweise mal sozusagen "too deep".-)
Vielleicht mögen Sie das korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen, marcbs

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.06.2019 um 16:42 Uhr
Pflicht?

@karmk @marcbs In der Einleitung hatten wir geschrieben, dass ein Steuerberater Pflicht sei für Freiberufler. Das stimmt nicht und wir haben die Passage korrigiert. Außerdem haben wir den gewünschten "deep link" direkt auf die Vergütungsordnung gesetzt. Vielen Dank für Ihre Hinweise! (Bu/aci)

marcbs am 03.06.2019 um 17:16 Uhr
Insgesamt SEHR zufrieden ...

Noch etwas: Mein Kommentar zum fehlleitenden Link war mir wichtig und einige Mühe wert, um Sie zu allg. Verbesserungen Ihrer insgesamt hervorragend dem Verbraucher dienenden Arbeit anzuregen.
Ich bin ein langjähriger Fan von Finanz-/test und test.de, von der Qualität und Unabhängigkeit Ihrer Berichterstattung überzeigt, empfehle Sie ständig weiter, danke Ihnen sehr für Ihre überaus wertvollen Infos und werde mich auch weiterhin bemühen, im besten Falle hilfreiche Hinweise und Anregungen zu geben, insbesondere allgemein nützlich wirkende.
Auf einen davon aus den "Nuller-Jahren" zum Layout blicke ich manchmal etwas stolz, denn seine Umsetzung ist auf jeder Titelseite von test und Finanztest zu sehen. Es ist die vertikale Heft-Bezeichnung am Heftpfalz zum leichteren Auffinden in Sammelordnern, die mir und vielen Lesern sicher nützt.
Ich schreibe Ihnen diesen Hintergrund, damit Sie die Link-Kritik nicht als vernichtendes Urteil lesen, denn das ist sie nicht.
Mit freundlichen Grüßen

karmk am 03.06.2019 um 17:09 Uhr
Pflicht?

Für wen ist denn ein Steuerberater Pflicht? Sie schreiben so etwas in der Einleitung... Es wäre neu für mich und nur ein unnötiger Kostenfaktor in meinem Gewerbe. Ein gutes Steuerprogramm incl. des Hilfemodus, gesunder Menschenverstand und Recherche im Internet ermöglichen alle notwendigen Erklärungen und Rechnungen. Bei konkreten Fragen kann auch ein Gespräch (keine Beratung!) mit dem Finanzbeamten helfen.