Steuerberater

Check­liste: Auf mögliche Fehler des Beraters reagieren

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Hätte mein Steuerberater nicht mehr heraus­holen können? Sind Sie verunsichert, ob Ihr Berater eventuell einen Fehler gemacht hat, holen Sie sich Unterstüt­zung weiterer Experten. Den letzten Schritt, die Klage vor Gericht, sollten sich gerade Privatleute sehr gut über­legen.

Gespräch suchen. Versuchen Sie es im Guten. Wenden Sie sich direkt an Ihren Steuerberater mit Ihren Fragen oder dem Verdacht, dass etwas falsch gelaufen sein könnte.

Kammer anrufen. Kommen Sie allein nicht weiter, wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer, die regional zuständig ist. Sie kann eventuell vermitteln.

Zweite Meinung. Weist Ihr Steuerberater Sie zurück, kann es sich lohnen, einen anderen Steuerberater um dessen Einschät­zung zum kritischen Sach­verhalt zu bitten. Versuchen Sie, das Thema möglichst konkret anzu­sprechen. So sollte es möglich sein, das Honorar für den zweiten Berater gering zu halten.

Rechts­anwalt. Loten Sie mit einem Anwalt die Chancen für Ihr weiteres Vorgehen aus. Wenden Sie sich an einen Experten, der sich im komplexen Steuerrecht auskennt. Klären Sie unbe­dingt Kosten und Nutzen einer möglichen Klage, bevor Sie diesen Schritt letzt­lich gehen.

Dauer­hafter Wechsel. Wollen Sie den Steuerberater nach einem Fehler verlassen? Klären Sie zum Beispiel im Gespräch mit Ihrem Anwalt oder dem neu gewählten Berater, wann der Wechsel möglichst reibungs­los erfolgen kann. Eventuell hat Ihr erster Berater ein Zurück­behaltungs­recht. Das bedeutet, dass er Ihre Unterlagen erst heraus­geben muss, wenn Sie seine Rechnung bezahlt haben.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • marcbs am 11.10.2019 um 02:21 Uhr
    Ui, die StbGebV heißt StBVV ;-)

    Ausführlich:
    Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
    Mein Vorschlag für test.de:
    Lassen Sie sich "Ändern" der Leserkommentare" zu, nicht nur "Löschen". Dann ist sowas schnell korrigiert.

  • marcbs am 11.10.2019 um 02:12 Uhr
    StbGebV-Link zu juristisch und "too deep" !-)

    Erwähnter Link
    www.gesetze-im-internet.de/stbgebv
    auf die Vergütungsverordnung für Steuerberater (, ...) des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) bringt - wie gesagt - i.d.R. nur Juristen wirklich Klarheit.
    Da gleich so tief in den Kerntext statt auf das für Laien viel übersichtlichere Inhaltsverzeichnis - wie bereits vorgeschlagen (Wdh. s.o.) - zu verlinken, erscheint mir für test.de-Leser überfordernd und wenig hilfreich.
    Vom Inhaltsverzeichnis aus kann man selbst bei Bedarf sogar viel direkter auf die jeweils interessierende Passage springen, was im Kerntext nicht geht. Dort scrollt der/die 'Unsachverständige' nur irritiert durch etliche Paragraphen. fb und google lassen grüßen.
    Dieser Link war ausnahmsweise mal sozusagen "too deep".-)
    Vielleicht mögen Sie das korrigieren.
    Mit freundlichen Grüßen, marcbs

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.06.2019 um 16:42 Uhr
    Pflicht?

    @karmk @marcbs In der Einleitung hatten wir geschrieben, dass ein Steuerberater Pflicht sei für Freiberufler. Das stimmt nicht und wir haben die Passage korrigiert. Außerdem haben wir den gewünschten "deep link" direkt auf die Vergütungsordnung gesetzt. Vielen Dank für Ihre Hinweise! (Bu/aci)

  • marcbs am 03.06.2019 um 17:16 Uhr
    Insgesamt SEHR zufrieden ...

    Noch etwas: Mein Kommentar zum fehlleitenden Link war mir wichtig und einige Mühe wert, um Sie zu allg. Verbesserungen Ihrer insgesamt hervorragend dem Verbraucher dienenden Arbeit anzuregen.
    Ich bin ein langjähriger Fan von Finanz-/test und test.de, von der Qualität und Unabhängigkeit Ihrer Berichterstattung überzeigt, empfehle Sie ständig weiter, danke Ihnen sehr für Ihre überaus wertvollen Infos und werde mich auch weiterhin bemühen, im besten Falle hilfreiche Hinweise und Anregungen zu geben, insbesondere allgemein nützlich wirkende.
    Auf einen davon aus den "Nuller-Jahren" zum Layout blicke ich manchmal etwas stolz, denn seine Umsetzung ist auf jeder Titelseite von test und Finanztest zu sehen. Es ist die vertikale Heft-Bezeichnung am Heftpfalz zum leichteren Auffinden in Sammelordnern, die mir und vielen Lesern sicher nützt.
    Ich schreibe Ihnen diesen Hintergrund, damit Sie die Link-Kritik nicht als vernichtendes Urteil lesen, denn das ist sie nicht.
    Mit freundlichen Grüßen

  • karmk am 03.06.2019 um 17:09 Uhr
    Pflicht?

    Für wen ist denn ein Steuerberater Pflicht? Sie schreiben so etwas in der Einleitung... Es wäre neu für mich und nur ein unnötiger Kostenfaktor in meinem Gewerbe. Ein gutes Steuerprogramm incl. des Hilfemodus, gesunder Menschenverstand und Recherche im Internet ermöglichen alle notwendigen Erklärungen und Rechnungen. Bei konkreten Fragen kann auch ein Gespräch (keine Beratung!) mit dem Finanzbeamten helfen.