Steuerberater Wann er sinn­voll ist und wie er möglichst viel bringt

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Steuerberater - Wann er sinn­voll ist und wie er möglichst viel bringt

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Es kann sich auszahlen, einen Steuer­experten einzuschalten. Für eine erfolg­reiche Zusammen­arbeit können auch die Mandanten etwas tun.

Muss das sein: Für die Steuererklärung wieder ein Wochen­ende opfern? Viele, die ihre freie Zeit dafür nicht hergeben wollen, haben sich längst entschieden und ihre Unterlagen einem der knapp 98 000 Steuerberater in Deutsch­land übergeben. Andere denken darüber nach, weil sich ihre steuerliche Situation geändert hat. Vielleicht wissen sie nicht, wie sie nach einer Trennung ihre Ausgaben und Kinder­frei­beträge geltend machen sollen oder was nach einer Umschichtung ihrer Geld­anlagen zu beachten ist.

Im besten Fall läuft dann beim Steuerberater alles glatt. Der Mandant spart nicht nur Zeit und Mühe, sondern erzielt eine ansehnliche Erstattung vom Finanz­amt, die er ohne Hilfe nicht raus­geholt hätte. Oder die vorab gefürchtete Nach­forderung lässt sich gering halten.

Für diesen Erfolg sind dennoch beide Seiten gefordert – Berater und Mandant. Um spätere Enttäuschungen zu vermeiden, helfen einige Vorkehrungen, zum Beispiel klare Absprachen über die jeweiligen Aufgaben und Pflichten.

Unser Rat

Bedarf.
Möchten Sie bei Ihrer Steuererklärung Hilfe von Experten, können Sie sich zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Rentner an einen Lohn­steuer­hilfe­ver­ein oder Steuerberater wenden. Der Hilfe­ver­ein ist in der Regel güns­tiger. Freiberuf­lern, Gewer­betreibenden und anderen Selbst­ständigen bleibt nur der Weg zum Steuerberater. Die Experten beraten zum Beispiel auch zu Steuerfragen bei Vermietung, Erbschaft und Abfindung.
Suche.
Erkundigen Sie sich im Freundes- oder Bekann­tenkreis, ob jemand einen Steuerberater empfehlen kann. Im Internet können Sie über die Seite der Bundessteuerberaterkammer oder unter steuerberater.de Experten in Ihrer Nähe finden.
Absprachen.
Klären Sie mit dem Steuerberater möglichst von Beginn an Honorar, Aufgaben und Kündigungs­modalitäten. Soll er die gesamte Kommunikation mit dem Finanz­amt über­nehmen, erteilen Sie ihm eine Voll­macht und unter­schreiben nur noch die Erklärung.
Termin.
Hilft ein Experte, haben Sie für Ihre Steuererklärung 2018 mehr Zeit: bis Ende Februar 2020 anstatt bis zum 31. Juli 2019.

Experten einschalten – ja oder nein?

Für viele Freiberufler, Gewer­betreibende und andere Selbst­ständige ist die Sache klar: Sie holen sich Hilfe vom Steuerberater, um im Umgang mit Einkommen-, Umsatz- und Gewerbe­steuer den Über­blick zu behalten.

Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre haben weniger steuerliche Pflichten. Vielen gelingt es, ohne den Expertenrat, nur mithilfe von Fach­literatur, einem Steuer­programm oder dem Elster-Portal der Finanz­verwaltung ihre Einkommensteuererklärung allein zu erledigen. Dennoch kann es auch für sie Situationen geben, in denen sich der Expertenrat lohnt: Plant zum Beispiel ein Paar, eine kleine Wohnung zu kaufen, um sie zu vermieten, ist es sinn­voll, vorab Steuerfragen zu klären, um die Gestaltungs­möglich­keiten beim Immobilien­erwerb auszunutzen.

Tipp: Sie haben keine Einkünfte aus einer selbst­ständigen oder gewerb­lichen Tätig­keit und wünschen sich Hilfe von Steuer­experten? Sie können entweder zu einem Lohn­steuer­hilfe­ver­ein oder zum Steuerberater gehen. Beim Verein zahlen Sie für die Unterstüt­zung kein Honorar, sondern einen Mitglieds­beitrag. Das ist in der Regel güns­tiger als der Besuch beim Steuerberater.

An den Verein können Sie sich als Arbeitnehmer oder Rentner auch wenden, wenn Sie Neben­einkünfte haben, etwa aus Vermietung oder Kapital­vermögen. Das dürfen aber nicht mehr als 13 000 Euro für Allein­stehende und 26 000 Euro für Ehepaare sein.

Honorar des Steuerberaters

Die Hilfe durch den Steuerberater hat ihren Preis. Doch anders als häufig vermutet, hängt das Honorar nicht unmittel­bar davon ab, wie viel er „heraus­holt“.

Ausschlag­gebend sind vielmehr folgende Faktoren: Viele Steuerberater rechnen nach der Steuerberater­vergütungs­ver­ordnung (StBVV) ab. Die Verordnung setzt Mindest- und Höchst­gebühren fest, die Berater für verschiedene Leistungen berechnen müssen und dürfen. Der Steuerberater darf nicht grund­sätzlich den Höchst­betrag fordern, sondern je nach Sach­verhalt und Aufwand nur anteilige Beträge. Verlangt er für eine Tätig­keit mehr als die mitt­lere Gebühr, muss er das seinem Mandanten gegen­über begründen können. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Höhe des Honorars ist der sogenannte Gegen­stands­wert. Das ist meist der Wert der Sache, um die sich der Berater kümmern soll.

Beispiel Ein Angestellter verdient 60 000 Euro im Jahr brutto und hat 2 000 Euro Werbungs­kosten. Somit beläuft sich der Gegen­stands­wert auf 58 000 Euro*. Im Mittel erhält der Steuerberater dann für das Erstellen der Einkommensteuererklärung ohne Ermitt­lung der einzelnen Einkünfte rund 413 Euro.

„Um späteren Streit – etwa ums Honorar – zu vermeiden, ist es sinn­voll, wenn Mandant und Steuerberater vorab einen Vertrag schließen“, sagt Minou Khoda­verdi, Leiterin Presse und Kommunikation der Bundes­steuerberaterkammer. „Hier sollten zum Beispiel Umfang der Aufgaben, Honorierung und Kündigungs­modalitäten vereinbart werden.“

Tipp: Die Vergütungsverordnung bietet Ihnen einen ersten Anhalts­punkt, welche Ausgaben zu erwarten sind.

Möglich ist aber auch, dass Sie und Ihr Steuerberater mittels einer Vergütungs­ver­einbarung ausmachen, dass die Kosten für die Steuererklärung die Honorar­ordnung unter- und über­schreiten dürfen. Klären Sie vorab mit dem Berater, wie er abrechnen möchte.

Das Vertrauen muss da sein

Bei der Suche nach dem passenden Experten können Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekann­tenkreis hilf­reich sein: „Das Vertrauens­verhältnis zum Steuerberater sollte stimmen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. „Schließ­lich erfährt er sehr viel über den Mandanten – Privates und auch alles über die Vermögens­verhält­nisse.“

Für die erfolg­reiche Zusammen­arbeit ist häufig gerade der erste Termin besonders wichtig: „Hier sollte sich der Berater ausreichend Zeit nehmen, um den Mandanten kennen­zulernen“, sagt Klocke. Zusätzlich zum persönlichen Gespräch werden häufig Check­listen oder Fragebögen verteilt, mit denen sich die Berater einen Über­blick verschaffen.

Die Pflichten des Steuerberaters

Wer einen Steuerberater engagiert, kann einiges erwarten: Nach der Berufs­ordnung der steuerberatenden Berufe und der Recht­sprechung der Zivilge­richte müssen Steuerberater ihren Mandanten umfassend bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten helfen und beraten, ungefragt auf alle steuerlichen Chancen und Risiken hinweisen und den sichersten Weg zur Steuerersparnis weisen (ständige Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs [BGH], etwa Az. IX ZR 167/02).

Häufig ist jedoch nicht leicht abzu­grenzen, wie weit seine Pflichten tatsäch­lich reichen und ob ihm im Schadens­fall ein Vorwurf zu machen ist. Diese Frage hat schon häufig die Gerichte beschäftigt.

Grund­sätzlich gilt: Steuerberater dürfen von ihren Mandanten keine umfassenden Steuer­rechts­kennt­nisse voraus­setzen. Sie sind daher verpflichtet, alles abzu­fragen, was für die Abgabe der Einkommensteuererklärung relevant sein könnte. Wie weit sie dabei ins Detail gehen müssen, hängt vom Einzel­fall ab.

Die Recht­sprechung der Zivilge­richte geht in der Regel davon aus, dass der Berater zumindest die gängigen Bereiche abfragen muss, die durch die Merk­blätter der Finanz­verwaltung und die Steuererklärungs­vordrucke vorgegeben sind. Um seiner Sorgfalts­pflicht gerecht zu werden, sollte er deshalb zumindest nach angefallenen Krank­heits­kosten, Aufwendungen für die Kinder­betreuung und haus­halts­nahen Dienst­leistungen wie Hand­werk­erkosten fragen.

Der Mandant darf sich allerdings nicht komplett aus der Verantwortung ziehen. „Er sollte sich zum Beispiel nicht darauf verlassen, dass der Berater jedes Jahr wieder alles abfragt“, sagt Rechts­anwalt Emil Brodski. Der Fach­anwalt für Handels- und Gesell­schafts­recht hat sich im Bereich Steuerberaterhaftung spezialisiert.

Tipp: Geben Sie dem Steuerberater Bescheid, wenn sich etwas an Ihrer steuerlichen Situation ändert, zum Beispiel neue abzieh­bare Posten wie Ausgaben für gesundheitliche Versorgung oder Kinder­betreuungs­kosten angefallen sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob sich eine Veränderung steuerlich auswirken könnte, fragen Sie lieber einmal zu viel bei ihm nach als zu wenig.

Immer auf dem neuesten Stand

Um seine Aufgaben erfolg­reich erledigen zu können, muss ein Steuerberater immer auf dem neuesten Stand der Recht­sprechung und Gesetz­gebung sein.

Neue Urteile des Bundes­finanzhofs muss der Steuer­profi vier bis sechs Wochen nach deren Veröffent­lichung kennen, wenn sie in gängigen Fach­zeitungen oder Entscheidungs­samm­lungen veröffent­licht wurden und so in Fach­kreisen allgemein als bekannt gelten. Für das Lesen erst­instanzlicher Finanz­gerichts­urteile hat er bis zu zwei Monate Zeit (Ober­landes­gericht [OLG] Düssel­dorf, Az. 13 U 76/99).

Auch über geplante Gesetzes­änderungen muss er sich informieren. Hat der Berater hier und in der Recht­sprechung wichtige Änderungen verpasst, wird bei Falsch­beratung Schaden­ersatz fällig (BGH, Az. IX ZR 472/00). Das gilt auch, wenn er Fristen versäumt hat (OLG Düssel­dorf, Az. 23 U 207/02) oder den Mandanten bei unklarer Rechts­lage nicht darauf hingewiesen hat, vom Finanz­amt vor einer schwerwiegenden geschäftlichen Entscheidung eine verbindliche Auskunft einzuholen (BGH, Az. IX ZR 188/05).

Aufgaben als Mandant

Aber auch der Mandant hat Aufgaben. So muss er dem Berater die für die geforderte Tätig­keit notwendigen Informationen und Unterlagen recht­zeitig und voll­ständig zur Verfügung stellen.

Verpasst er das oder vergisst er zum Beispiel, Belege für Posten einzureichen, die in den Vorjahren immer in der Steuererklärung berück­sichtigt wurden, kann es später Streit geben, wenn die Posten diesmal außen vor bleiben: „Dem Berater sollte der fehlende Beleg im Vergleich zum Vorjahr zwar auffallen, sodass er nach­hakt“, sagt Rechts­anwalt Brodski. „Je nach Einzel­fall kann den Mandanten aber eine Mitschuld treffen.“

Tipp: Lassen Sie sich die recht­zeitige Über­gabe von Unterlagen vom Steuerberater quittieren. Hilf­reich sind zudem Gesprächs­notizen, um nach­halten zu können, zu welchem konkreten Problem der Berater um Hilfe ersucht wurde und welche Gestaltungs­tipps der Profi gegeben hat.

Fehler können passieren

Trotz aller gesammelten Informationen und Absprachen: Es kann sein, dass etwas schiefläuft – zum Beispiel nicht alle Posten zugunsten des Steuerzah­lers beim Finanz­amt abge­rechnet werden. Egal, ob der Mandant oder der Berater dieses Versäumnis zu verantworten hat – wird der Fehler schnell entdeckt, bleibt er ohne finanzielle Folgen. Denn es ist möglich, die vergessenen Posten nach­träglich abzu­rechnen, und zwar bis zu vier Wochen nach Erhalt des Steuer­bescheids.

Doch was, wenn diese Frist abge­laufen ist? Lässt sich der Steuer­bescheid nicht mehr korrigieren und zeigt sich, dass dem Mandanten durch einen Fehler seines Beraters ein Schaden entstanden ist, haftet dieser.

Je nach Einzel­fall hat der Mandant Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Steuern sowie auf Ersatz von Straf­zuschlägen wie Zinsen, Säumnis- und Verspätungs­zuschlägen. Auch finanzielle Folgeschäden wie Bank­gebühren, Schuldzinsen oder Fahrt­kosten sind zu ersetzen.

Zum Schutz vor solchen Forderungen muss jeder Steuerberater eine Haft­pflicht­versicherung abschließen. Eine Deckungs­summe von mindestens 250 000 Euro für den Einzel­fall ist per Gesetz vorgeschrieben.

„Der Anspruch auf Schaden­ersatz ist allerdings oft nicht leicht durch­zusetzen“, sagt Rechts­anwalt Brodski. „Meist klappt das nicht auf dem kurzen Weg, sondern letzt­lich nur über eine Klage vor Gericht.“

Er empfiehlt Betroffenen dennoch, zunächst das direkte Gespräch mit dem Steuerberater zu suchen, wenn sie einen Fehler vermuten oder wenn dem Berater nach­weislich ein Fehler unter­laufen ist. „Vielleicht räumt er seinen Fehler ein und erklärt sich bereit, den Schaden zu ersetzen.“ Bei Schadens­summen von bis zu 1 000 oder 1 500 Euro würde der Berater ohnehin selbst zahlen, weil die Haft­pflicht­versicherung bei dieser Summe aufgrund des vereinbarten Selbst­behalts meist ohnehin nicht einspringt.

Führt das direkte Gespräch nicht zum Erfolg, wären weitere Alternativen, die zuständige Steuerberaterkammer als Vermittler einzuschalten oder sich an einen zweiten Berater zu wenden (Checkliste).

Erst wenn alle Versuche für eine gütliche Einigung scheitern, bleibt im letzten Schritt der Gang vor Gericht. Dieser Schritt sollte jedoch gut über­legt sein, gerade für Privatleute empfehle er sich häufig nicht, sagt Brodski: „So ärgerlich ein Schaden von mehreren Hundert oder einigen Tausend Euro ist – eine Klage lohnt sich aufgrund der damit verbundenen Kosten bei dieser Schadens­höhe in der Regel nicht.“ So kann es sein, dass der Mandant letzt­lich selbst auf dem erlittenen Schaden sitzen bleibt.

Tipp: Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Klären Sie mit dem Versicherer, ob und in welchem Umfang er Sie bei einem Konflikt mit dem Steuerberater unterstützt. Über­legen Sie zu klagen, beachten Sie die Verjährungs­frist. Sie beträgt im Regelfall drei Jahre und beginnt Ende des Jahres, in dem der Mandant den Steuer­bescheid erhalten hat, über den gestritten wird.

* Korrigiert am 6. Juni 2019.

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6 Kommentare Diskutieren Sie mit

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marcbs am 11.10.2019 um 02:21 Uhr
Ui, die StbGebV heißt StBVV ;-)

Ausführlich:
Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
Mein Vorschlag für test.de:
Lassen Sie sich "Ändern" der Leserkommentare" zu, nicht nur "Löschen". Dann ist sowas schnell korrigiert.

marcbs am 11.10.2019 um 02:12 Uhr
StbGebV-Link zu juristisch und "too deep" !-)

Erwähnter Link
www.gesetze-im-internet.de/stbgebv
auf die Vergütungsverordnung für Steuerberater (, ...) des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) bringt - wie gesagt - i.d.R. nur Juristen wirklich Klarheit.
Da gleich so tief in den Kerntext statt auf das für Laien viel übersichtlichere Inhaltsverzeichnis - wie bereits vorgeschlagen (Wdh. s.o.) - zu verlinken, erscheint mir für test.de-Leser überfordernd und wenig hilfreich.
Vom Inhaltsverzeichnis aus kann man selbst bei Bedarf sogar viel direkter auf die jeweils interessierende Passage springen, was im Kerntext nicht geht. Dort scrollt der/die 'Unsachverständige' nur irritiert durch etliche Paragraphen. fb und google lassen grüßen.
Dieser Link war ausnahmsweise mal sozusagen "too deep".-)
Vielleicht mögen Sie das korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen, marcbs

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.06.2019 um 16:42 Uhr
Pflicht?

@karmk @marcbs In der Einleitung hatten wir geschrieben, dass ein Steuerberater Pflicht sei für Freiberufler. Das stimmt nicht und wir haben die Passage korrigiert. Außerdem haben wir den gewünschten "deep link" direkt auf die Vergütungsordnung gesetzt. Vielen Dank für Ihre Hinweise! (Bu/aci)

marcbs am 03.06.2019 um 17:16 Uhr
Insgesamt SEHR zufrieden ...

Noch etwas: Mein Kommentar zum fehlleitenden Link war mir wichtig und einige Mühe wert, um Sie zu allg. Verbesserungen Ihrer insgesamt hervorragend dem Verbraucher dienenden Arbeit anzuregen.
Ich bin ein langjähriger Fan von Finanz-/test und test.de, von der Qualität und Unabhängigkeit Ihrer Berichterstattung überzeigt, empfehle Sie ständig weiter, danke Ihnen sehr für Ihre überaus wertvollen Infos und werde mich auch weiterhin bemühen, im besten Falle hilfreiche Hinweise und Anregungen zu geben, insbesondere allgemein nützlich wirkende.
Auf einen davon aus den "Nuller-Jahren" zum Layout blicke ich manchmal etwas stolz, denn seine Umsetzung ist auf jeder Titelseite von test und Finanztest zu sehen. Es ist die vertikale Heft-Bezeichnung am Heftpfalz zum leichteren Auffinden in Sammelordnern, die mir und vielen Lesern sicher nützt.
Ich schreibe Ihnen diesen Hintergrund, damit Sie die Link-Kritik nicht als vernichtendes Urteil lesen, denn das ist sie nicht.
Mit freundlichen Grüßen

karmk am 03.06.2019 um 17:09 Uhr
Pflicht?

Für wen ist denn ein Steuerberater Pflicht? Sie schreiben so etwas in der Einleitung... Es wäre neu für mich und nur ein unnötiger Kostenfaktor in meinem Gewerbe. Ein gutes Steuerprogramm incl. des Hilfemodus, gesunder Menschenverstand und Recherche im Internet ermöglichen alle notwendigen Erklärungen und Rechnungen. Bei konkreten Fragen kann auch ein Gespräch (keine Beratung!) mit dem Finanzbeamten helfen.