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Es kann sich auszahlen, einen Steuerexperten einzuschalten. Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit können auch die Mandanten etwas tun.
Muss das sein: Für die Steuererklärung wieder ein Wochenende opfern? Viele, die ihre freie Zeit dafür nicht hergeben wollen, haben sich längst entschieden und ihre Unterlagen einem der knapp 98 000 Steuerberater in Deutschland übergeben. Andere denken darüber nach, weil sich ihre steuerliche Situation geändert hat. Vielleicht wissen sie nicht, wie sie nach einer Trennung ihre Ausgaben und Kinderfreibeträge geltend machen sollen oder was nach einer Umschichtung ihrer Geldanlagen zu beachten ist.
Im besten Fall läuft dann beim Steuerberater alles glatt. Der Mandant spart nicht nur Zeit und Mühe, sondern erzielt eine ansehnliche Erstattung vom Finanzamt, die er ohne Hilfe nicht rausgeholt hätte. Oder die vorab gefürchtete Nachforderung lässt sich gering halten.
Für diesen Erfolg sind dennoch beide Seiten gefordert – Berater und Mandant. Um spätere Enttäuschungen zu vermeiden, helfen einige Vorkehrungen, zum Beispiel klare Absprachen über die jeweiligen Aufgaben und Pflichten.
Unser Rat
- Bedarf.
- Möchten Sie bei Ihrer Steuererklärung Hilfe von Experten, können Sie sich zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Rentner an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater wenden. Der Hilfeverein ist in der Regel günstiger. Freiberuflern, Gewerbetreibenden und anderen Selbstständigen bleibt nur der Weg zum Steuerberater. Die Experten beraten zum Beispiel auch zu Steuerfragen bei Vermietung, Erbschaft und Abfindung.
- Suche.
- Erkundigen Sie sich im Freundes- oder Bekanntenkreis, ob jemand einen Steuerberater empfehlen kann. Im Internet können Sie über die Seite der Bundessteuerberaterkammer oder unter steuerberater.de Experten in Ihrer Nähe finden.
- Absprachen.
- Klären Sie mit dem Steuerberater möglichst von Beginn an Honorar, Aufgaben und Kündigungsmodalitäten. Soll er die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen, erteilen Sie ihm eine Vollmacht und unterschreiben nur noch die Erklärung.
- Termin.
- Hilft ein Experte, haben Sie für Ihre Steuererklärung 2018 mehr Zeit: bis Ende Februar 2020 anstatt bis zum 31. Juli 2019.
Experten einschalten – ja oder nein?
Für viele Freiberufler, Gewerbetreibende und andere Selbstständige ist die Sache klar: Sie holen sich Hilfe vom Steuerberater, um im Umgang mit Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer den Überblick zu behalten.
Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre haben weniger steuerliche Pflichten. Vielen gelingt es, ohne den Expertenrat, nur mithilfe von Fachliteratur, einem Steuerprogramm oder dem Elster-Portal der Finanzverwaltung ihre Einkommensteuererklärung allein zu erledigen. Dennoch kann es auch für sie Situationen geben, in denen sich der Expertenrat lohnt: Plant zum Beispiel ein Paar, eine kleine Wohnung zu kaufen, um sie zu vermieten, ist es sinnvoll, vorab Steuerfragen zu klären, um die Gestaltungsmöglichkeiten beim Immobilienerwerb auszunutzen.
Tipp: Sie haben keine Einkünfte aus einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit und wünschen sich Hilfe von Steuerexperten? Sie können entweder zu einem Lohnsteuerhilfeverein oder zum Steuerberater gehen. Beim Verein zahlen Sie für die Unterstützung kein Honorar, sondern einen Mitgliedsbeitrag. Das ist in der Regel günstiger als der Besuch beim Steuerberater.
An den Verein können Sie sich als Arbeitnehmer oder Rentner auch wenden, wenn Sie Nebeneinkünfte haben, etwa aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Das dürfen aber nicht mehr als 13 000 Euro für Alleinstehende und 26 000 Euro für Ehepaare sein.
Honorar des Steuerberaters
Die Hilfe durch den Steuerberater hat ihren Preis. Doch anders als häufig vermutet, hängt das Honorar nicht unmittelbar davon ab, wie viel er „herausholt“.
Ausschlaggebend sind vielmehr folgende Faktoren: Viele Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Verordnung setzt Mindest- und Höchstgebühren fest, die Berater für verschiedene Leistungen berechnen müssen und dürfen. Der Steuerberater darf nicht grundsätzlich den Höchstbetrag fordern, sondern je nach Sachverhalt und Aufwand nur anteilige Beträge. Verlangt er für eine Tätigkeit mehr als die mittlere Gebühr, muss er das seinem Mandanten gegenüber begründen können. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Höhe des Honorars ist der sogenannte Gegenstandswert. Das ist meist der Wert der Sache, um die sich der Berater kümmern soll.
Beispiel Ein Angestellter verdient 60 000 Euro im Jahr brutto und hat 2 000 Euro Werbungskosten. Somit beläuft sich der Gegenstandswert auf 58 000 Euro*. Im Mittel erhält der Steuerberater dann für das Erstellen der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte rund 413 Euro.
„Um späteren Streit – etwa ums Honorar – zu vermeiden, ist es sinnvoll, wenn Mandant und Steuerberater vorab einen Vertrag schließen“, sagt Minou Khodaverdi, Leiterin Presse und Kommunikation der Bundessteuerberaterkammer. „Hier sollten zum Beispiel Umfang der Aufgaben, Honorierung und Kündigungsmodalitäten vereinbart werden.“
Tipp: Die Vergütungsverordnung bietet Ihnen einen ersten Anhaltspunkt, welche Ausgaben zu erwarten sind.
Möglich ist aber auch, dass Sie und Ihr Steuerberater mittels einer Vergütungsvereinbarung ausmachen, dass die Kosten für die Steuererklärung die Honorarordnung unter- und überschreiten dürfen. Klären Sie vorab mit dem Berater, wie er abrechnen möchte.
Das Vertrauen muss da sein
Bei der Suche nach dem passenden Experten können Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis hilfreich sein: „Das Vertrauensverhältnis zum Steuerberater sollte stimmen“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. „Schließlich erfährt er sehr viel über den Mandanten – Privates und auch alles über die Vermögensverhältnisse.“
Für die erfolgreiche Zusammenarbeit ist häufig gerade der erste Termin besonders wichtig: „Hier sollte sich der Berater ausreichend Zeit nehmen, um den Mandanten kennenzulernen“, sagt Klocke. Zusätzlich zum persönlichen Gespräch werden häufig Checklisten oder Fragebögen verteilt, mit denen sich die Berater einen Überblick verschaffen.
Die Pflichten des Steuerberaters
Wer einen Steuerberater engagiert, kann einiges erwarten: Nach der Berufsordnung der steuerberatenden Berufe und der Rechtsprechung der Zivilgerichte müssen Steuerberater ihren Mandanten umfassend bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten helfen und beraten, ungefragt auf alle steuerlichen Chancen und Risiken hinweisen und den sichersten Weg zur Steuerersparnis weisen (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [BGH], etwa Az. IX ZR 167/02).
Häufig ist jedoch nicht leicht abzugrenzen, wie weit seine Pflichten tatsächlich reichen und ob ihm im Schadensfall ein Vorwurf zu machen ist. Diese Frage hat schon häufig die Gerichte beschäftigt.
Grundsätzlich gilt: Steuerberater dürfen von ihren Mandanten keine umfassenden Steuerrechtskenntnisse voraussetzen. Sie sind daher verpflichtet, alles abzufragen, was für die Abgabe der Einkommensteuererklärung relevant sein könnte. Wie weit sie dabei ins Detail gehen müssen, hängt vom Einzelfall ab.
Die Rechtsprechung der Zivilgerichte geht in der Regel davon aus, dass der Berater zumindest die gängigen Bereiche abfragen muss, die durch die Merkblätter der Finanzverwaltung und die Steuererklärungsvordrucke vorgegeben sind. Um seiner Sorgfaltspflicht gerecht zu werden, sollte er deshalb zumindest nach angefallenen Krankheitskosten, Aufwendungen für die Kinderbetreuung und haushaltsnahen Dienstleistungen wie Handwerkerkosten fragen.
Der Mandant darf sich allerdings nicht komplett aus der Verantwortung ziehen. „Er sollte sich zum Beispiel nicht darauf verlassen, dass der Berater jedes Jahr wieder alles abfragt“, sagt Rechtsanwalt Emil Brodski. Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht hat sich im Bereich Steuerberaterhaftung spezialisiert.
Tipp: Geben Sie dem Steuerberater Bescheid, wenn sich etwas an Ihrer steuerlichen Situation ändert, zum Beispiel neue abziehbare Posten wie Ausgaben für gesundheitliche Versorgung oder Kinderbetreuungskosten angefallen sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob sich eine Veränderung steuerlich auswirken könnte, fragen Sie lieber einmal zu viel bei ihm nach als zu wenig.
Immer auf dem neuesten Stand
Um seine Aufgaben erfolgreich erledigen zu können, muss ein Steuerberater immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung sein.
Neue Urteile des Bundesfinanzhofs muss der Steuerprofi vier bis sechs Wochen nach deren Veröffentlichung kennen, wenn sie in gängigen Fachzeitungen oder Entscheidungssammlungen veröffentlicht wurden und so in Fachkreisen allgemein als bekannt gelten. Für das Lesen erstinstanzlicher Finanzgerichtsurteile hat er bis zu zwei Monate Zeit (Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Az. 13 U 76/99).
Auch über geplante Gesetzesänderungen muss er sich informieren. Hat der Berater hier und in der Rechtsprechung wichtige Änderungen verpasst, wird bei Falschberatung Schadenersatz fällig (BGH, Az. IX ZR 472/00). Das gilt auch, wenn er Fristen versäumt hat (OLG Düsseldorf, Az. 23 U 207/02) oder den Mandanten bei unklarer Rechtslage nicht darauf hingewiesen hat, vom Finanzamt vor einer schwerwiegenden geschäftlichen Entscheidung eine verbindliche Auskunft einzuholen (BGH, Az. IX ZR 188/05).
Aufgaben als Mandant
Aber auch der Mandant hat Aufgaben. So muss er dem Berater die für die geforderte Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen.
Verpasst er das oder vergisst er zum Beispiel, Belege für Posten einzureichen, die in den Vorjahren immer in der Steuererklärung berücksichtigt wurden, kann es später Streit geben, wenn die Posten diesmal außen vor bleiben: „Dem Berater sollte der fehlende Beleg im Vergleich zum Vorjahr zwar auffallen, sodass er nachhakt“, sagt Rechtsanwalt Brodski. „Je nach Einzelfall kann den Mandanten aber eine Mitschuld treffen.“
Tipp: Lassen Sie sich die rechtzeitige Übergabe von Unterlagen vom Steuerberater quittieren. Hilfreich sind zudem Gesprächsnotizen, um nachhalten zu können, zu welchem konkreten Problem der Berater um Hilfe ersucht wurde und welche Gestaltungstipps der Profi gegeben hat.
Fehler können passieren
Trotz aller gesammelten Informationen und Absprachen: Es kann sein, dass etwas schiefläuft – zum Beispiel nicht alle Posten zugunsten des Steuerzahlers beim Finanzamt abgerechnet werden. Egal, ob der Mandant oder der Berater dieses Versäumnis zu verantworten hat – wird der Fehler schnell entdeckt, bleibt er ohne finanzielle Folgen. Denn es ist möglich, die vergessenen Posten nachträglich abzurechnen, und zwar bis zu vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids.
Doch was, wenn diese Frist abgelaufen ist? Lässt sich der Steuerbescheid nicht mehr korrigieren und zeigt sich, dass dem Mandanten durch einen Fehler seines Beraters ein Schaden entstanden ist, haftet dieser.
Je nach Einzelfall hat der Mandant Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Steuern sowie auf Ersatz von Strafzuschlägen wie Zinsen, Säumnis- und Verspätungszuschlägen. Auch finanzielle Folgeschäden wie Bankgebühren, Schuldzinsen oder Fahrtkosten sind zu ersetzen.
Zum Schutz vor solchen Forderungen muss jeder Steuerberater eine Haftpflichtversicherung abschließen. Eine Deckungssumme von mindestens 250 000 Euro für den Einzelfall ist per Gesetz vorgeschrieben.
„Der Anspruch auf Schadenersatz ist allerdings oft nicht leicht durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Brodski. „Meist klappt das nicht auf dem kurzen Weg, sondern letztlich nur über eine Klage vor Gericht.“
Er empfiehlt Betroffenen dennoch, zunächst das direkte Gespräch mit dem Steuerberater zu suchen, wenn sie einen Fehler vermuten oder wenn dem Berater nachweislich ein Fehler unterlaufen ist. „Vielleicht räumt er seinen Fehler ein und erklärt sich bereit, den Schaden zu ersetzen.“ Bei Schadenssummen von bis zu 1 000 oder 1 500 Euro würde der Berater ohnehin selbst zahlen, weil die Haftpflichtversicherung bei dieser Summe aufgrund des vereinbarten Selbstbehalts meist ohnehin nicht einspringt.
Führt das direkte Gespräch nicht zum Erfolg, wären weitere Alternativen, die zuständige Steuerberaterkammer als Vermittler einzuschalten oder sich an einen zweiten Berater zu wenden (Checkliste).
Erst wenn alle Versuche für eine gütliche Einigung scheitern, bleibt im letzten Schritt der Gang vor Gericht. Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt sein, gerade für Privatleute empfehle er sich häufig nicht, sagt Brodski: „So ärgerlich ein Schaden von mehreren Hundert oder einigen Tausend Euro ist – eine Klage lohnt sich aufgrund der damit verbundenen Kosten bei dieser Schadenshöhe in der Regel nicht.“ So kann es sein, dass der Mandant letztlich selbst auf dem erlittenen Schaden sitzen bleibt.
Tipp: Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Klären Sie mit dem Versicherer, ob und in welchem Umfang er Sie bei einem Konflikt mit dem Steuerberater unterstützt. Überlegen Sie zu klagen, beachten Sie die Verjährungsfrist. Sie beträgt im Regelfall drei Jahre und beginnt Ende des Jahres, in dem der Mandant den Steuerbescheid erhalten hat, über den gestritten wird.
* Korrigiert am 6. Juni 2019.
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- Es ist Zeit, sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Am meisten bekommt, wer jetzt alle Ausgaben geschickt abrechnet. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen,...
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- Mit dem Finanzamt abzurechnen, kann sich richtig lohnen. Besonders Angestellte und Menschen mit Behinderung profitieren bei der Steuererklärung 2021 durch neue Boni.
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- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
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Ausführlich:
Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung - StBVV)
Mein Vorschlag für test.de:
Lassen Sie sich "Ändern" der Leserkommentare" zu, nicht nur "Löschen". Dann ist sowas schnell korrigiert.
Erwähnter Link
www.gesetze-im-internet.de/stbgebv
auf die Vergütungsverordnung für Steuerberater (, ...) des BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) bringt - wie gesagt - i.d.R. nur Juristen wirklich Klarheit.
Da gleich so tief in den Kerntext statt auf das für Laien viel übersichtlichere Inhaltsverzeichnis - wie bereits vorgeschlagen (Wdh. s.o.) - zu verlinken, erscheint mir für test.de-Leser überfordernd und wenig hilfreich.
Vom Inhaltsverzeichnis aus kann man selbst bei Bedarf sogar viel direkter auf die jeweils interessierende Passage springen, was im Kerntext nicht geht. Dort scrollt der/die 'Unsachverständige' nur irritiert durch etliche Paragraphen. fb und google lassen grüßen.
Dieser Link war ausnahmsweise mal sozusagen "too deep".-)
Vielleicht mögen Sie das korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen, marcbs
@karmk @marcbs In der Einleitung hatten wir geschrieben, dass ein Steuerberater Pflicht sei für Freiberufler. Das stimmt nicht und wir haben die Passage korrigiert. Außerdem haben wir den gewünschten "deep link" direkt auf die Vergütungsordnung gesetzt. Vielen Dank für Ihre Hinweise! (Bu/aci)
Noch etwas: Mein Kommentar zum fehlleitenden Link war mir wichtig und einige Mühe wert, um Sie zu allg. Verbesserungen Ihrer insgesamt hervorragend dem Verbraucher dienenden Arbeit anzuregen.
Ich bin ein langjähriger Fan von Finanz-/test und test.de, von der Qualität und Unabhängigkeit Ihrer Berichterstattung überzeigt, empfehle Sie ständig weiter, danke Ihnen sehr für Ihre überaus wertvollen Infos und werde mich auch weiterhin bemühen, im besten Falle hilfreiche Hinweise und Anregungen zu geben, insbesondere allgemein nützlich wirkende.
Auf einen davon aus den "Nuller-Jahren" zum Layout blicke ich manchmal etwas stolz, denn seine Umsetzung ist auf jeder Titelseite von test und Finanztest zu sehen. Es ist die vertikale Heft-Bezeichnung am Heftpfalz zum leichteren Auffinden in Sammelordnern, die mir und vielen Lesern sicher nützt.
Ich schreibe Ihnen diesen Hintergrund, damit Sie die Link-Kritik nicht als vernichtendes Urteil lesen, denn das ist sie nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Für wen ist denn ein Steuerberater Pflicht? Sie schreiben so etwas in der Einleitung... Es wäre neu für mich und nur ein unnötiger Kostenfaktor in meinem Gewerbe. Ein gutes Steuerprogramm incl. des Hilfemodus, gesunder Menschenverstand und Recherche im Internet ermöglichen alle notwendigen Erklärungen und Rechnungen. Bei konkreten Fragen kann auch ein Gespräch (keine Beratung!) mit dem Finanzbeamten helfen.