Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Vorgaben für ausländische Steuerberater gelockert. Sie dürfen nun in Deutschland tätig sein, ohne selbst nach Deutschland zu kommen. Die bisherige Pflicht hierzu verstoße gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit, befand der EuGH.
In dem verhandelten Fall hatte eine niederländische Steuerberatungsgesellschaft Umsatzsteuererklärungen in den Niederlanden erstellt und an das Finanzamt Hannover-Nord übermittelt. Das Finanzamt hatte die Erklärung nicht akzeptiert, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beratung deutscher Mandanten nicht vorlägen.
Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Raoul Riedlinger, sagte Finanztest, mit der Entscheidung werde der zunehmenden Digitalisierung Rechnung getragen. Der Verband erwartet durch das Urteil keine einschneidenden Veränderungen. Das Interesse ausländischer Steuerberater an deutschen Mandanten sei sehr gering. Im Jahr 2014 hätten lediglich 218 Steuerberater aus dem Ausland um Erlaubnis gebeten, deutsche Mandanten beraten zu dürfen, begründete Riedlinger seine Einschätzung.
-
- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
-
- Außergewöhnliche Belastungen sind zum Teil selbst zu tragen. Deshalb lohnt es, sie auf ein Jahr zu bündeln. Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell Ihren Eigenanteil.
-
- Finanzielle Einbußen tun weh, können sich aber steuerlich positiv auswirken. Stiftung Warentest erklärt die Verlustverrechnung und was bei Kapitalverlusten gilt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.