Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Vorgaben für ausländische Steuerberater gelockert. Sie dürfen nun in Deutschland tätig sein, ohne selbst nach Deutschland zu kommen. Die bisherige Pflicht hierzu verstoße gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit, befand der EuGH.
In dem verhandelten Fall hatte eine niederländische Steuerberatungsgesellschaft Umsatzsteuererklärungen in den Niederlanden erstellt und an das Finanzamt Hannover-Nord übermittelt. Das Finanzamt hatte die Erklärung nicht akzeptiert, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beratung deutscher Mandanten nicht vorlägen.
Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Raoul Riedlinger, sagte Finanztest, mit der Entscheidung werde der zunehmenden Digitalisierung Rechnung getragen. Der Verband erwartet durch das Urteil keine einschneidenden Veränderungen. Das Interesse ausländischer Steuerberater an deutschen Mandanten sei sehr gering. Im Jahr 2014 hätten lediglich 218 Steuerberater aus dem Ausland um Erlaubnis gebeten, deutsche Mandanten beraten zu dürfen, begründete Riedlinger seine Einschätzung.
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