
Das Bankgeheimnis ist endgültig abgeschafft. Das ist eine der wesentlichen Neuerungen, die der Bundesrat im Juni verabschiedet hat. Finanzbeamte können jetzt die Identität des Kontoinhabers leichter ermitteln, um Steuerbetrug aufzudecken. Die Kreditinstitute müssen ihnen dabei helfen. Sie sind nicht mehr zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auch bei den Themen Steuerklasse, Kindergeld und Abschreibungen gibt es Änderungen.
Steuerklasse nach der Hochzeit
Frischvermählte bekommen ab 2018 die Steuerklassen IV/IV, auch wenn nur ein Partner als Arbeitnehmer tätig ist. Bisher gibt es dann für den Partner, der Arbeitnehmer ist, die Klasse III.
Steuerklassenwechsel
Auf Antrag können verheiratete Paare nach wie vor die Steuerklassen III und V kombinieren. Das ist günstiger, wenn nur ein Partner berufstätig ist oder der andere wesentlich weniger Lohn verdient. Wollen sie wieder zur Kombination IV/IV wechseln, müssen ab 2018 das nicht mehr beide Partner beantragen. Es kann dann auch einer allein tun. Der andere muss nicht mehr zustimmen.
Kindergeld
Auf eine Einschränkung müssen sich Eltern einstellen. Künftig gibt es Kindergeld nur noch maximal sechs Monate rückwirkend – statt bisher vier Jahre lang. Das gilt für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2017 bei den Familienkassen eingehen.
Abschreibung
Einen Vorteil haben ab 2018 Arbeitnehmer und Selbstständige. Sie können Arbeitsmittel beziehungsweise Wirtschaftsgüter, die inklusive Umsatzsteuer nicht mehr als 952 Euro kosten, sofort im Jahr des Kaufs absetzen. Bisher liegt die Grenze inklusive Umsatzsteuer bei 487,90 Euro. So kann es sich lohnen, erst 2018 etwa einen PC für den Job anzuschaffen. Kostet er brutto nicht mehr als 952 Euro, können Steuerzahler den Betrag sofort als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben absetzen. Kaufen sie noch 2017, müssen sie den Betrag monatsgenau über drei Jahre abschreiben.