Steuer­änderungen 2023 Wie Sie von Steuer­entlastungen profitieren

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Steuer­änderungen 2023 - Wie Sie von Steuer­entlastungen profitieren

Geld­geschenke. Viele haben im neuen Jahr von den Steuer­änderungen mehr Netto vom Brutto. © Getty Images / EyeEm / Mohd Fildraus Halimi

Mehr Kinder­geld, höhere Frei­beträge, weniger Steuern: Vor allem Familien und Berufs­tätige sahnen ab. Wir sagen, wie Sie die Steuer­geschenke einlösen.

Inflation und Preissteigerungen machen im Moment vielen Haushalten zu schaffen. Einen Ausgleich sollen neu beschlossene Steuer­entlastungen für das Jahr 2023 bringen. Die gute Nach­richt: Fast alle Steuerzah­lerinnen und Steuerzahler profitieren. Die Stiftung Warentest verschafft Ihnen einen Über­blick über die wichtigsten Neuerungen. Sie erfahren, welche Änderungen Ihnen auto­matisch zugute­kommen und für welche Sie selbst aktiv werden müssen. Außerdem sagen wir, wie viel Sie sparen können und wie Sie bei Ihrer Steuererklärung das meiste heraus­holen.

Über die Steuer­änderungen können sich alle freuen: Der ange­hobene Grund­frei­betrag und der an die Inflation angepasste Steuer­tarif sorgen dafür, dass im neuen Jahr deutlich mehr Netto vom Brutto übrig bleibt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 03.01.2023 um 13:53 Uhr
    Umsatzsteuer Einspeisevergütung / Eigenverbrauch

    @kurtgeisel: Für umsatzsteuerpflichtige Anlagenbetreiber gilt weiterhin der Umsatzsteuersatz von 19% auf die Einspeisevergütung und den Wert des selbstgenutzten Stroms.
    Der Steuersatz von 0 Prozent gilt seit 1. Januar nur für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern (ggf. auch für Erweiterungen oder den Austausch von Komponenten).

  • kurtgeisel am 21.12.2022 um 14:04 Uhr
    Photovoltaik Umsatzsteuer ab 2022/2023

    Wenn man trotz Größe der Solaranlage unter 10 kWp zwecks Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat, musste man bisher regelmäßig (i. d. R. quartalsweise) Umsatzsteuer-Voranmeldungen machen. Entfällt dies ab sofort, weil mit der neuen Gesetzeslage rückwirkend zum 01.01.2022 solche Kleinanlagen grundsätzlich steuerbefreit sind? Im konkreten Fall liegt - abgesehen vom Betrieb der Solaranlage - keinerlei selbstständige Tätigkeit vor.

  • Krmpfndl am 14.02.2022 um 17:34 Uhr
    Elster für Ruheständler

    Zwar stellen die Finanzbehörden immer mehr auf „digital“ um, womit ein Heimcomputer unumgänglich wird, dessen Anschaffungskosten hingegen steuerpflichtige Ruheständler dann aber nicht steuerlich geltend machen können, weil sie ja keinen Heimcomputer brauchen und dieser ohnehin nur als Werbungskosten bei Erwerbstätigen anerkannt wird. Hier wäre Handlungsbedarf.

  • DiRo2015 am 13.02.2021 um 17:42 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.01.2021 um 14:38 Uhr
    Warum zahle ich mehr?

    @alleinerziehend: Ein bisschen mehr Mühe können Sie von Ihrem Arbeitgeber schon erwarten. Schließlich ist er für die Richtigkeit der Abrechnung zuständig. Mindestens kann er Ihnen aber sagen, wer Ihre Abrechnung gemacht hat und einen Kontakt zu diesem Dienstleister herstellen. Sonst können Sie sich auch noch an den örtlichen Lohnsteuerhilfe-Verein wenden, die sich die Abrechnung einmal ansehen können. (PH)