Die Bundesregierung plant, den Grundfreibetrag im nächsten Jahr von 8 004 auf 8 130 Euro und im Jahr 2014 um weitere 224 Euro anzuheben. Außerdem soll ein leicht veränderter Steuertarif der sogenannten kalten Progression entgegenwirken. Die Verdienstgrenze für pauschal besteuerte Minijobs soll von bisher 400 Euro auf 450 Euro steigen. Ein höherer Grundfreibetrag wird mit hoher Wahrscheinlichkeit kommen, ob die anderen Vorhaben die parlamentarischen Hürden nehmen, bleibt abzuwarten.
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