Ster­begeld­versicherung Sicher vorm Sozial­amt

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Ster­begeld­versicherung - Sicher vorm Sozial­amt

© Getty Images / D-Keine

Wer im Pfle­geheim lebt und Sozial­hilfe bezieht, darf seine Sterbegeldversicherung behalten. Die Vorsorge für eine Bestattung, deren Kosten nicht über­höht sind, gehört zur angemessenen Lebens­führung, die geschützt ist, urteilte das Sozialge­richt Gießen. Das Geld ist aber nur vor dem Sozial­amt sicher, wenn es eindeutig für den Todes­fall zweck­gebunden ist. Ansparen auf einem Konto reicht dafür nicht (Az. S 18 SO 65/16).

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