Verstirbt ein Kunde bereits kurz nach Abschluss einer Sterbegeldversicherung, muss der Versicherer nicht die vereinbarte Summe zahlen, sondern nur die eingezahlten Beiträge erstatten. Das Landgericht Köln wies die Klage einer Witwe ab, deren Mann neun Monate nach Vertragsabschluss verstorben war (Az. 26 O 209/13). Statt der vereinbarten 7 500 Euro erhielt sie lediglich 432 Euro. Laut Versicherungsbedingungen gibt es die vereinbarte Todesfallsumme in den ersten drei Jahren nur, wenn jemand durch einen Unfall ums Leben kommt.
Tipp: Wer schon ein hohes Alter erreicht hat oder an einer schweren Krankheit leidet, sollte für die Bestattungskosten keine Sterbegeldversicherung abschließen.
-
- Wer die eigene Beisetzung bereits zu Lebzeiten regeln möchte, sollte Bestattungsvorsorge betreiben. Wir haben acht Anbieter getestet, die Gelder dafür verwalten.
-
- Sterbegeldversicherungen sind beliebt, um die Bestattungskosten abzusichern. Unser Vergleich von 32 Angeboten zeigt aber: Für viele Menschen gibt es bessere Lösungen.
-
- Ärzte rechnen für die Leichenschau eines Verstorbenen unterschiedlich hohe Beträge ab. Nicht immer zu Recht, kritisiert Alexander Helbach, Sprecher von Aeternitas.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.