Eine 68-jährige Rentnerin hatte mit einer Sterbegeldversicherung rund 4 203 Euro für ihre Beerdigung gespart. Ergänzend zu ihrer geringen Altersrente erhielt sie eine Grundsicherungsleistung in Höhe von 150 Euro. Als sie beim Grundsicherungsamt eine Weiterbewilligung der Leistung beantragte, verlangte die Behörde: Sie solle ihre Sterbegeldversicherung kündigen, um das Geld für ihren Lebensunterhalt zu verwenden. Die Begründung: Es handele sich um „verwertbares Vermögen“.
Die Frau hätte den Vertrag vorzeitig beenden und einen Verlust von rund 29 Prozent in Kauf nehmen müssen. Sie zog deshalb vor das Sozialgericht in Gießen und erhielt recht: Die Kündigung der Versicherung sei offenkundig unwirtschaftlich und damit überzogen. Rund 2 980 Euro Auszahlungssumme stehe in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert der Sterbegeldversicherung. Die Rentnerin muss ihre Police nicht auflösen (Az. S 18 SO 108/14).
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