Sterbegeldversicherung

Tipps

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  • Vorbereitung. Prüfen Sie zunächst, ob Sie wirklich eine Sterbegeldversicherung brauchen. Dabei hilft Ihnen die Checkliste weiter unten.
  • Ab 65 Jahre. Schließen Sie im Rentenalter keine Sterbegeldversicherung mehr ab. Wenn Sie das Ende der Beitragszeit erleben, haben Sie viel mehr eingezahlt, als Ihre Hinterbliebenen später bekommen. Wollen Sie trotz alledem eine Versicherung, fragen Sie nach einer kurzen Beitragszeit und jährlicher Zahlungsweise.
  • Ab 45 Jahre. Als Police kommen ­Debeka, HDH und SDK infrage. Alle drei Tarife haben vergleichsweise günstige Beiträge und verbraucherfreundliche Bedingungen. Debeka und SDK stellen Gesundheitsfragen. Bei der HDH sollten Sie nur abschließen, wenn Sie jünger als 56 Jahre sind. Für Ältere gilt eine Wartezeit von drei Jahren, bevor die volle Versicherungssumme ausgezahlt wird.
  • Unfalltod. Alle Versicherer im Test bis auf die Landeslebenshilfe VVaG (LLH) verzichten nach einem Tod durch Unfall auf die Wartezeit und zahlen die volle Leistung sofort aus
  • Türöffner. Sterbegeldversicherungen gelten als sogenannte Türöffnerprodukte. Nach dem Motto: Wer eine Sterbegeldpolice kauft, lässt sich auch noch eine Rentenversicherung oder eine Zusatzpolice zur Pflegeversicherungen andrehen. Lassen Sie sich immer ausreichend Zeit und gegebenenfalls beraten, bevor Sie weitere Versicherungen abschließen.

Checkliste

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, Geld für eine Bestattung zu erhalten. Möglicherweise brauchen Sie gar keine Sterbegeldversicherung.

  • Sterbevierteljahr. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt auf Antrag wenige Tage nach dem Todesfall drei volle Monatsrenten an den hinterbliebenen Ehepartner aus. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene eine gesetzliche Rente bezogen hat.
  • Versorgungsamt. Als Hinterbliebene von Kriegsbeschädigten erhalten Sie ein Sterbe­geld nach dem Bundesversorgungsgesetz in Höhe des Dreifachen der Bezüge. ­Vorausgesetzt, Sie haben mit dem Verstorbenen zusammengelebt.
  • Öffentlicher Dienst. Als Angehörige von Angestellten des öffentlichen Dienstes erhalten Sie eine Sterbebeihilfe von bis zu drei Monatsgehältern.
  • Gesetzliche Unfallversicherung. Besteht nach einem Unfall ein Anspruch auf die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, bezahlt ­diese Kasse Sterbegeld. 2009 sind das 4 320 Euro in den alten und 3 660 Euro in den neuen Bundesländern.
  • Betriebliche Sterbekasse. Wenn Sie als Rentner, eine Sterbegeldversicherung ­angeboten bekommen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr ehemaliger ­Arbeitgeber eine Sterbe­kasse für sie unterhält oder unterhalten hat.
  • Private Versicherungen. Die private Unfallversicherung zahlt Sterbegeld, wenn der Versicherte bei einem Unfall stirbt. Risikolebens- und Kapitallebensversicherungen zahlen nach dem Tod des Versicherten die Versicherungssumme aus.
  • Steuern sparen. Wenn Sie die Bestattung für den Verstorbenen bezahlt haben, können Sie die Kosten dafür bei der Steuer angeben. Vorausgesetzt, der Nachlass reicht nicht aus, um diese Kosten zu decken.
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habermge am 07.11.2010 um 15:44 Uhr

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