Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist 2004 weggefallen. Dennoch gibt es eine Reihe staatlicher und privater Quellen, die Geld für eine Bestattung auszahlen. Wer alles durchgeht, braucht vielleicht gar keine Sterbegeldversicherung mehr.
- Sterbevierteljahr. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt auf Antrag wenige Tage nach dem Todesfall drei volle Monatsrenten an den hinterbliebenen Ehepartner aus. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene eine gesetzliche Rente bezogen hat.
- Versorgungsamt. Hinterbliebene von Kriegsbeschädigten erhalten ein Sterbegeld nach dem Bundesversorgungsgesetz in Höhe des Dreifachen der Bezüge. Sie müssen mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben.
- Öffentlicher Dienst. Angehörige von Angestellten des öffentlichen Dienstes erhalten eine Sterbebeihilfe von bis zu drei Monatsgehältern.
- Gesetzliche Unfallversicherung. Besteht nach einem Unfall ein Anspruch auf die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, bezahlt diese Kasse Sterbegeld (2009: 4 320 Euro; neue Länder 3 660 Euro).
- Betriebliche Sterbekasse. Rentner, die eine Sterbegeldversicherung angeboten bekommen, sollten zunächst prüfen, ob ihr ehemaliger Arbeitgeber eine Sterbekasse für sie unterhält oder unterhalten hat.
- Private Versicherungen. Sterbegeld zahlt die private Unfallversicherung, wenn der Versicherte bei einem Unfall stirbt. Risikolebens- und Kapitallebensversicherungen zahlen nach dem Tod des Versicherten die Versicherungssumme aus.
- Steuern sparen. Hinterbliebene können die Kosten für eine Bestattung bei der Steuer angeben. Das geht aber nur, wenn der Nachlass nicht reicht, um diese Kosten zu decken.
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