Bei der Sicherheit der garantierten Versicherungssumme gibt es feine Unterschiede.
Lebensversicherer. Bei den Versicherern ist eine garantierte Leistung in jedem Fall sicher, selbst wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird. Schlimmstenfalls muss der gesetzliche Sicherungsfonds, die Auffanggesellschaft „Protektor“, eintreten und die Leistungen sichern.
Sterbekassen. Die Sterbekassen in der Untersuchung unterliegen wie die deutschen Versicherer der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Die Behörde kontrolliert die Kassen und genehmigt deren Tarife meist. Trotzdem kann eine Kasse finanzielle Probleme bekommen. Dann darf sie – anders als die Versicherer – ihre Leistungen senken, um eine Pleite abzuwehren. Die Vereine gehören Protektor nicht an.
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