Damit auch genug Geld für eine würdige Beerdigung da ist, bieten die Versicherer Sterbegeldpolicen an. Die lohnen sich aber nicht.
Werbung kann ziemlich makaber sein: Als „Reiseversicherung“ preist die Sterbekasse Evangelischer Freikirchen ihr Angebot – mit einer Sterbegeldpolice sollen Kunden finanzielle Vorsorge für ihr Begräbnis treffen. „Für die letzte Reise, eine todsichere Entscheidung.“
Ins gleiche Horn, wenn auch etwas pietätvoller, stoßen viele andere Versicherer: „Schützen Sie Ihre Liebsten“, „regeln Sie Ihre Angelegenheiten frühzeitig“, „ein Abschied in Würde“ – so werden die Sparverträge unters Volk gebracht. Fast alle Lebensversicherer bieten solche Sterbegeldpolicen an. Und treffsicher zielt ihre Werbung auf die Sorge, die vor allem ältere Menschen umtreibt: Sie wollen unter keinen Umständen ihren Kindern oder Enkeln auf der Tasche liegen oder gar als Sozialfall bei einem „Armenbegräbnis“ irgendwo „verscharrt“ werden.
Unermüdlich weisen die Versicherer darauf hin, dass Bestattungen teuer sind und die Krankenkassen seit dem Jahr 2004 kein Sterbegeld mehr zahlen. Dabei war dieser Kassenzuschuss schon Jahre zuvor immer mehr gekürzt worden. Zum Schluss betrug er gerade mal müde 500 Euro – das hätte auch schon damals nicht für ein ordentliches Begräbnis gereicht.
Eine gute Entscheidung sind Sterbegeldversicherungen kaum. Wer eine Rücklage für die eigene Bestattung ansparen möchte, wählt mit dieser Police eine reichlich teure Variante. Es handelt sich dabei um eine ganz normale Kapitallebensversicherung, allerdings mit sehr niedrigen Versicherungssummen. Bei den meisten Anbietern kann der Kunde Beträge zwischen 2 500 und 10 000 Euro wählen. Einzahlen muss er in der Regel entweder bis zum 65. oder bis zum 85. Lebensjahr. Bei einigen Anbietern gibt es feste Laufzeiten von zum Beispiel 25 Jahren. Danach läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Stirbt der Versicherte, bekommen die Hinterbliebenen die Versicherungssumme ausgezahlt.
Höhe der Auszahlung ungewiss
Zusätzlich gibt es einen Teil der Überschüsse, die die Gesellschaft in all den Jahren mit den Beiträgen des Kunden erwirtschaftet hat. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag fällt daher in der Regel etwas höher aus als die garantierte Versicherungssumme – um wie viel höher, ist jedoch ungewiss.
Zwar werben Vertreter, wenn sie den Kunden „beraten“, mit ansehnlichen Überschussberechnungen. Aber das sind reine Beispielkalkulationen. Fest versprochen wird gar nichts, denn die künftige Entwicklung der Überschüsse hängt ganz davon ab, wie gut oder wie schlecht der Versicherer das Geld seiner Kunden an den Kapitalmärkten anlegt. Gerade in der jüngeren Vergangenheit wurden die werbewirksam herausgestellten Überschussbeteiligungen jedes Jahr aufs Neue gesenkt. Wirklich verlassen können Kunden sich nur auf die garantierten Versicherungssummen.
Und die sind so niedrig, dass die eingezahlten Beiträge oft deutlich höher sind als das, was die Versicherung später ausschüttet. Beispiel AOK Bayern: Bei 4 500 Euro Versicherungssumme zahlt ein 45-Jähriger monatlich 13,22 Euro. Einem Mann in diesem Alter bleiben laut Statistischem Bundesamt als durchschnittliche Lebenserwartung mehr als 33 weitere Jahre. Er darf also durchaus damit rechnen, seinen 78. Geburtstag zu erleben. Ist das der Fall, hat er aber schon 5 235 Euro eingezahlt – mehr als die komplette Versicherungssumme.
Selber sparen bringt mehr
Der Mann wäre besser beraten, sein Geld selbst anzusparen. Würde er es in einem simplen Banksparplan anlegen, hätte er als 78-Jähriger satte 8 096 Euro zur Verfügung, selbst wenn sich der Sparplan nach Steuern nur mit bescheidenen 2,5 Prozent pro Jahr verzinst. Würde er 80 oder gar 90 Jahre alt, kämen sogar 8 831 Euro beziehungsweise 13 106 Euro zusammen – also fast das Doppelte und Dreifache dessen, was er von der Versicherung bekäme.
Viel Geld, und das meiste davon würde er für die Bestattung auch brauchen. Denn bei den etwa 3 000 bis 5 000 Euro, die heute üblicherweise für eine normale Beerdigung anzusetzen sind, wird es langfristig nicht bleiben. Allein die allgemeine Teuerung sorgt für künftig höhere Kosten. Bei 2 Prozent jährlicher Inflation würde der Bestatter, der heute 5 000 Euro verlangt, in 30 Jahren über 9 000 Euro in Rechnung stellen.
Besonders teuer für Senioren
Besonders teuer sind Sterbegeldversicherungen, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss nicht mehr ganz jung ist. Je höher das Eintrittsalter, desto höher kalkulieren die Versicherer das Sterblichkeitsrisiko.
Beispiel: Bei der InterRisk zahlt ein 45-jähriger Neukunde für 5 000 Euro Versicherungssumme monatlich 16,40 Euro, ein 55-Jähriger 23,20 Euro und ein 65-Jähriger 36,50 Euro. Laut der offiziellen Sterbestatistik hat der 65-Jährige im Durchschnitt noch gut 16 Jahre vor sich und würde in dieser Zeit 7 008 Euro einzahlen – ebenfalls deutlich mehr als die Versicherungssumme. Besonders für ältere Kunden werden Sterbegeldpolicen so zu einem Renditegrab.
Meist drei Jahre Wartezeit
Zu allem Überfluss muss der Kunde auch noch Wartezeiten hinnehmen. Die meisten Gesellschaften zahlen nicht, wenn er in den ersten drei Versicherungsjahren stirbt. Den Hinterbliebenen wird dann nur das bisher eingezahlte Geld erstattet, bei einigen Angeboten auch nur die Hälfte davon. Die volle Versicherungssumme gibt es in der Regel erst ab dem vierten Jahr, mitunter auch erst ab dem fünften Jahr. Außerdem bekommen nicht immer die Hinterbliebenen das Geld. Bei einigen Verträgen geht es direkt an ein Beerdigungsunternehmen. Die Nürnberger Versicherung zum Beispiel kooperiert mit den rund 3 500 Unternehmen, die im Verband Deutscher Bestattungsunternehmer zusammengeschlossen sind.
Ein Formular, zwei Verträge
Diese Zusammenarbeit zwischen Versicherer und Bestatter liegt derzeit im Trend. Dabei schließt der Kunde eine Sterbegeldversicherung ab, mit der er auch die Leistung des Bestatters kauft. Mitunter gelten die Antragsformulare gleichzeitig für eine Sterbegeldversicherung und einen Bestattungsvorsorgevertrag.
Kunden können dabei leicht übersehen, dass sie mit ein und derselben Unterschrift gleich zwei verschiedene Verträge abschließen. Falls sich die Hinterbliebenen später doch für ein anderes Bestattungsunternehmen entscheiden, werden zehn Prozent der Versicherungssumme abgezogen.
Interessant sind solche Angebote hingegen für Leute, die keine Hinterbliebenen haben oder ihren Erben nicht so ganz trauen. Bei vielen Gesellschaften kann der Kunde ganze Servicepakete buchen. Bei der Ideal und bei der Nürnberger zum Beispiel kann er schon heute Trauerfeier und Blumendekoration regeln, Trauerkarten und Danksagungen, ob Erdgrab, Sarg oder Urne, Seebestattung in Nord- oder Ostsee.
Dabei stehen mehrere Paketangebote mit unterschiedlichen Leistungen zur Wahl. Andere Versicherer bieten Ähnliches, von der Rechtsberatung über Checklisten, Adressen von Bestattern bis hin zu den nötigen Vollmachten. Das ist praktisch – aber eine Versicherung braucht dafür niemand. Denn viele Beerdigungsunternehmen bieten auch so Vorsorgeverträge an, in denen der Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege geregelt werden.
Wer Sorge hat, später einmal von Sozialhilfe leben zu müssen, oder wer bereits Hartz IV empfängt, kann wenigstens seine Erben beruhigen: Die bereits eingezahlten Beiträge in eine Sterbegeldversicherung sind vor Rückforderungsansprüchen des Sozialamts sicher, urteilte das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht. Die Beträge, die dem Versicherten aus der Police zustehen, gehören zum Schonvermögen (Az. 2 W 252/06).
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- Wer im Pflegeheim lebt und Sozialhilfe bezieht, darf seine Sterbegeldversicherung behalten. Die Vorsorge für eine Bestattung, deren Kosten nicht überhöht sind, gehört...
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- Hinterbliebene müssen neben ihrer Trauerbewältigung oft noch eine letzte Steuererklärung für den Verstorbenen machen. Dabei können sie oft mit einer Erstattung rechnen.
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- Ob Erbfolge oder Steuern: Wir räumen mit den häufigsten Irrtümern auf und erklären, was im Erbfall gilt – damit Ihr Vermögen so vererbt wird, wie Sie es sich wünschen.
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@mdth: Bitte lassen Sie sich nicht mit dem Argument der aktuellen Höhe der Inflation zum Abschluss einer Sterbegeldversicherung überreden. Die Garantieverzinsung in der Lebensversicherung ist im Januar 2022 auf 0,25% gesunken. Das ist der garantierte Zins, den Ihnen Ihr Versicherer nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten sowie der Kosten für den Todesfallschutz für den Sparbetrag gewähren darf. Eine Sterbegeldversicherung ist nicht geeignet, um sein Vermögen vor den Inflationsverlusten zu schützen. Bitte trennen Sie die Bestattungsvorsorge von dem Schutz des Ersparten.
Einen Artikel zur Frage, auf welchen anderen Wegen eine Bestattungsvorsorge möglich ist, finden Sie hier: www.test.de/Bestattungsvorsorge
Einen Artikel dazu, wie Sie Ihr Vermögen vor den Inflationsverlusten schützen, finden Sie hier: www.test.de/Inflation-So-schuetzen-Sie-Ihr-Geld-5798291-0
Das Wissen von 2008 ist inzwischen hoffnungslos veraltet ! Die Sparzinsen sind bei null oder minus 1! Also ist privates Sparen bestenfalls im Strumpf akzeptabel. Darauf hat nur die Inflation Zugriff. Und die ist ja gerade bei 5,3 %. Garantierte Auszahlungsbeträge in Höhe der eingezahlten Beiträge sind inzwischen Gold wert. Bitte novellieren Sie diesen miserablen Informationsstand. Sterbevorsorge ist nach wie vor ein wichtiger sozialer Aspekt. "Generationsgerechtigkeit" Die Stiftung hat den staatlichen Auftrag, über den Markt neutral und aktuell zu informieren. Sie lassen es da gerade sehr schleifen und geben veganen Alternativen zu Milch den Vorzug. Das befriedigt den mainstream und läßt den Bürger uninformiert zurück. Machen Sie bitte ihren Job, so wie ich ihn noch aus den 90ern kannte. Wir bezahlen doch sogar dafür.