Stellplatzbesitzer müssen ihr Auto nicht mittig parken. Sie dürfen es etwas weiter rechts abstellen, selbst wenn das dem Nachbarn das Einsteigen in sein Auto erschwert. Solange sie den Wagen nur dann weiter rechts parken, wenn der Pkw links daneben auch weit rechts steht, ist das keine Schikane (Amtsgericht München, Az. 415 C 3398/13).