Stefan Kühn Anklage gegen Autark-Chef Stefan Kühn erhoben

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Stefan Kühn - Anklage gegen Autark-Chef Stefan Kühn erhoben

Stefan Kühn, Vorstand der Autark Entertainment Beteiligungs­holding AG in Duisburg, blickt auf lange „Erfahrung“ beim Auflegen windiger Geschäfte zurück. Das Foto zeigt ihn auf einem Screenshot aus dem Jahr 2018. © Quelle: https://autark-entertainment.com/management/, Screenshot 2018: Stiftung Warentest

Während die Staats­anwalt­schaft Dort­mund gegen den wegen dubioser Finanz­geschäfte bereits vorbestraften Stefan Kühn im Zusammen­hang mit einer Autark-Gesell­schaft Anklage wegen schweren gemeinschaftlichen Betrugs erhoben hat, betreibt der schon wieder dubiose Geschäfte. Er bietet Anlegern erneut die Umstellung ihrer Nach­rangdarlehen auf Aktien an, die zuvor immer wieder gescheitert war. Die Finanz­aufsicht Bafin warnt vor dem neuen Angebot der Autark Entertainment Beteiligungs­holding AG.

Früh­zeitig auf der Warn­liste der Stiftung Warentest

Finanztest hatte die von Stefan Kühn beherrschte Autark-Group bereits im Januar 2017 auf die Warnliste der Stiftung Warentest gesetzt. Damals wurde bekannt, dass Kühn, der vor seiner Heirat Koschate hieß, offen­bar eine über dreijäh­rige Haft­strafe dafür nutzte, aus dem Gefäng­nis heraus mithilfe von alten Bekannten eine neue Abzo­ckerfirma namens Autark Vertrieb- und Beteiligungs GmbH zu gründen. Anlegern bot die Firma, die später auf die Autark Invest AG in Liechten­stein verschmolzen wurde, Nach­rangdarlehen an, die ihnen bis zu 7,5 Prozent Zinsen pro Jahr einbringen sollten.

Beteiligungen an Autark-Group brachte Anleger herbe Verluste

Bis Ende 2016 zeichneten rund 3 600 Anleger nach Angaben der Autark Verträge im Wert von 135 Millionen Euro. Doch die mit dem Anlegergeld finanzierten Geschäfte liefen von Anfang an schlecht. Schon 2016 meldeten die ersten Autark-Firmen Insolvenz an. Kühn, inzwischen auf freien Fuß, lobte indes weiter die großen Erfolge der Autark. Das gegen­über Anlegern als „gewinn­bringendes Flaggschiff“ bezeichnete Theater am Marientor (TaM Betriebs­gesell­schaft mbH), das zunächst von Ehefrau Sabine Kühn geleitet wurde, verhökerte Kühn hinter dem Rücken der Anleger an die unseriöse Inco-Genossenschaft. 2019 meldete dann auch die TaM Betriebs­gesell­schaft mbH Insolvenz an. Wie mehr­fach berichtet, sollen Autark-Anleger mit Nachrangdarlehen der Autark Invest AG, die 2018 liquidiert wurde, riesige Verluste im hohen zwei­stel­ligen Millionen­bereich erlitten haben. Besonders schlimm traf es viele Klein­anleger, die lang­jährige Raten­verträge abge­schlossen hatten.

Stefan Kühn gibt anderen die Schuld an seinem Scheitern

Obwohl Kühns Abzo­cker­geschäfte schlecht liefen, weil sie von Aufsichts­behörden unterbunden oder durch die Ermitt­lungen mehrerer Staats­anwalt­schaften blockiert wurden, ersann Kühn immer neue dubiose Geschäfte. Liefen diese schief – was meist der Fall war – machte er stets andere dafür verantwort­lich. In seiner jüngsten Anleger­information wirft er unter anderem „Autark-Vertriebs­köpfen“, einem Professor, einem Anwalt , einem Reporter und einer Redak­teurin einer „bekannten Finanz­zeitung“ – offensicht­lich ist Finanztest gemeint – vor, ein aus seiner Sicht „voll­kommen gesundes Unternehmen“ aus „Rachegelüsten und Habgier“ in Miss­kredit gebracht zu haben. Der von einem Vertriebs­direktor der Autark einge­schaltete Rechts­anwalt habe durch Arreste die Konten der Autark blockiert. Das habe dazu geführt, dass „wir alle gemein­sam auf ungeheure Weise geschädigt wurden.“ Trotzdem kämpfe die Autark weiter. Gemein­sam mit den Anlegern wolle man „durch­starten“. Anleger werden sodann aufgefordert, schon mal für den Umtausch ihrer Nach­rangdarlehen in Aktien ihre Daten anzu­geben.

Kühns krumme Geschäfte starteten lange vor der ersten Bericht­erstattung

Finanztest kann Anleger nur davor warnen, mit der inzwischen als Autark Entertainment Beteiligungs­holding AG firmierenden Firma in Duisburg Geschäfte zu machen. Denn Kühn macht häufig Zahlungs­zusagen, hält sich aber nicht daran. Auch bringt er Zeit­abläufe durch­einander. So startete unsere Bericht­erstattung erst lange nachdem Kühn wegen unsauberen Umgangs mit Anlegergeldern in der Schweiz bereits zehn Monate in Unter­suchungs­haft gesessen hatte und in Liechten­stein ein Urteil über 1,335 Millionen Euro Schaden­ersatz anerkannt hatte, aber nicht zahlte. Auch erfuhren wir erst 2017 im Rahmen unserer Recherche, dass Kühn in Deutsch­land zu einer Haft­strafe von mehr als drei Jahren verurteilt wurde und aus der Haft heraus als Freigänger die Geschäfte der Autark lenkte. Dass Kühn laut Ermitt­lungs­protokollen aus Liechten­stein Anlegergeld zweck­entfremdet haben soll und Anlegergelder auf Konten von Familien­mitgliedern über­wiesen haben soll, erfuhren wir ebenfalls erst im Rahmen der Bericht­erstattung.

Aufsicht: Es gibt keinen gebil­ligten Wert­papier­prospekt

Bei der liechten­steinischen Autark Invest AG scheiterte das Umtausch­angebot der riskanten Nach­rangdarlehen an der liechten­steinischen Finanz­aufsicht FMA. Nach Angaben der Autark hatten bereits 80 Prozent der Anleger dem Umtausch zuge­stimmt, als die Autark Invest AG das Angebot im Herbst 2016 zurück­ziehen musste, weil die FMA es nicht genehmigen wollte. Ähnlich erging es der Autark mit Ihren Umtauschaktionen in Deutschland. Zuletzt warnte sogar die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) Anleger vor der Rahl-Geschäftsbesorgungsgesellschaft mbH in Duisburg. Hier hatte Kühn versucht, Autark-Anlegern gehörendes Vermögen auf die Rahl zu über­tragen. Für Anleger war das Angebot der Rahl, ihre Nach­rangdarlehen in vermutlich weitgehend wertlose nicht börsennotierte Vorzugsaktien umzu­tauschen, ein Schlag ins Gesicht. Wie schon in Liechten­stein konnte die Rahl keinen von der Aufsicht gebil­ligten Prospekt vorweisen. Auch für das aktuell von Kühn gemachte Umtausch­angebot der Autark Entertainment Beteiligungs­holding AG aus Duisburg gibt es keinen Wert­papier­prospekt, wie die Bafin mitteilt.

[Update 30.10.20] Bafin warnt vor Autark Entertainment

Seit dem 30. Oktober 2020 warnt die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) Verbraucher auf ihrer Website vor dem neuen Umstellungs­angebot der Autark Entertainment Beteiligungs­holding AG. Danach hat die Bafin „den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Autark Entertainment Beteiligungs­holding AG in Deutsch­land auf ihren Namen laufende Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffent­lich anbietet.“ Da keine Anhalts­punkte für eine Ausnahme von der Prospekt­pflicht ersicht­lich seien, verstoße die Autark Entertainment gegen die Prospekt­pflicht.

Staats­anwalt­schaft wirft Kühn schweren gemeinschaftlichen Betrug vor

In Liechten­stein wird gegen Kühn wegen des Verdachts der Geld­wäsche, der Untreue und des Verstoßes gegen das Bank­gesetz ermittelt. Auch wird Kühn dort verdächtigt, sich Anlegergeld auf private Konten über­wiesen zu haben. Kühn bestreitet die Vorwürfe. Im Juni 2020 hat die Staats­anwalt­schaft Dort­mund Anklage gegen Kühn erhoben. Nach Angaben des Presse­sprechers des Land­gerichts Dort­mund, Richter Thomas Jung­kamp, wird Kühn gemeinschaftlich begangener Betrug im besonders schweren Fall in insgesamt 99 Fällen im Zusammen­hang mit den Geschäften der Autark Vertrieb- und Beteiligungs GmbH vorgeworfen. Diese war später auf die inzwischen liquidierten Autark Invest AG in Liechten­stein verschmolzen worden. Über die Eröff­nung des Verfahren vor einer Wirt­schafts­strafkammer des Land­gerichts Dort­mund ist noch nicht entschieden, die Anklage sei aber zugestellt, teilte das Land­gericht mit.

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