Eine Standheizung im Auto muss nicht Zimmertemperatur erreichen – auch nicht, wenn der Hersteller mit „Wohlfühlklima“ wirbt. Ein Autofahrer hatte vor dem Landgericht Hanau geklagt, weil seine Webasto-Heizung bei minus 4 Grad Außentemperatur das Auto bloß auf knapp 16 Grad erwärmte. Das sei kein Wohlfühlklima. Vor Gericht blitzte er ab. Der Begriff lege keine konkrete Temperatur fest. Anders als im Mietrecht könne man im Auto keine Zimmerwärme erwarten, da Autofahrer sich im Winter warm anziehen, vor und nach der Fahrt ohnehin draußen sind. Auf Temperaturen wie in einer Wohnung seien sie daher nicht angewiesen (Az. 2 S 196/16).
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