Standhei­zung 16 Grad reichen

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Eine Standhei­zung im Auto muss nicht Zimmertemperatur erreichen – auch nicht, wenn der Hersteller mit „Wohl­fühl­klima“ wirbt. Ein Auto­fahrer hatte vor dem Land­gericht Hanau geklagt, weil seine Webasto-Heizung bei minus 4 Grad Außen­temperatur das Auto bloß auf knapp 16 Grad erwärmte. Das sei kein Wohl­fühl­klima. Vor Gericht blitzte er ab. Der Begriff lege keine konkrete Temperatur fest. Anders als im Mietrecht könne man im Auto keine Zimmerwärme erwarten, da Auto­fahrer sich im Winter warm anziehen, vor und nach der Fahrt ohnehin draußen sind. Auf Temperaturen wie in einer Wohnung seien sie daher nicht angewiesen (Az. 2 S 196/16).

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