Psychoterror aus Liebeswahn – das ist „Stalking“. Was meist als Prominentenproblem wahrgenommen wird, kann jedem, vor allem aber Frauen widerfahren: Belästigende Anrufe, SMS oder E-Mails, Briefe, fingierte Warenbestellungen, Beobachten, Belauern oder permanente Präsenz vor der Wohnung. Diese Art von Terror ist enorm belastend und kann das Opfer nervlich zugrunde richten. Die Polizei rät den Betroffenen:
Kontaktsperre. Dem „Stalker“ (englisch „Pirschjäger“) schon bei den ersten Anzeichen klarmachen, dass keinerlei Kontakt gewünscht wird. Danach ist völlige Ignoranz angesagt.
Beweismittel. Alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt: Dokumentieren.
Fangschaltung. Bei Telefonterror Polizei oder Telefongesellschaft kontaktieren und Rat über technische Abwehrmöglichkeiten holen. Möglich sind geheime Rufnummer, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschluss. Opferorganisationen wie der „Weiße Ring“ helfen.
Anzeige. Möglichst bald Anzeige bei der Polizei erstatten.
Verfügung. Beim zuständigen Amtsgericht, Abteilung Zivilsachen oder Familiensachen eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.