Stadt­werke München Unzu­lässige Inkassopauschale

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Die Inkassopauschale im Preis­verzeichnis der Stadt­werke München Versorgungs GmbH, einer Tochter der Stadt­werke München, in Höhe von 34,15 Euro ist unzu­lässig. Das hat der Bundes­gerichts­hof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundes­verbands (vzbv) entschieden (Az. VIII ZR 289/19). Grund: Einbezogen seien allgemeine Verwaltungs- wie IT-System­kosten sowie Planungs- und Über­wachungs­aufwand für einen externen Dienst­leister. Außerdem sei die Pauschale intrans­parent, weil sie Zusatz­kosten für die Sperrung des Gasanschlusses durch einen externen Dienst­leister enthält. Kerstin Hoppe, Rechts­referentin beim vzbv, sagt: „Unternehmen dürfen nur Inkasso­kosten berechnen, die unmittel­bar für den Forderungs­einzug anfallen.“

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