Stadt­verkehr Mit Elektroroller am Stau vorbei

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Bewohner und Besucher von Groß­städten verzichten immer häufiger aufs Auto. Die Fahr­gast­zahlen im öffent­lichen Nahverkehr steigen stetig, immer mehr Deutsche nutzen das Fahr­rad. Man kann das Rad auch leihen, neudeutsch Bikesharing genannt. Relativ neu ist das Scoo­ters­haring, das Verleihen von Motor­rollern.

Das Rad leihen

In Deutsch­land gibt es knapp 3 600 öffent­liche Radstationen, meldet das Berliner Inno­vations­zentrum für Mobilität und gesell­schaftlichen Wandel. Die höchste Stations­dichte pro Einwohner haben Frank­furt am Main (Call-a-Bike), Mainz (MVGmeinRad), der Land­kreis Vorpommern-Greifs­wald (Usedomrad) und Köln (Nextbike). Wer Bikesharing nutzen will, muss sich beim jeweiligen Anbieter anmelden. Gemietet wird mithilfe einer Handy-App, bezahlt meist per Bank­einzug oder Kreditkarte.

Den Roller leihen

Relativ neu ist es, Motor­roller zu leihen. Derzeit sind in Deutsch­land drei Anbieter in sechs Groß­städten aktiv. Das Münchner Start-up Scoo.me hat in München und Köln 250 Benzin­roller verschiedener Marken im Programm. Damit will es „die Mobilitäts­lücke zwischen ÖPNV, Car- und Bikesharing“ schließen. In Berlin, das gern als Testmarkt genutzt wird, konkurrieren zwei Anbieter. Beide bieten nur Elektroroller an. Das Start-up Emmy ist seit zwei Jahren mit orangefarbenen E-Rollern unterwegs, die es auch in Hamburg und Mann­heim und unter dem Namen Stella-sharing in Stutt­gart gibt. Die Bosch-Tochter Coup startete 2016 mit schwarzen Rollern der Marke Gogoro. Inzwischen stehen auf Berlins Straßen rund 1 000 Fahr­zeuge.

Das Prozedere

Der Antrag­steller meldet sich beim Anbieter an. Den Führer­schein muss er über­prüfen lassen. Er mietet den Roller per Handy-App. Eine 30-Minuten-Fahrt kostet rund 3 bis 5 Euro. Ein Helm ist immer dabei. Wer sich nicht korrekt verhält, etwa beim Parken oder bei einem Unfall, muss mit hohen Zusatz­kosten rechnen.

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tiger46 am 28.12.2017 um 20:56 Uhr
Zahlreiche neue Elektroroller Modelle 2017 & 2018

Hier ein aktueller Marktüberblick
https://imgur.com/a/WkWO9

libellle am 14.10.2017 um 16:19 Uhr
"Am Stau vorbei"?

Der Titel ihres Artikels ist irreführend:
Ein Elektroroller ist ein motorbetriebenes Fahrzeug und unterliegt den gleichen Verkehrsregeln wie (fast) alle anderen Fahrzeuge. Man steht also genauso im Stau wie mit dem Auto!