Im Test: Kurse für Business-Englisch mit mindestens 30 Unterrichtseinheiten, die ein- bis zweimal wöchentlich als Gruppenunterricht stattfanden, an 18 Sprachschulen. Geprüft wurden vier überregionale Sprachschulen, die bundesweit mindestens vier Standorte haben. Dort wurden die Kurse an drei Standorten getestet, so dass ein Qualitätsurteil vergeben werden konnte. Im Test waren außerdem neun regionale Sprachschulen und fünf Volkshochschulen aus Städten mit mehr als 500 000 Einwohnern. Die Kurse dort wurden einmal begutachtet und bewertend beschrieben.
Jeden Kurs besuchte eine geschulte Prüfperson. Diese dokumentierte das Kursgeschehen mithilfe von standardisierten Erhebungsbögen und Protokollen. Die Prüfpersonen hatten Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 bis C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Beim Wall Street Institute wurde die Qualität der E-Learning-Komponenten nicht vollständig geprüft. Lehrmaterialien und Kundeninformationen hat jeweils ein Experte begutachtet. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat ein Rechtsgutachter geprüft. Die angegebenen Prozentzahlen gelten nur für die Kurse der überregionalen Sprachschulen mit test-Qualitätsurteil.
Testzeitraum: Januar bis November 2009.
Preise: Laut Anbieterangaben Juni 2010.
ABWERTUNGEN
Bei „ausreichender“ Qualität des Gruppenurteils „Sprachunterricht“ kann das test-Qualitätsurteil nicht besser sein als das Gruppenurteil „Sprachunterricht“. Deutliche Mängel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen führten zu einer Abwertung des test-Qualitätsurteils um eine halbe Note, sehr deutliche zur Abwertung um um eine ganze Note.
SPRACHUNTERRICHT: 50 %
Untersucht wurde die inhaltliche Ausrichtung der Kurse. Dazu wurde u.a. geprüft, welche Themen aus Wirtschaft und Arbeitswelt (z. B. Marketing, Business-Etikette) behandelt und welche berufsrelevanten Fertigkeiten (z. B. Telefonieren, E-Mailing, Präsentieren) vermittelt wurden und ob interkulturelle Unterschiede Thema waren. Auch die im Unterricht eingesetzten Lehrmaterialien wie Lehrbücher, Skripte, Kopiensammlungen oder authentische Materialien (z. B. Zeitungen) wurden geprüft. Neben der inhaltlichen wurde auch die didaktische Gestaltung der Sprachkurse untersucht. Im Einzelnen geprüft wurden Unterrichtsaufbau und -organisation, die Teilnehmerorientierung (z. B. Umgang mit Fehlern), ob sprachvergleichend gearbeitet wurde, welchen Stellenwert die Sprachkompetenzen Lesen, Schreiben, Sprechen, Hören im Unterricht hatten, wie Grammatik und Vokabeln vermittelt wurden und ob Strategien zur Sicherung des Gelernten (Transfersicherung) thematisiert wurden.
KURSORGANISATION: 25 %
Geprüft wurde die Qualität der Kundenbetreuung (z. B. Kontaktaufnahme, Anmeldeverfahren, weitere Serviceleistungen) sowie die Lerninfrastruktur (z. B. Räumlichkeiten, Ausstattung mit Präsentationsmedien).
BERATUNG UND EINSTUFUNG: 15 %
Untersucht wurden Struktur und Inhalte der Beratungsgespräche. Zusätzlich wurde die Qualität der Einstufung bewertet.
KUNDENINFORMATION: 10 %
Bewertet wurde die Informationsqualität der Printmaterialien – wenn vorhanden – und der Internetseiten der Sprachschulen.
MÄNGEL IN DEN AGB: 0 %
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von einem juristischen Sachverständigen geprüft, ob sie nach dem AGB-Recht unzulässige Klauseln enthalten und den Kunden dadurch benachteiligen.
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