
Die Dürrekatastrophe in Somalia und weiteren ostafrikanischen Ländern zeigt, wie wichtig internationale Hilfe ist. Trinkwasser, Nahrungsmittel und auch Notunterkünfte: Die hungernde Bevölkerung braucht dringend Unterstützung. Jetzt sind Spenden gefragt. test.de sagt, worauf Sie achten können, damit Ihr Geld auch bei den Bedürftigen ankommt.
Hohe Spendenbereitschaft
Seit etwa vier Wochen rufen Hilfswerke zu Spenden für die von der Dürrekatastrophe betroffenen Länder in Ostafrika auf. In Deutschland sind nach Angaben des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) bereits 91 Millionen Euro gespendet worden. „Diese Spendenbereitschaft ist außerordentlich groß“, sagt, Burkhard Wilke, Geschäftsführer des DZI. Viele Deutsche seien derzeit noch im Urlaub und würden erst nach ihrer Rückkehr zum Spenden kommen. Daher sei damit zu rechnen, dass der Spendenfluss noch einige Wochen anhalten werden.
Hilfe für Ostafrika
Auch wenn schnelle Hilfe für ostafrikanische Länder wie Somalia, Kenia, Äthiopien, Uganda, Dschibuti und Eritrea gefragt ist, rät das DZI, nicht unüberlegt zu handeln, sondern sich vor einer Spende über die Hilfsorganisation zu informieren. Spender sollten sich vergewissern, dass die betreffende Hilfsorganisation die nötige Kompetenz besitzt, um in dem Katastrophengebiet wirksam und effizient zu helfen. Laut DZI sollte sich die Organisation mit den Bedingungen vor Ort gut auskennen und dort über gut funktionierende Kontakte verfügen. Ebenso wichtig sei es, dass sich die Hilfsorganisation mit den Behörden und anderen Hilfswerken in den Ländern gut abstimmt, damit ineffiziente oder unter Umständen sogar schädliche Hilfsprojekte vermieden werden. Obwohl das DZI normalerweise zu freien Spenden rät, sind in Katastrophenfällen wie der Dürrekatastrophe in Ostafrika auch zweckgebundene Spenden sinnvoll. Das DZI hat eine Liste mit Hilfsorganisationen veröffentlicht, die zuverlässig für hungernde Bevölkerung in den ostafrikanischen Ländern sammeln. Alle Organisationen auf dieser Liste tragen das DZI-Spenden-Siegel. Die Liste wird vom DZI stets aktuell gehalten:
DZI-Spendeninfo Hilfe für Ostafrika
Tipps vom DZI
Das DZI gibt darüber hinaus Tipps für Spender:
- Kein Zeitdruck. Übertrieben dringliche Spendenaufrufen sollten Sie misstrauen und sich nicht unter Druck setzen lassen – egal ob beim Spendenwerber an der Haustür, auf der Straße oder durch gedruckte Spendenaufrufe. Denken Sie besser in Ruhe darüber nach, wem Sie Geld spenden wollen und wie hoch der Betrag sein soll. Spenden Sie überlegt, nicht impulsiv. Informieren Sie sich gründlich über die Organisationen im Internet, lassen Sie sich Jahresberichte und Prospektbeschreibungen schicken. Diese sollten verständlich, sachlich und informativ sein. Ohnehin: Seriöse Hilfswerke haben für Not- und Katastrophenfälle vorgesorgt. Erste Hilfen können sie ohne Rücksicht auf Spendeneingänge starten. Weitere Spenden sind aber notwendig, um weitergehende Maßnahmen zu finanzieren und die Katastrophenmittel aufzufüllen.
- Werbung. Erweckt die Werbung in besonderem Maße Mitleid oder ist sie stark gefühlsbetont, spricht das für unseriöse Organisationen.
- Fördermitgliedschaft. Vorsicht bei einer Fördermitgliedschaft. Hier gilt in der Regel nicht das Haustürwiderrufsgesetz. Sie haben also kein Rücktrittsrecht. Sie sollten sich daher nicht leichtfertig durch Ihre Unterschrift zur Zahlung eines monatlichen Förderbeitrags verpflichten. Informieren Sie sich vor der Unterschrift über die Organisation und in deren Satzung über die festgelegten Kündigungsfristen. An der Haustür sollten Sie generell nichts vorschnell unterschreiben. Seriöse Sammler lassen Interessierten gern ein Überweisungsformular da und schicken weitere Infos.
- Waren von Behinderten. Betrüger bieten oft an der Haustür Waren an, die angeblich Behinderte gefertigt haben, oder auch mit dem Mund oder Fuß gemalte Bilder. Das ist meist Betrug. Werkstätten für Behinderte verkaufen meist in eigenen Läden, auf Basaren oder Weihnachtsmärkten, nicht an der Haustür. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig ein Verzeichnis von ihr anerkannter Behindertenwerkstätten. Auch das DZI informiert über Werkstätten. Verkäufer von Blindenware müssen einen entsprechenden Ausweis mit sich führen.
- Wenige Organisationen. Konzentrieren Sie Ihre Geldspenden auf wenige Hilfswerke. Wer vielen Gruppen spendet, wird dort registriert und erhält bei späteren Spendenaufrufen entsprechend viel Werbepost.
- Zweckgebunden. Spenden Sie nur ausnahmsweise streng zweckgebunden. Solche Spenden beschneiden die Entscheidungsfreiheit der Hilfsorganisationen und verursachen höhere Verwaltungskosten. Das gilt auch bei Patenschaften für einzelne Kinder. Unterstützen Sie besser Projektpatenschaften, die dem ganzen Dorf helfen.
Das DZI vergibt derzeit an insgesamt 264 Organisationen sein Spendensiegel.
Seriöse Organisationen erkennen
Auch der Spendenrat hat „Goldene Regeln für Spender“ aufgestellt. Achten Sie also vor der Spende darauf, dass...
- ... die Organisation als gemeinnützig anerkannt ist.
- ... die Organisation auf Wunsch aussagekräftiges Material über die Aktivitäten und über sich selbst zur Verfügung stellt.
- ... die Organisation Spender regelmäßig über durchgeführte und aktuelle Projekte informiert.
- ... die Organisation aggressive Werbung unterlässt.
- ... die Organisation sich zu Transparenz und Offenheit verpflichtet. Dafür steht das Logo des Deutschen Spendenrates e.V. oder das Zeichen des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI).
- ... die Organisation einen Geschäftsbericht oder Jahresbericht mit Aussagen über die Mittelverwendung veröffentlicht.
Charitywatch
Neben DZI und Spendenrat erhalten Verbraucher bei charitywatch Tipps zu Spenden für Ostafrika sowie Warnungen vor unseriösen Hilfsorganisationen.
Spenden und Steuern
Spenden können als Sonderausgabe abgesetzt werden. Das geht bis zur Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Bei Spenden bis zu 200 Euro reicht als Nachweis ein Kontoauszug, eine abgestempelte Überweisung, ein Lastschrift- oder Bareinzahlungsbeleg. Geht die Spende an gemeinnützige Organisationen wie das Deutsche Rote Kreuz, an Sportvereine, kirchliche sowie karitative Organisationen, muss diese den steuerbegünstigten Zweck, die Befreiung von der Körperschaftssteuer und die Einzahlung als Spende oder Beitrag bestätigen.
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