Mit Klimaschutz Steuern sparen: Wer Strecken mit Flugzeug, Bahn oder Fernbus zurücklegt, produziert CO2. Reisende können oft direkt bei der Buchung oder im Anschluss bei speziellen Organisationen einen Beitrag zur Klimakompensation leisten. Geht die Ausgleichszahlung an einen gemeinnützigen Verein oder eine Stiftung, lässt sie sich steuerlich als Spende absetzen, zumindest, wenn sie die Jahrespauschale von 36 Euro überschreitet. Bei Langstreckenflügen klappt das meist. Kleinere Beträge im Jahr kann der Steuerzahler zusammenrechnen.
Tipp: Welche Organisationen transparent Klimaschutz betreiben, lesen Sie in unserem Special CO2-Kompensation.
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