Spenden CO2-Ausgleich

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Mit Klima­schutz Steuern sparen: Wer Stre­cken mit Flugzeug, Bahn oder Fernbus zurück­legt, produziert CO2. Reisende können oft direkt bei der Buchung oder im Anschluss bei speziellen Organisationen einen Beitrag zur Klima­kompensation leisten. Geht die Ausgleichs­zahlung an einen gemeinnützigen Verein oder eine Stiftung, lässt sie sich steuerlich als Spende absetzen, zumindest, wenn sie die Jahres­pauschale von 36 Euro über­schreitet. Bei Lang­stre­ckenflügen klappt das meist. Kleinere Beträge im Jahr kann der Steuerzahler zusammen­rechnen.

Tipp: Welche Organisationen trans­parent Klima­schutz betreiben, lesen Sie in unserem Special CO2-Kompensation.

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