Bei größeren Spenden ist das Finanzamt heikel, alles über 200 Euro muss förmlich nachgewiesen werden. Dafür gibt es sogar einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck. Wenn sich die jeweilige Spendenorganisation beim Finanzamt zum maschinellen Verfahren angemeldet hat, vereinfacht dies das Verfahren auch für den Spender erheblich.
Ohne Unterschrift gültig
Dann braucht es für die Spendenbescheinigung nämlich keine Unterschrift und auch kein echtes Papier: Ein Nachweis per E-Mail ist dank dieses Verfahrens im Grunde kein Problem. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben klargestellt (BStBl I 2017, 287).
Dokument muss schreibgeschützt sein
Es müsse sich aber um ein schreibgeschütztes Dokument handeln. Ein solcher Schreibschutz lässt sich etwa bei den heute üblichen PDF-Dokumenten einrichten.
Ausnahme: Sach- und Aufwandsspende
Der elektronische Nachweis ist aber nicht für alle Spendenformen möglich. Bei einer Sach- und Aufwandsspende reicht die Bescheinigung per E-Mail nicht. Beispiel für eine Aufwandsspende: Schuldet ein Verein einem Mitglied noch eine Rückerstattung, kann das Mitglied auch auf das Geld verzichten und sich stattdessen eine Spendenquittung ausstellen lassen.
Keine Änderungen bei Kleinspenden
Bei Kleinspenden unter 200 Euro ändert sich nichts. Für diese Beträge braucht der Spender keine formelle Bescheinigung. Die Buchungsbestätigung der Bank oder ein Bareinzahlungsbeleg reichen für einen Nachweis beim Finanzamt aus.
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