Mit Hebelspekulationen gehen Anleger stets ein sehr hohes Risiko ein, Totalverlust inbegriffen. Doch es gibt Finanzgeschäfte, bei denen sie sogar ihr gesamtes Hab und Gut aufs Spiel setzen. Das kann passieren, wenn spekulative Anlagen mit einer Nachschusspflicht verbunden sind, Investoren also Geld aus ihrem eigenen Vermögen zubuttern müssen. Sie können vorher kaum abschätzen, wie viel das schlimmstenfalls ist. Aufsichtsbehörden im In- und Ausland sind aktiv geworden, um den Verkauf entsprechender Produkte zu stoppen.
Unkalkulierbares Risiko
So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Jahr 2017 den Verkauf sogenannter CFDs (Contracts for Difference) mit Nachschusspflicht an Privatanleger untersagt. Produkte, bei denen sich das Risiko auf das eingesetzte Kapital beschränkt, dürfen weiterhin angeboten werden.
Mit CFDs spekulieren Anleger zum Beispiel auf die Kursentwicklung von Aktien, Rohstoffen oder Währungen. Im Vergleich zum direkten Kauf der Basiswerte ist der Kapitaleinsatz gering. Anleger hinterlegen nur eine Sicherheitsleistung. Im Gegensatz zum Direktinvestment wird deutlich weniger Kapital gebunden. Steigt der Basiswert, bekommt der Anleger die Differenz. Fällt der Basiswert, muss er den Verlust ausgleichen. Fällt der Basiswert so stark, dass das eingesetzte Geld nicht ausreicht, die Differenz auszugleichen, ist bei CFDs mit Nachschusspflicht der Unterschiedsbetrag aus dem sonstigen Vermögen zu zahlen.
Viel Kritik an binären Optionen
Seit Frühjahr 2018 gilt auch ein Vertriebsverbot für binäre Optionen durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Esma. Bei binären Optionen handelt es sich um schlichte Wetten auf steigende oder fallende Kurse verschiedener Anlagen. Es gibt hier nur die Variante, dass die Wette aufgeht oder scheitert, aber kein Zwischendrin. Die simpel aussehende Konstruktion wirkt gerade für wenig informierte Anleger verlockend. Nach Einschätzung der Esma sind sie aber komplex und wenig transparent. Die Aufsichtsbehörde sieht darüber hinaus einen Interessenkonflikt zwischen Anbietern und Kunden sowie ein Missverhältnis zwischen der erwarteten Rendite und dem Verlustrisiko.
Schaden durch unseriöse Anbieter
Darüber hinaus gab es zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern, die beim Handel mit binären Optionen ihre eingezahlten Einlagen und ihren Gewinn nicht ausgezahlt bekamen. Der zu den Verbraucherzentralen gehörende Marktwächter Finanzen hat Fälle gesammelt. Dabei stellte sich als Hauptproblem heraus, dass viele Anbieter im Ausland sitzen und geprellte Anleger ihr Recht kaum durchsetzen können.
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@Brummo: ETF mit mehr als zweifachem Hebel werden in Deutschland nach unserer Kenntnis derzeit nicht gehandelt. In unserem Dauertest finden Sie die Aktien-ETF mit einem Hebel mithilfe der folgenden Filter: Fondsgruppen / Strategiefonds Aktien / Strategiefonds Aktien Leverage.
www.test.de/fonds
Sehr geehrte Daen und Herren,
in Ihrer Tabelle "Aktien-ETF mit zweifachem Hebel (Wetten auf steigende Kurse) für Aktien Deutschland" haben Sie einige Beispiele aufgeführt.
Können Sie mir ähnliche Hebel-ETF mit 3- oder 5-fach-Hebel nennen?
Ich kann mir vorstellen, dass dies in der heutigen Zeit sehr lukrativ sein könnte.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Brummo