Spekulativ anlegen

CFDs mit Nach­schuss­pflicht und binäre Optionen: Aufsichts­behörden schreiten ein

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Mit Hebelspekulationen gehen Anleger stets ein sehr hohes Risiko ein, Total­verlust inbegriffen. Doch es gibt Finanz­geschäfte, bei denen sie sogar ihr gesamtes Hab und Gut aufs Spiel setzen. Das kann passieren, wenn spekulative Anlagen mit einer Nach­schuss­pflicht verbunden sind, Investoren also Geld aus ihrem eigenen Vermögen zubuttern müssen. Sie können vorher kaum abschätzen, wie viel das schlimms­tenfalls ist. Aufsichts­behörden im In- und Ausland sind aktiv geworden, um den Verkauf entsprechender Produkte zu stoppen.

Unkalkulier­bares Risiko

So hat die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) im Jahr 2017 den Verkauf sogenannter CFDs (Contracts for Difference) mit Nach­schuss­pflicht an Privat­anleger untersagt. Produkte, bei denen sich das Risiko auf das einge­setzte Kapital beschränkt, dürfen weiterhin angeboten werden.

Mit CFDs spekulieren Anleger zum Beispiel auf die Kurs­entwick­lung von Aktien, Rohstoffen oder Währungen. Im Vergleich zum direkten Kauf der Basis­werte ist der Kapital­einsatz gering. Anleger hinterlegen nur eine Sicher­heits­leistung. Im Gegen­satz zum Direkt­investment wird deutlich weniger Kapital gebunden. Steigt der Basis­wert, bekommt der Anleger die Differenz. Fällt der Basis­wert, muss er den Verlust ausgleichen. Fällt der Basis­wert so stark, dass das einge­setzte Geld nicht ausreicht, die Differenz auszugleichen, ist bei CFDs mit Nach­schuss­pflicht der Unter­schieds­betrag aus dem sons­tigen Vermögen zu zahlen.

Viel Kritik an binären Optionen

Seit Früh­jahr 2018 gilt auch ein Vertriebs­verbot für binäre Optionen durch die Europäische Wert­papier- und Markt­aufsichts­behörde Esma. Bei binären Optionen handelt es sich um schlichte Wetten auf steigende oder fallende Kurse verschiedener Anlagen. Es gibt hier nur die Variante, dass die Wette aufgeht oder scheitert, aber kein Zwischendrin. Die simpel aussehende Konstruktion wirkt gerade für wenig informierte Anleger verlockend. Nach Einschät­zung der Esma sind sie aber komplex und wenig trans­parent. Die Aufsichts­behörde sieht darüber hinaus einen Interes­senkonflikt zwischen Anbietern und Kunden sowie ein Miss­verhältnis zwischen der erwarteten Rendite und dem Verlustrisiko.

Schaden durch unseriöse Anbieter

Darüber hinaus gab es zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern, die beim Handel mit binären Optionen ihre einge­zahlten Einlagen und ihren Gewinn nicht ausgezahlt bekamen. Der zu den Verbraucherzentralen gehörende Markt­wächter Finanzen hat Fälle gesammelt. Dabei stellte sich als Haupt­problem heraus, dass viele Anbieter im Ausland sitzen und geprellte Anleger ihr Recht kaum durch­setzen können.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.09.2022 um 12:52 Uhr
    Aktien-ETF Deutschland mit Hebel

    @Brummo: ETF mit mehr als zweifachem Hebel werden in Deutschland nach unserer Kenntnis derzeit nicht gehandelt. In unserem Dauertest finden Sie die Aktien-ETF mit einem Hebel mithilfe der folgenden Filter: Fondsgruppen / Strategiefonds Aktien / Strategiefonds Aktien Leverage.
    www.test.de/fonds

  • Brummo am 10.09.2022 um 11:37 Uhr
    Hebel mit 5-fach-Wirkung?

    Sehr geehrte Daen und Herren,
    in Ihrer Tabelle "Aktien-ETF mit zweifachem Hebel (Wetten auf steigende Kurse) für Aktien Deutsch­land" haben Sie einige Beispiele aufgeführt.
    Können Sie mir ähnliche Hebel-ETF mit 3- oder 5-fach-Hebel nennen?
    Ich kann mir vorstellen, dass dies in der heutigen Zeit sehr lukrativ sein könnte.
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Brummo