Die von der Sparkasse Stendal im Dezember 2016 ausgesprochenen Kündigungen von zwei Prämiensparverträgen zu Terminen im Jahr 2018 oder 2019 sind laut Amtsgericht Stendal unwirksam (Urteile nicht rechtskräftig). Damit bestehen die Verträge ungekündigt fort.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Sie kritisiert, dass die Sparkasse Stendal, die Harzsparkasse und die Saalesparkasse solche Verträge nach 15 Jahren kündigen, sobald die höchste Prämienstufe erreicht wird. Dabei hatten die Institute mit bis zu 25 Jahren Laufzeit geworben.