Mark Neale, Chef des britischen Einlagensicherungsfonds FSCS, erklärt, wie Spargeld bei Kreditinstituten in Großbritannien und deren Niederlassungen in Deutschland gesichert ist. Die Rückzahlung erfolgt automatisch. Der Fonds hat schon nach 84 Pleiten gezahlt.
[Update 05. April 2016]: Einlagensicherung geändert
Nach Veröffentlichung des Interviews mit Mark Neale haben sich Details der Einlagensicherung geändert. Betroffen sind die mit einem Sternchen gekennzeichneten und nicht mehr korrekten Aussagen des Interviewten. Mittlerweile gilt:
- Gesetzliche Einlagensicherung. Am 1. Januar 2016 hat der britische Einlagensicherungsfonds FSCS die Sicherungsgrenzen auf 75 000 Euro gesenkt. Einlagen deutscher Sparer bei britischen Banken sind derzeit nicht mehr – wie in der Einlagensicherungsrichtlinie der Europäischen Union vorgeschrieben – in Höhe von 100 000 Euro geschützt. Aktuell sind 75 000 britische Pfund nur noch knapp 94 000 Euro wert. Anleger, die über Zinsplattformen wie Zinspilot oder Weltsparen Eurobeträge bei Banken wie Close Brothers oder FirstSave Euro angelegt haben, sollten einen deutlichen Puffer zu 100 000 Euro einplanen, um im Pleitefall ihrer Bank Erspartes plus Zinsen ersetzt zu bekommen.
- Freiwillige Einlagensicherung. Bei britischen Banken, die sowohl Mitglied im FSCS als auch im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) sind, spielt die niedrigere Sicherungsgrenze im Fall einer Pleite keine Rolle. Laut Auskunft des BdB werden Sparern im Pleitefall alle Einlagen bis zur Höhe der Sicherungsgrenze ersetzt, die weit über 100 000 Euro liegt.
- Gemeinschaftskonten. Bei Gemeinschaftskonten sind nur noch 150 000 britische Pfund geschützt. Das sind im Moment knapp 188 000 Euro. [Update Ende]
Wie sicher ist Spargeld in Großbritannien?
Neale: Der Financial Services Compensations Scheme (FSCS), der Einlagensicherungsfonds Großbritanniens, sichert Spareinlagen bei Banken, Bausparkassen und Genossenschaftsbanken in Höhe von 85 000* britischen Pfund pro Person und Institut ab. Bei Gemeinschaftskonten sind Einlagen in Höhe von 170 000* britischen Pfund geschützt.
In welcher Währung werden Sparer im Pleitefall einer Bank entschädigt?
Neale: Wir zahlen die Entschädigung in britischen Pfund aus.
Was müssen Sparer tun, um ihr Geld zurückzuerhalten, wenn ihr Institut pleitegeht?
Neale: Geht eine Bank, eine Bausparkasse oder eine Genossenschaftsbank pleite, zahlt der FSCS die Entschädigung den meisten Kunden automatisch innerhalb von sieben Tagen aus. Ein förmlicher Antrag muss nicht gestellt werden.
Wie werden Einlagen bei britischen Banken wie der Bank of Scotland, der ICICI Bank oder Barclays Bank ersetzt, die sowohl Mitglied im FSCS als auch im Sicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken sind?
Neale: Spargeld von Kunden britischer Banken, die im Ausland mit Tochtergesellschaften tätig sind, ist über den jeweiligen gesetzlichen Sicherungsfonds in dem Land gesichert, in dem die Tochter ihren Sitz hat. Die genannten Banken haben deutsche Niederlassungen, sind aber Mitglied im britischen Einlagensicherungsfonds FSCS. Da sie zusätzlich dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) angehören, würden im Pleitefall alle Sparer automatisch in Euro entschädigt. Der britische Einlagensicherungsfonds würde in einem solchen Fall die gesetzlich garantierten 85 000 Pfund an den deutschen Sicherungsfonds überweisen.*
In wie vielen Fällen musste der FSCS seit seiner Gründung bei einer Bankpleite Sparer entschädigen?
Neale: Seit 2002 hat das FSCS für 84 notleidende Banken Entschädigungen gezahlt.
Wurden in den genannten Fällen stets alle Sparer entschädigt?
Neale: Ja, alle Sparer mit einem Rechtsanspruch wurden entschädigt.
Wie finanziert sich die britische Einlagensicherung?
Neale: Der FSCS wird über Beiträge von Instituten finanziert, die eine Zulassung der britischen Finanzaufsichtsbehörden haben.
Wie will Großbritannien die EU-Beschlüsse zur Harmonisierung der europäischen Einlagensicherung umsetzen?
Neale: Bei der Umsetzung der EU-Richtlinien arbeiten wir eng mit den britischen Finanzaufsichtsbehörden und anderen europäischen Sicherungsfonds zusammen. Bis Ende 2023 sollen dazu Gelder in Höhe von 0,8 Prozent der geschützten Einlagen in einen nationalen Sicherungsfonds eingezahlt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entschädigung von Sparern in Pleitefällen, die aktuell 20 Arbeitstage betragen darf, auf sieben Tagen reduziert wird. Schon heute entschädigen wir meist binnen sieben Tagen.
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