FAQ Sparen für Kinder: Was Eltern wissen sollten

Vertrauen ist wichtig. Wer den Kindern ohne Vorbehalt größere Summen schenkt, kann seine eigene Steuerlast senken.
Kinder kosten Geld. Laut Statistischem Bundesamt investieren Eltern bis zum 18. Geburtstag durchschnittlich 120 000 Euro in ihren Nachwuchs. Kosten für Ausbildung oder Studium sind dabei noch nicht berücksichtigt. Wer früh zu sparen beginnt, ist klar im Vorteil. Doch welche Strategie ist die richtige? Und wie vermeiden Familien unnötige Steuerlasten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Zur Einschulung unserer Tochter wollen wir ein Konto auf ihren Namen einrichten, das wir selbst, aber auch andere besparen können. Geht das?
Juristisch ist das ohne weiteres möglich, solange beide Erziehungsberechtigte der Kontoeröffnung zustimmen und die Identität des Kindes nachgewiesen ist, etwa durch die Geburtsurkunde. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch ein Depot für das Kind eröffnen, auf das Sie Ihre Wertpapiere übertragen.
Einziger Haken: Banken können selbst entscheiden, ob sie eine Konto- oder Depoteröffnung auf den Namen des Kindes zulassen – und handhaben das sehr unterschiedlich. Während einige Institute solche Verfahren generell ablehnen, bieten andere sogar spezielle Kinderkonten an. Unser Tagesgeldvergleich hilft Ihnen bei der Suche. Günstige Angebote sowie eine Tabelle mit Banken, bei denen Sie ein Depot auf den Namen eines Kindes eröffnen können, liefert unser Test Sparen für Kinder.
Freunde meinen, ich könne Steuern sparen, wenn ich Geld auf den Namen meines Kindes anlege. Stimmt das?
Unter bestimmten Voraussetzungen schon. Kinder werden steuerlich wie Erwachsene behandelt, wenn sie Einkünfte erzielen. Verdient der Nachwuchs also weniger als den jährlichen Grundfreibetrag von 9 408 Euro (ab 2021 laut eines noch nicht verabschiedeten Gesetzentwurfs 9 696 Euro), geht der Fiskus leer aus. Da Kindern zudem der volle Sparerpauschbetrag von 801 Euro sowie der Sonderausgaben-Pauschbetrag von aktuell 36 Euro zustehen, bleiben 2020 insgesamt 10 245 Euro steuerfrei.
Um die Freibeträge tatsächlich ausschöpfen zu können, darf nur Ihr Kind über das Geld verfügen, nicht aber Sie als Eltern. Sie sollten daher einen Schenkungsvertrag aufsetzen, um dem Finanzamt zu beweisen, dass Sie das Geld nicht mehr antasten und auch von den Zinserträgen nicht profitieren. Erlaubt ist Ihnen jedoch – bis zum 18. Geburtstag des Sprösslings – die Verwaltung des Vermögens (siehe nächste Frage). Sie dürfen nur keinen finanziellen Nutzen ziehen.
Konto oder Wertpapierdepot laufen auf mein Kind: Komme ich dann noch ans Ersparte heran?
Jein. Solange der Junior unter 18 ist, verwalten Sie als Erziehungsberechtigter zwar meist sein Vermögen. Sie stehen aber teilweise unter Aufsicht. Wollen Sie mit dem Geld zum Beispiel ein Grundstück kaufen, muss das Familiengericht zustimmen. Wird Ihr Spross volljährig und damit uneingeschränkt geschäftsfähig, verlieren Sie den Zugriff auf das Geld.
Was passiert, wenn ich das Geld dennoch zurückhole?
In diesem Fall müssen Sie die zuvor gesparten Steuern nachzahlen, zuzüglich Zinsen. Ihren Steuervorteil riskieren Sie übrigens auch, wenn Sie die Schenkung an ein bestimmtes Ereignis koppeln oder verfügen, dass das Geld einem bestimmten Zweck dient. Soll das Ersparte zum Beispiel die Ausbildung finanzieren oder ein Präsent zur Volljährigkeit sein, gilt die Schenkung auch erst dann als vollzogen. Sie müssen zumindest bis zum Auszahlungstermin die Steuern selbst zahlen.
Kann ich wenigstens die Kosten für Klassenfahrten oder das Schulgeld aus dem Vermögen meines Kindes bestreiten?
Die Finanzämter sehen die Sache sehr eng: Wenn Eltern das Ersparte ihrer Kinder für deren Unterhalt verwenden, dann nutzen sie es aus seiner Sicht letztlich für sich selbst. Sie verlieren im Zweifel so auch den Steuervorteil.
Drohen meinem Kind Nachteile beim Bafög, wenn ich auf seinen Namen spare?
Das hängt von den Summen ab. Der Freibetrag für das anzurechnende Vermögen von Schülerinnen, Schülern und Studierenden ist 2020 auf 8.200 Euro angehoben worden. Weiteres Vermögen muss voll zur Finanzierung der Ausbildung eingesetzt werden.
Wie hoch darf das Vermögen meines Kindes sein, um beitragsfrei in der Familienkrankenversicherung mitversichert zu bleiben?
Laut Auskunft von AOK, Barmer und Debeka dürfen die Kapitaleinkünfte eines Kindes 2020 maximal 455 Euro pro Monat, also 5 460 Euro im Jahr betragen. Berücksichtigt man den Sparerpauschbetrag von 801 Euro, können Kapitaleinkünfte in Höhe von maximal 6 261 Euro im Jahr die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse der Eltern nicht gefährden.
Erzielt der Nachwuchs mit einem Studentenjob Einkünfte in Höhe von 455 Euro im Monat (5460 Euro/Jahr), darf er davon Werbungskosten von 1 000 Euro abziehen. Unterm Strich kann ein Student also maximal 538,33 Euro im Monat verdienen, um nach Abzug des anteiligen Werbekostenpauschbetrags von 83,33 (1/12 von 1 000) Euro die Schwelle von 455 Euro im Monat nicht zu überschreiten.
Bei einem Minijob darf das regelmäßige monatliche Entgelt nicht mehr als 450 Euro im Monat betragen. Wenn Kinder allerdings gelegentlich mehr als 450 Euro monatlich verdienen, liegt in der Regel noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor, solange das Entgelt die Grenze von 5400 Euro pro Jahr nicht überschreitet. Im Gegensatz zum Studentenjob wird der Minijob pauschal besteuert. Werbungskosten können hier nicht angesetzt werden. Eltern, die sich bezüglich der Höhe der Einkünfte ihres Kindes aus einem Minijob nicht sicher sind, sollten vorsichtshalber bei ihrer Krankenkasse nachfragen.
Bekomme ich kein Kindergeld mehr, wenn das Kind zu viel spart?
Nein, es kann Ihnen sogar helfen, wenn Ihr Kind eigenes Vermögen aufbaut. Der Grund: Kindergeld wird höchstens ausgezahlt, bis der Junior 25 wird. Die Familienkasse kann die Zahlungen schon früher einstellen, wenn das Kind Ausbildung oder Studium bereits abgeschlossen hat und mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet. Wenn es aber stattdessen von den Zinsen des Ersparten leben kann und ein Zweitstudium dranhängen will, erhalten Eltern weiterhin Geld vom Staat. Mehr zum Thema in unserem Special Kindergeld für junge Erwachsene.
Welche Besonderheiten sind bei besonders großzügigen Geldgeschenken zu beachten?
Überschreiben Angehörige ihren Kindern regelmäßig hohe Summen, können diese Schenkungen steuerpflichtig sein. Um unnötige Belastungen zu vermeiden, sollten Vermögende daher strategisch vorgehen und die recht großzügigen Freibeträge nutzen. So dürfen Eltern ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400 000 Euro steuerfrei schenken. Bei Großeltern beträgt das Limit im gleichen Zeitraum 200 000 Euro. Zuwendungen anderer Verwandter, etwa von einer Tante oder einem Onkel, unterliegen ab 20 000 Euro der Schenkungsteuer.
Was gilt, wenn Eltern oder Großeltern zu viel verschenkt haben und ihren Lebensunterhalt oder das Pflegeheim nicht mehr bezahlen können?
Sobald die Rente nicht mehr reicht und kein Vermögen vorhanden ist, um die notwendigen Aufwendungen zu finanzieren, springt zunächst die Sozialkasse ein. Die holt sich das Geld aber von den Verwandten des Pflegebedürftigen zurück. Je nach Höhe des Einkommens müssen sie einen Teil der Kosten übernehmen. Es gibt aber Freigrenzen für den eigenen Lebensunterhalt: Verheirateten müssen die Sozialämter (Stand Januar 2020) ein Familieneinkommen von 3 600 Euro pro Monat lassen. Bei Ledigen bleibt ein Monatsnetto von 2 000 Euro unangetastet.
Inwieweit Verwandte mit ihrem Vermögen für Eltern und Großeltern einstehen müssen, hängt vom Einzelfall ab. Denken Sie auch daran, dass die Sozialkasse nicht immer automatisch die Freigrenzen berücksichtigt. Sie können dann eine Neuberechnung verlangen. Wer Fehler vermeiden will, sollte sich mit Anwalt und Steuerberater besprechen.
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