Die Sparda-Bank Baden-Württemberg darf nicht für ein „Null-Gebühren“-Girokonto werben, wenn sie für eine Debit- und eine Kreditkarte erst ab einer bestimmten Zahl von Umsätzen auf die Gebühr verzichtet (Az. 2 U 156/17). Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart geurteilt. Die Richter bemängelten, dass die Bank nicht angegeben habe, was das Konto bei Nichterreichen der Umsatzzahl kostet und dass das Konto des Kunden bei Vertragsschluss zunächst mit Kosten belastet wird und diese erst bei Erreichen der Umsatzzahl zurückerstattet werden.
Die Bank warb ebenfalls damit, dass der Kunde ein Jahr eine kostenlose Unfallversicherung genieße, ohne zu informieren, welche Kosten dafür ab dem zweiten Vertragsjahr fällig werden.