Eltern dürfen nicht die Sparbücher ihrer Kinder plündern, um damit Kleidung, Geschenke, Urlaubsreisen und Möbel fürs Kinderzimmer zu kaufen. All dies zu bezahlen, gehört zur elterlichen Unterhaltspflicht. Deshalb verurteilte das Oberlandesgericht Bremen einen Vater, 3 640 Euro an seine beiden Töchter zurückzuzahlen (Az. 4 UF 112/14).
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