- Auswahl. Die „Extra-Spargeld-Aktion“ liegt mit maximal 1,7 Prozent Zinsen für ein halbes Jahr etwa auf dem Niveau der besten Festzinsangebote für sechs Monate. Allerdings haben Sie als Kunde keine Garantie, dass der Zins auf diesem Niveau bleibt. Wenn Sie jederzeit Zugriff auf ihr Sparkonto haben wollen, ist das Angebot nicht attraktiv. Bei größeren Anlagesummen sollten sie darüber hinaus die dreimonatige Kündigungsfrist beachten, um Vorschusszinsen zu vermeiden. Im neuen Produktfinder Festgelder und Sparbriefe 1 bis 10 Jahre finden Sie alle aktuellen Festgeldangebote mit Laufzeiten von einem Monat bis 10 Jahre zusammengefasst
- Sparbücher. Wenn Sie eines der vielen Postbank-Sparbücher besitzen, sollten Sie regelmäßig kontrollieren, wie sich der Basiszins entwickelt hat. Manche Sparbücher sind inzwischen so schlecht verzinst, dass eine Kündigung und Umschichtung des Geldes in ein attraktiveres Produkt ratsam sein dürfte. Bei Sparbüchern mit besonderen Bonusvereinbarungen sollten Sie von Zeit zu Zeit auch überprüfen, ob diese geändert wurden. Die entsprechenden Informationen sollten Sie in einer Postbank-Filiale erhalten. Unter www.postbank.de finden sich nicht immer alle Informationen.
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@Aztekin
Die Kündigung des Börsensiegerkontos durch die Postbank ist zulässig. Allerdings sollten betroffene Anleger erst kurz vor dem 30.9.2014 mitteilen, wohin sie ihre Einlage überwiesen haben möchten, um die bestehende attraktive Rendite voll zu nutzen. Bis dahin hat man dann auch genug Zeit, sich ggfs. nach einer Neuanlage umzusehen. (dda)
Kommentar vom Autor gelöscht.
Vor einigen Tagen erhielt ich Post von der PB: Das Börsensiegerkonto wird zum 30.9.2014 eingestellt (vgl. auch https://www.postbank.de/privatkunden/boersensieger.html): "Zum 30.09.2014 wird der Postbank Börsensieger aus dem Produktsortiment genommen. Bestehende Konten werden bis zum 30.09.2014 weiterhin geführt. Die aktuellen Konditionen können Sie jederzeit hier einsehen. Bitte teilen Sie uns bis zum 30.09.2014 mit, wohin die Börsensieger-Spareinlage übertragen werden soll. Dazu finden Sie unter Downloads das entsprechende Formular."
Ist so eine einseitige Kündigung überhaupt zulässig? Der Zins lag zuletzt durch die Senkung des Basiszinssatzes und die Deckelung auf 3% bei 1,23%.
Heute hat die Postbank den Basiszinssatz weiter abgesenkt. Anscheinend hat sie kalte Füße bekommen, weil der Goldpreis im Januar gestiegen ist und vielleicht noch weiter steigt. Ich ahne schon, was kommt: Weitere Absenkungen des Basiszinssatzes und in 2015, spätestens 2016 ein schönes, neues Sparprodukt, mit dem das Spiel von Neuem beginnt. Wer die Absenkung des Basiszinssatzes nicht bemerkt, hat Pech gehabt.
Beim Aktiv-Sparen der Postbank ist der eigentlich interessante Basiszinssatz zwischen dem 1.1.2011 und dem 28.1.2013 von ca. 1,5 % auf genau 0,05 % gesenkt worden. Ich als Kunde wurde darüber nicht informiert und habe eher zufällig auf der Postbank-Website davon erfahren. Natürlich habe ich mein Spargeld sofort umgeschichtet. - Was mich an diesem Vorgehen der Postbank ärgert, ist, dass ein Sparkonto mit ursprünglich marktüblichem Basiszinssatz klammheimlich herabgestuft wird. (Ein ähnliches Theater gab es bereits mit dem Vorgängermodell "Quartal-Sparen".) Das ist unseriös und wahrscheinlich sogar AGB-rechtswidrig. Bloß wer führt wegen zum Beispiel 100 € entgangenen Zinsen schon einen Prozess? - PS: Beim neuen "Gold-Sparen" geht das Spiel von neuem los: Zum 1.12.2013 wurde der Basiszinssatz schon wieder gesenkt. Dieses Geschäftsgebaren der Postbank hat Methode. Man sollte sich eine andere Bank suchen, die über die Jahre einen stets marktüblichen Zinssatz oberhalb von 0,05 % anbietet.