Später in Rente gehen

Andere Renten flexibel abrufen

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Bei der Auszahlung einer staatlich geförderten Alters­vorsorge haben Sie Spielraum.

Betriebs­rente und Riester-Rente sollen die gesetzliche Rente ergänzen. Auch die Auszahlung einer größeren Summe auf einmal ist möglich.

Betriebs­rente. Die Betriebsrente beginnt in der Regel zeitgleich mit Ihrer gesetzlichen Rente. Ob ein Vorziehen oder Verschieben des Renten­beginns möglich ist, steht in Ihren Vertrags­bedingungen. Bei vielen Verträgen haben Sie zudem ein Wahl­recht zwischen Rente und Kapitalzahlung. Sehen Sie jetzt im Vertrag nach, um ihren Ruhe­stand besser planen zu können.

Riester-Rente. Die Auszahlung der Riester-Rente beginnt regulär zusammen mit der gesetzlichen Rente. Frühest­möglicher Beginn ist am 60. Geburts­tag, wenn der Vertrag 2011 oder früher abge­schlossen worden ist. Bei ab 2012 abge­schlossenen Verträgen beginnt die Rente frühestens mit 62 Jahren. Sie können den Auszahlungs­beginn aber auch nach hinten verschieben, wenn Ihr Vertrag das zulässt. 30 Prozent Ihres angesparten Riester-Vermögens können Sie sich bei Renten­beginn auf einen Schlag auszahlen lassen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Malerfritz am 18.01.2023 um 05:09 Uhr
    Nicht mal eben so..

    Weiterarbeiten? Das sollte man sich von einem Steuerfachmann erklären lassen.
    Zumindest wenn der Ehepartner noch Erwerbstätig ist, die Jahre bis zur Rente noch in weiter
    Ferne sind.
    Dann spielen die Summe aller Einkünfte bei der Zusammenveranlagung eine wichtige Rolle.
    HIER wird dann auch ein Teil der Regelrente wieder zur steuerpflichtigen Einkunft.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.04.2022 um 09:44 Uhr
    Beispiel Rente verschieben

    @mheq: Wir haben im Beispiel zur Rente verschieben die Besteuerung außen vor gelassen. Ein hoher persönlicher Grenzsteuersatz im Jahr der Verschiebung macht die Verschiebung der Steuerlast in zukünftige Veranlagungsjahre (mit einem geringeren Grenzsteuersatz) attraktiver.

  • mheq am 09.04.2022 um 16:00 Uhr
    Rente verschieben lohnt kaum ???

    Ich meine: Über diese Empfehlung und die Rechnung 20000/98/12 = 17 freut sich zumindest das Finanzamt.
    Von 20 000 Euro Rente sind 16 400 Euro zu versteuern, in diesem Falle bei einem Steuersatz von ca. 35...42% (Steuer ca. 6 000 Euro). Von 20 000 Euro verbleiben also nur ca. 14 000 Euro beim Rentenempfänger. Dies ändert die Rechnung: 14000/98/12 = 12, also ergibt sich ein Alter von ca. 78 Jahren (ohne jegliche Rentenerhöhungen) oder von ca. 77 Jahren (bei einer Rentenerhöhung von 2% jährlich), bis die Rechnung aufgeht.
    Das ist eine so große Differenz zu den im Artikel angegebenen 83 Jahren, dass sich ein genaueres Nachrechnen lohnt, auch wenn man nicht sehr alt werden will.
    Oder habe ich mich hier verrechnet?

  • rs2507 am 06.04.2022 um 11:38 Uhr
    Sehr informativer Artikel

    Angesichts deutlich verbesserter Zuverdienstmöglichkeiten für viele Rentner aus den unterschiedlichsten Gründen interessant. @M.Tonndorf 24.03.2022 11:37 Uhr: Existenzgründungszuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit für Selbständige über 67 Jahre? Aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich.

  • M.Tonndorf am 24.03.2022 um 11:37 Uhr
    Tipps für Selbständige?

    In Ihrer Welt kommen wieder mal nur Rentner und Angestellte vor. Warum werden die Selbständigen vernachlässigt? Braucht man denen keine Tipps zu geben? Ich habe mich mit 61 nach einem Abfindungsangebot selbständig gemacht und arbeite jetzt mit 68 in Projekten in Teilzeit weiter. Ein Hinweis, wie man z.B. auch in dieser Altersstufe noch einen Existenzgründungszuschuss der BA bekommen kann, wäre für viele der Leser sicher hilfreich!