Bei der Auszahlung einer staatlich geförderten Altersvorsorge haben Sie Spielraum.
Betriebsrente und Riester-Rente sollen die gesetzliche Rente ergänzen. Auch die Auszahlung einer größeren Summe auf einmal ist möglich.
Betriebsrente. Die Betriebsrente beginnt in der Regel zeitgleich mit Ihrer gesetzlichen Rente. Ob ein Vorziehen oder Verschieben des Rentenbeginns möglich ist, steht in Ihren Vertragsbedingungen. Bei vielen Verträgen haben Sie zudem ein Wahlrecht zwischen Rente und Kapitalzahlung. Sehen Sie jetzt im Vertrag nach, um ihren Ruhestand besser planen zu können.
Riester-Rente. Die Auszahlung der Riester-Rente beginnt regulär zusammen mit der gesetzlichen Rente. Frühestmöglicher Beginn ist am 60. Geburtstag, wenn der Vertrag 2011 oder früher abgeschlossen worden ist. Bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen beginnt die Rente frühestens mit 62 Jahren. Sie können den Auszahlungsbeginn aber auch nach hinten verschieben, wenn Ihr Vertrag das zulässt. 30 Prozent Ihres angesparten Riester-Vermögens können Sie sich bei Rentenbeginn auf einen Schlag auszahlen lassen.
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Weiterarbeiten? Das sollte man sich von einem Steuerfachmann erklären lassen.
Zumindest wenn der Ehepartner noch Erwerbstätig ist, die Jahre bis zur Rente noch in weiter
Ferne sind.
Dann spielen die Summe aller Einkünfte bei der Zusammenveranlagung eine wichtige Rolle.
HIER wird dann auch ein Teil der Regelrente wieder zur steuerpflichtigen Einkunft.
@mheq: Wir haben im Beispiel zur Rente verschieben die Besteuerung außen vor gelassen. Ein hoher persönlicher Grenzsteuersatz im Jahr der Verschiebung macht die Verschiebung der Steuerlast in zukünftige Veranlagungsjahre (mit einem geringeren Grenzsteuersatz) attraktiver.
Ich meine: Über diese Empfehlung und die Rechnung 20000/98/12 = 17 freut sich zumindest das Finanzamt.
Von 20 000 Euro Rente sind 16 400 Euro zu versteuern, in diesem Falle bei einem Steuersatz von ca. 35...42% (Steuer ca. 6 000 Euro). Von 20 000 Euro verbleiben also nur ca. 14 000 Euro beim Rentenempfänger. Dies ändert die Rechnung: 14000/98/12 = 12, also ergibt sich ein Alter von ca. 78 Jahren (ohne jegliche Rentenerhöhungen) oder von ca. 77 Jahren (bei einer Rentenerhöhung von 2% jährlich), bis die Rechnung aufgeht.
Das ist eine so große Differenz zu den im Artikel angegebenen 83 Jahren, dass sich ein genaueres Nachrechnen lohnt, auch wenn man nicht sehr alt werden will.
Oder habe ich mich hier verrechnet?
Angesichts deutlich verbesserter Zuverdienstmöglichkeiten für viele Rentner aus den unterschiedlichsten Gründen interessant. @M.Tonndorf 24.03.2022 11:37 Uhr: Existenzgründungszuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit für Selbständige über 67 Jahre? Aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich.
In Ihrer Welt kommen wieder mal nur Rentner und Angestellte vor. Warum werden die Selbständigen vernachlässigt? Braucht man denen keine Tipps zu geben? Ich habe mich mit 61 nach einem Abfindungsangebot selbständig gemacht und arbeite jetzt mit 68 in Projekten in Teilzeit weiter. Ein Hinweis, wie man z.B. auch in dieser Altersstufe noch einen Existenzgründungszuschuss der BA bekommen kann, wäre für viele der Leser sicher hilfreich!