Früher, später, regulär – der richtige Zeitpunkt für den Ruhestand sollte gut vorbereitet sein. So gehen Sie vor.
Kostenlos beraten lassen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist gesetzlich verpflichtet, Sie so zu beraten, dass Sie Ihren Rentenanspruch voll ausschöpfen können. Dies ist kostenlos. Für eine langfristige Ruhestandsplanung ist eine Beratung schon in jungen Jahren sinnvoll; spätestens jedoch mit Ende 50 sollten Sie ein sogenanntes „Intensivgespräch zur Altersvorsorge“ vereinbaren. Dort werden Ihre Rentenanwartschaften – gesetzliche, staatlich geförderte und private – analysiert, inklusive Steuern und Sozialabgaben. Einen persönlichen Termin vereinbaren können Sie telefonisch unter 0 800/10 00 48 00 oder auf er Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Arbeitsvertrag prüfen. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag, dass das Arbeitsverhältnis mit dem regulären Rentenbeginn endet, haben Sie keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber. Fragen Sie Ihren Chef trotzdem; womöglich will er Sie ja doch halten – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels.
Kassensturz machen. Prüfen Sie mit Ende 50, wie viel Ihre monatlichen Einkünfte im Alter voraussichtlich ausmachen, etwa aus anderen Rentenarten neben der gesetzlichen Rente, Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünften. Wer gut damit hinkommt, kann nicht nur auf Arbeit im Rentenalter verzichten, sondern vielleicht sogar einen früheren Ruhestand ins Auge fassen.
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Weiterarbeiten? Das sollte man sich von einem Steuerfachmann erklären lassen.
Zumindest wenn der Ehepartner noch Erwerbstätig ist, die Jahre bis zur Rente noch in weiter
Ferne sind.
Dann spielen die Summe aller Einkünfte bei der Zusammenveranlagung eine wichtige Rolle.
HIER wird dann auch ein Teil der Regelrente wieder zur steuerpflichtigen Einkunft.
@mheq: Wir haben im Beispiel zur Rente verschieben die Besteuerung außen vor gelassen. Ein hoher persönlicher Grenzsteuersatz im Jahr der Verschiebung macht die Verschiebung der Steuerlast in zukünftige Veranlagungsjahre (mit einem geringeren Grenzsteuersatz) attraktiver.
Ich meine: Über diese Empfehlung und die Rechnung 20000/98/12 = 17 freut sich zumindest das Finanzamt.
Von 20 000 Euro Rente sind 16 400 Euro zu versteuern, in diesem Falle bei einem Steuersatz von ca. 35...42% (Steuer ca. 6 000 Euro). Von 20 000 Euro verbleiben also nur ca. 14 000 Euro beim Rentenempfänger. Dies ändert die Rechnung: 14000/98/12 = 12, also ergibt sich ein Alter von ca. 78 Jahren (ohne jegliche Rentenerhöhungen) oder von ca. 77 Jahren (bei einer Rentenerhöhung von 2% jährlich), bis die Rechnung aufgeht.
Das ist eine so große Differenz zu den im Artikel angegebenen 83 Jahren, dass sich ein genaueres Nachrechnen lohnt, auch wenn man nicht sehr alt werden will.
Oder habe ich mich hier verrechnet?
Angesichts deutlich verbesserter Zuverdienstmöglichkeiten für viele Rentner aus den unterschiedlichsten Gründen interessant. @M.Tonndorf 24.03.2022 11:37 Uhr: Existenzgründungszuschüsse von der Bundesagentur für Arbeit für Selbständige über 67 Jahre? Aus meiner Sicht eher unwahrscheinlich.
In Ihrer Welt kommen wieder mal nur Rentner und Angestellte vor. Warum werden die Selbständigen vernachlässigt? Braucht man denen keine Tipps zu geben? Ich habe mich mit 61 nach einem Abfindungsangebot selbständig gemacht und arbeite jetzt mit 68 in Projekten in Teilzeit weiter. Ein Hinweis, wie man z.B. auch in dieser Altersstufe noch einen Existenzgründungszuschuss der BA bekommen kann, wäre für viele der Leser sicher hilfreich!