Gesetzlich Krankenversicherte mit Bruttoeinkünften über 42 300 Euro jährlich müssen ab Januar 2006 mehr für die Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen – Arbeitnehmer maximal rund 36 Euro im Jahr. Denn im nächsten Jahr sind auf Jahreseinkommen bis zu 42 750 Euro (monatlich 3 562,50 Euro) Beiträge fällig. Diese Grenze ist für alte und neue Bundesländer gleich.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird zwischen Ost und West unterschieden. Im Osten ändert sich 2006 nichts (Grenze: 52 800 Euro jährlich), im Westen erhöht sich die Grenze von jetzt 62 400 auf dann 63 000 Euro. Arbeitnehmer müssen maximal 78 Euro mehr im Jahr zahlen.