
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen 2016 voraussichtlich an. Dies betrifft vor allem Gutverdiener, die nun mehr Sozialabgaben leisten müssen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhöht sich auch die geltende Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Damit wird auch die Hürde für den Wechsel in die private Krankenversicherung höher.
Höhere Sozialabgaben
Nach der Berechnung des BMAS steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2016 an. Die Zahlen ermittelt das Ministerium jedes Jahr nach gesetzlichen Vorgaben. Der Bundesrat muss die Zahlen zwar noch absegnen, das ist aber reine Formsache. Eine Bezugsgröße für die Grenzen ist die Lohn- und Gehaltsentwicklung aus dem Vorvorjahr. Im Jahr 2014 stiegen die Löhne und Gehälter bundesweit um 2,66 Prozent. Diese Entwicklung fließt in die Berechnung der Beitragsbemessungsgrenzen der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung mit ein.
Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung
Grenzen | Bruttolohn 2015 | Bruttolohn 2016 | ||
Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Grenzen | Bruttolohn 2015 | Bruttolohn 2016 | ||
Monat | Jahr | Monat | Jahr | |
Kranken- und Pflegeversicherung | ||||
Versicherungspflichtgrenze | 4 575 | 54 900 | 4 687,50 | 56 250 |
Beitragsbemessungsgrenze | 4 125 | 49 500 | 4 237,50 | 50 850 |
Renten- und Arbeitslosenversicherung | ||||
Beitragsbemessungsgrenze | West: 6 050 Ost: 5 200 | West: 72 600 Ost: 62 400 | West: 6 200 Ost: 5 400 | West: 74 400 Ost: 64 800 |
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Hinweis: Die Zahlen für 2016 sind noch nicht verbindlich.
Grenze wird um gut 100 Euro erhöht
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt 2016 von 4 125 Euro auf voraussichtlich 4 237,50 Euro. Ab einem Bruttogehalt in dieser Höhe sind die Beiträge gedeckelt, das heißt: sie steigen nicht weiter – egal ob der Arbeitnehmer 4 238 oder 10 000 Euro verdient. Wird die Grenze angehoben, müssen alle, die bisher über der alten Grenze lagen, mehr bezahlen. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet das BMAS sogar einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze um 200 Euro im Osten und um 150 Euro im Westen. Das trifft vor allem Gutverdiener. Bei gleichbleibenden Beitragssätzen müssten sie 2016 bis zu rund 32 Euro mehr im Monat bezahlen.
Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben
Bruttolohn monatlich (Euro) | Sozialabgaben 2015 (Euro)1 | Sozialabgaben 2016 (Euro)1 | Mehrbelastung (Euro) | |||
Ost | West | Ost | West | Ost | West | |
Bruttolohn monatlich (Euro) | Sozialabgaben 2015 (Euro)1 | Sozialabgaben 2016 (Euro)1 | Mehrbelastung (Euro) | |||
Ost | West | Ost | West | Ost | West | |
4 000 | 809,00 | 809,00 | 0,00 | |||
4 200 | 842,42 | 849,45 | 7,03 | |||
4 500 | 874,97 | 885,52 | 10,55 | |||
5 000 | 929,22 | 939,77 | 10,55 | |||
5 500 | 950,92 | 983,47 | 983,17 | 994,02 | 32,25 | 10,55 |
ab 6 200 | 950,92 | 1 043,15 | 983,17 | 1 069,97 | 32,25 | 26,82 |
Hinweis: Die Zahlen für 2016 sind noch nicht verbindlich.
- 1 Arbeitnehmer mit Kind, Krankenkassenbeitrag insgesamt 15,5 %.
Die tatsächliche Mehrbelastung für Arbeitnehmer kann 2016 noch höher ausfallen. Grund ist die derzeit diskutierte Erhöhung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenkasse.
Private Krankenversicherung
Der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung wird nach Einschätzung des BMAS 2016 erst ab einem Monatseinkommen von 4 687,50 Euro brutto möglich sein. 2015 reicht ein Bruttogehalt von 4 575 Euro aus, um wechseln zu können. Für Selbstständige hat diese Zahl wenig Relevanz. Sie können unabhängig vom Gehalt wählen, ob sie in die private oder die gesetzliche Krankenkasse möchten.