
Sozialhilfe. Um sie zu erhalten, muss ein Antrag beim Sozialamt am Wohnort gestellt werden. © picture alliance / Zoonar
Wer zeitweise nicht arbeiten kann und ohne Anspruch auf andere staatliche Hilfen ist, kann Sozialhilfe bekommen. Wie man sie beantragt, welche Voraussetzungen es gibt.
Menschen können Anspruch auf Sozialhilfe haben, wenn ihnen weder Arbeitslosengeld 1 noch Bürgergeld zusteht. Der Umfang der Sozialhilfe orientiert sich bei der Hilfe zum Lebensunterhalt genauso wie das Bürgergeld an sogenannten Regelbedarfen. Dabei handelt es sich um einen pauschalierten Geldbetrag, der der Sicherung des Lebensunterhalts dienen und die Kosten für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens und für eine Teilnahme am kulturellen Leben abdecken soll. Dieser Geldbetrag wird Regelsatz genannt.
So hoch ist der Regelsatz
Stand Anfang 2023 beträgt der Regelsatz für eine alleinstehende Person 502 Euro im Monat. Im Falle einer Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen erhalten beide aktuell jeweils 451 Euro. Für Kinder bis sechs Jahre beträgt der Regelsatz 318 Euro. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beträgt er je nach Alter maximal 420 Euro. Hilfsbedürftige Erwachsene, die im Haushalt anderer Personen leben, erhalten 402 Euro. Unabhängig von den pauschalierten Beträgen können Sozialämter im Einzelfall individuell für Leistungsberechtigte Regelsätze erhöhen oder auch kürzen.
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