Rentner, die ihr Vermögen zu schnell ausgeben, erhalten keine Grundsicherung, entschied das Landessozialgericht Stuttgart (Az. L 2 SO 2489/14). Eine Rentnerin hatte nach einer Trennung auf Unterhalt verzichtet, Ersparnisse von mehr als 100 000 Euro in vier Jahren aufgebraucht und dann Grundsicherung beantragt. Das Sozialamt lehnte ab: Sie hätte besser haushalten müssen. Hungern muss sie aber nicht. Statt Grundsicherung erhält sie Hilfe zum Lebensunterhalt. Allerdings muss diese zurückgezahlt werden – zur Not von den Erben.