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Verschwörungs­theorien

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Verschwörungs­mythen sind nicht bloß absurde Ideen. Ihre Verbreitung richtet Schaden an. Das müssen Sie wissen.

„Verschwörungs­theorien“ sind keine echten Theorien

Verschwörungs­theorien haben keine wissenschaftliche Grund­lage. Da es sich nicht wirk­lich um Theorien handelt, sprechen Experten auch von „Verschwörungs­ideologien“ oder „Verschwörungs­mythen“. Es dominiert der Glaube, dass hinter allem eine Verschwörung steckt, die Welt wird in Gut und Böse einge­teilt, rationale Argumente zählen meist nicht.

Besonders im Internet kursieren Verschwörungs­mythen

Nicht alle Verschwörungs­mythen sind leicht zu durch­schauen. Einer Bitkom-Umfrage zufolge fällt es fast jedem Zweiten schwer sie zu erkennen. Besonders häufig finden sich Verschwörungs­mythen in sozialen Netz­werken. Gefähr­lich ist das, weil sie Miss­trauen in die Wissenschaft schüren und undemokratisches Denken verstärken. Mehr Infos dazu bietet die Bundeszentrale für politische Bildung.

Seriöse Quellen von Falsch­informationen unterscheiden

Kommt Ihnen ein Beitrag merkwürdig vor, sollten Sie stets die Quelle über­prüfen. Bei Internet­seiten finden Sie im Impressum Infos über die Betreiber. Versuchen Sie, mehr über sie heraus­zufinden. Fehlt das Impressum, ist die Quelle in der Regel unseriös. Nutzen Sie seriöse Fakten-Prüfer-Seiten wie Faktenfinder oder Faktencheck. Journalistinnen und Journalisten entlarven dort Fake News und legen offen, wie die Fälscher operieren.

Corona. Ein beliebtes Thema bei Verschwörungs­gläubigen ist die Corona-Pandemie. Wir bieten aktuelle, verläss­liche Informationen zu den wichtigsten Corona-Fragen – nebst einer Liste aller wichtigen und seriösen Quellen zum Thema.

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Thorsten.Maverick am 21.02.2022 um 14:36 Uhr
Haß und Hetze sind keine Straftatbestände

Der Artikel klärt wenig auf und sollte unbedingt verbessert werden. Haß und Hetze sind keine Straftatbestände. Dagegen sind Beleidigung, falsche Tatsachenbehauptung und Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen Straftaten. Das NetzDG gilt bei vielen Verfassungsrechtlern als verfassungswidrig, weil es zu unbestimmt ist. Der Intention des NetzDG war anscheinend, Zensur zu ermöglichen. Gleiche Maßstäbe gelten bei allem leider nicht. Jesus und die christliche Religion zu verunglimpfen wird praktisch nicht verfolgt, bei einer anderen Religion sieht das ganz anders aus. Da bekommt man sogar Probleme, wenn man aus ihrer Quelle zitiert. Zur Causa Künast empfehle ich den Blog von Hadmut Danisch.

Profilbild Stiftung_Warentest am 15.02.2022 um 10:22 Uhr
Nicht jede:r muss bei Facebook mit Klarnamen poste

@j-m-s: Wie im Artikel beschrieben, darf Facebook Nutzerinnen und Nutzer in seinen Nutzungsbedingungen verpflichten, ihren echten Namen nicht nur bei der Anmeldung anzugeben, sondern ihn auch bei Aktivitäten auf der Plattform zu verwenden. Nach Ansicht des BGH dürfen alle, die sich vor Mai 2018 – also vor Anwendung der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – bei Facebook registriert haben, unter einem Pseudonym nutzen dürfen.
Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Konten nach Mai 2018 eröffnet haben, darf Facebook zum Verwenden ihres echten Namens verpflichten.

j-m.s am 11.02.2022 um 16:58 Uhr
bei Facebook muß man nicht unter Klarnamen posten

Es stimmt nicht, dass man bei Facebook mit dem Klarnamen posten muss. Bestes Beispiel ist https://www.facebook.com/stiftungwarentest

amirichter19 am 12.05.2021 um 00:22 Uhr
"Worte Meinungsfreiheit/Äußerung" und Bedeutung

Ich schließe für mich daraus: Die Worte Meinungsfreiheit/Meinungsäußerung sind zwar schöne Worte nur werden sie in ihrem eigentlichen Sinn missbraucht. Dieses war mit Sicherheit 1880 nicht die Absicht von Konrad Duden als er das wundervolle Werk "den Duden " erfand. Er sollte eigentlich zur einer einheitlichen Rechtschreibung sowie Grammatik dienen. Ganz ehrlich zu DDR-Zeiten waren Meinungsfreiheit/Äußerung nicht beliebt. Aber man machte es dem Menschen von vorn herein klar und zeigte es auch deutlich. Nicht wie heute, man benutzt bestimmte Worte, Sätze, Begriffe zum Schein, werden sie jedoch angewendet, lernt man verdammt schnell, nicht viel hat sich zum Wohle der Bürger im Gegensatz zu früher geändert. Manche Gebiete sogar noch schlimmer. z.B. Schulbildung, etc. Warum? dieses z.B. darf ich so zu sagen nicht ausführlich schreiben. Schade und peinlich für Regierung. Leider!!!! Bekanntlich sollte man aber die "Hoffnung" nie aufgeben!!! In diesem Sinne, Liebe Grüße an euch da draußen!!!

Pedi015 am 16.07.2020 um 09:36 Uhr
Wenn Kritik sein muss...

Wenn man so über eine Firma o.ä. geladen ist, dass man das Gefühl hat, dass einem der Kragen platzt, hier ein Tipp:
Die Kritik erst einmal am PC in einer Textverarbeitung vorschreiben und abspeichern. So ist erst einmal der größte Dampf abgelassen. Einige Tage später die Datei erneut öffnen. Wenn man dann immer noch meint, dass die Kritik nötig ist, dann den Text in das Bewertungsportal kopieren. Oftmals dürfte die Kritik dann auch umformuliert werden, so dass sie sachlicher ist. Bei der Gelegenheit können im Übrigen auch Rechtschreib-, Grammatik- und Logikfehler ausgemerzt werden.