Selbstständig oder angestellt? Das ist nicht immer leicht zu erkennen. So glaubten 51 Piloten, sie seien selbstständige Unternehmer für die irische Fluglinie Ryanair. Seit einiger Zeit ermittelt aber die Staatsanwaltschaft Koblenz gegen sie. Der Verdacht: Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Hohe Nachzahlungen können fällig werden
Stellt sich eine Beschäftigung als arbeitnehmerähnlich heraus, müssen die betroffenen Scheinselbstständigen unter Umständen Sozialabgaben bis zu drei Monaten nachzahlen. Bei einem monatlichen Einkommen von 6 000 Euro sind das allein für die Rentenversicherung 1 683 Euro. Andere Nachzahlungen können dazukommen, etwa für Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber muss die Beiträge ab Beschäftigungsbeginn nachzahlen. Vorteil für die Scheinselbstständigen: Plus auf dem Rentenkonto, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Kündigungsschutz.
Was sind die Kriterien für Scheinselbständigkeit?
Hinweise auf Scheinselbstständigkeit können sein, wenn Beschäftigte
- kein unternehmerisches Risiko tragen,
- ganz in den täglichen Betriebsablauf integriert sind,
- in Räumen des Auftraggebers arbeiten
- und seinen Weisungen folgen müssen.
Tipp: Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie den Status einer Beschäftigung prüfen lassen unter Tel. 0 800/10 00 48 00.
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