
Spenden für Nothilfe im Ausland können Steuerzahler absetzen.
Spenden können in der Steuererklärung angegeben werden und die Steuerlast mindern. Sie müssen aber freiwillig erfolgen. Was genau „freiwillig“ bedeutet, hat der Bundesfinanzhof jetzt in einem besonderen Fall entschieden.
Ein Geschenk mit Auflage
Eine Spende muss freiwillig, unentgeltlich und wirtschaftlich belastend sein, damit ein Steuerzahler sie als Sonderausgabe geltend machen kann. Trifft das zu, wenn ein Ehepartner das Geld für die Spende vom anderen als Geschenk mit der Auflage bekommen hat, einen Teil bestimmten Vereinen zu spenden? Grundsätzlich ja, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Az. X R 6/17). Voraussetzung: Das Paar wird zusammen veranlagt und hat freiwillig einen Schenkungsvertrag mit der Auflage zu spenden vereinbart.
Es bleiben noch Fragen offen
Im Fall hatte ein Ehemann seiner Frau 400 000 Euro geschenkt. Einen Teil davon, insgesamt 130 000 Euro, sollte sie an zwei Vereine spenden. Kurz darauf starb der Mann. Die Frau spendete, die Vereine bestätigten ihre Spende. Weil die Spende im Rahmen einer Auflage und nicht freiwillig erfolgt sei, erkannten das Finanzamt und Finanzgericht Düsseldorf sie nicht an. Nun geht der Fall zurück ans Finanzgericht: Es muss klären, ob überhaupt ein Schenkungsvertrag vorliegt. Die Frau hatte sich bisher auf mündliche Absprachen berufen.
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