
Ab 1. März gibt es wieder Tilgungszuschüsse für Hauseigentümer, die eine neue Solarstromanlage mit Stromspeicher installieren und mit einem Kredit der staatlichen KfW-Bank finanzieren. Auch Eigentümer, die ihre 2013 oder später installierte Anlage mit einem Akku nachrüsten, werden gefördert.
30 Millionen Euro bis 2018
Die Speicher-Förderung der KfW war zunächst bis Ende 2015 befristet. Da das Bundeswirtschaftsministerium jetzt weitere 30 Millionen Euro bis zum Jahr 2018 bereitstellt, setzt die KfW das Förderprogramm zu veränderten Bedingungen fort.
Zuschuss noch bis Juni 25 Prozent
Die wichtigste Änderung: Je früher der Eigentümer den Speicher anschafft, desto höher ist künftig der Zuschuss. Bis Juni 2016 sind es 25 Prozent der geförderten Speicherkosten von maximal 2 000 Euro pro Kilowatt Anlagenleistung (2 200 Euro für nachgerüstete Speicher). Danach sinkt der Zuschuss um jeweils 3 Prozentpunkte pro Halbjahr bis auf 10 Prozent der geförderten Anschaffungskosten im zweiten Halbjahr 2018.
Beispiel: Für eine neue Dachanlage mit 6 Kilowatt Leistung beträgt der Tilgungszuschuss derzeit bis zu 3 000 Euro (25 Prozent von maximal 12 000 Anschaffungskosten für den Speicher). Ab Juli 2016 sind es 2 640 Euro (22 Prozent) und ab Januar 2017 nur noch 2 280 Euro (19 Prozent).
Zuschuss nur mit Kredit
Den Zuschuss gibt es nur zusammen mit einem KfW-Kredit, den der Anlagenbetreiber über eine Bank beantragt. Der Zinssatz hängt stark von seiner Bonität und dem Wert der gestellten Sicherheiten ab. Beides wird von der Bank bewertet. Der Zinssatz für eine Laufzeit von zehn Jahren beträgt zum Beispiel 1,25 bis 7,65 Prozent – je nach Ergebnis der Bonitätsprüfung.
Speicher muss Bedingungen erfüllen
Der Tilgungszuschuss ist an einige Voraussetzungen gebunden. So darf die Photovoltaikanlage höchstens 50 Prozent der installierten Leistung in das öffentliche Stromnetz einspeisen (vorher 60 Prozent). Für die geförderten Batterien muss eine Zeitwertersatzgarantie des Herstellers von zehn Jahren vorliegen (vorher sieben Jahre). Gefördert werden außerdem nur Anlagen mit einer Spitzenleistung bis zu 30 Kilowatt.
Eigenverbrauch lässt sich deutlich steigern
Für Betreiber von Solarstromanlagen ist es grundsätzlich sinnvoll, möglichst viel des produzierten Stroms selbst zu verbrauchen, statt ihn ins öffentliche Netz zu speisen. Stromproduktion und privater Verbrauch klaffen aber auseinander: An sonnigen Sommertagen produziert die Anlage viel mehr Strom, als der Hauseigentümer nutzen kann. Wenn es dunkel wird, produziert die Anlage dagegen gar nichts mehr. Deshalb können Hauseigentümer ohne Stromspeicher in der Regel höchstens 20 bis 30 Prozent des erzeugten Solarstroms selbst nutzen. Mit einem Akku, der überschüssigen Strom speichert und ihn dann abgibt, wenn er gebraucht wird, lässt sich der Eigenanteil auf 60 bis über 80 Prozent steigern. Allerdings sind die Stromspeicher derzeit noch relativ teuer. Oft kosten sie mehr als die Anlage selbst.
Mehr Infos: Alle Details zum Förderprogramm 275 gibt es auf der Website der KfW.