
Ende Juni hat der Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Für Betreiber kleiner Solarstromanlagen mit einer Leistung bis zu zehn Kilowatt bleibt aber alles beim Alten: Für Solarstrom, den sie selbst verbrauchen, müssen sie keine EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde zahlen. Damit sind die für Ein- und Zweifamilienhäuser typischen Dachanlagen befreit.
Zur Kasse gebeten werden dagegen Eigentümer von Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung, die ab August 2014 neu in Betrieb gehen: Für jede selbstverbrauchte Kilowattstunde Solarstrom zahlen sie bis Ende 2015 30 Prozent der EEG-Umlage. Im Jahr 2016 sind es 35 Prozent und ab 2017 40 Prozent. Im Gegenzug erhalten die Betreiber eine etwas höhere Vergütung für den Strom, den sie an den Netzbetreiber liefern.
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