
Die Bundesnetzagentur hat die neuen Vergütungssätze für Solarstrom bekannt gegeben. Nehmen Hauseigentümer ihre Anlage zwischen November 2012 und Januar 2013 in Betrieb, erhalten sie vom Netzbetreiber 2,5 bis 7,3 Prozent weniger Geld für den Solarstrom, als sie noch im Oktober bekommen hätten.
Vergütung hängt von der Inbetriebnahme ab
Betreiber von Solarstromanlagen erhalten vom Netzbetrieber 20 Jahre lang eine staatlich garantierte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die sie ins öffentliche Netz einspeisen. Dabei gilt: Je später der Hauseigentümer die Anlage in Betrieb nimmt, desto weniger Geld bekommt er für seinen produzierten Strom. Dabei fällt die Kürzung der Einspeisevergütung umso stärker aus, je mehr Anlagen in den Vormonaten neu installiert wurden.
Ab Januar nur noch 17 Cent pro Kilowattstunde
Am 31. Oktober hat die Bundesnetzagentur die neuen Vergütungssätze für Anlagen veröffentlicht, die ab November in Betrieb gehen. Sie sinken jeden Monat um 2,5 Prozent gegenüber dem Vormonat. So gibt es für Anlagen, die erst im Januar 2013 ans Netz gehen, nur noch 17,02 Cent pro Kilowattstunde. Im Oktober waren es noch 18,36 Cent. Die neuen Vergütungssätze je nach Anlagengröße zeigt unsere Tabelle.
Ab Februar 2013 neue Kürzung
Die Vergütungssätze, die ab Februar 2013 gelten, veröffentlicht die Bundesnetzagentur erst Ende Januar. Wie stark sie sinken, hängt von der Gesamtleistung der Anlagen ab, die im zweiten Halbjahr 2012 neu installiert werden.
Tipp: Eine Solarstromanlage kann sich trotz gesunkener Förderung noch lohnen. Denn auch die Preise für die Anlagen fallen. Die voraussichtliche Rendite Ihrer Anlage können Sie mit unserem kostenlosen Solarstromrechner ermitteln. Ausführliche Informationen rund um Photovoltaik bietet das Buch der Stiftung Warentest Photovoltaik – Solarstrom vom Dach.