Neue Anlage: Fragen Sie die örtliche Baubehörde, ob Sie für Ihre geplante Solarstromanlage eine Genehmigung benötigen. Lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben. Falls eine Genehmigung erforderlich ist, wird sie die Behörde in der Regel auch erteilen. Probleme kann es aber geben, wenn Ihr Haus laut Bebauungsplan in einem reinen Wohngebiet liegt. Bei Baudenkmälern brauchen Sie die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde.
Alte Anlage: Wenn Sie Ihre Anlage ohne Genehmigung installiert haben, unternehmen Sie am besten gar nichts. Sollten Sie doch irgendwann einmal Ärger bekommen, können Sie noch nachträglich eine Genehmigung beantragen.
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Europaweit wird die Krümmung von Gurken geregelt - wir leisten uns in Deutschland den Luxus, für 16 Länder unterschiedliche Vorschriften zu erlassen und die dafür nötigen Beamten auf Lebenszeit zu versorgen!
Es liegt nicht an den vielen Beamten, sondern an der Gesetzgebung. Schlimmer finde ich den Umstand, dass die vielen selbsternannten Solarmakler schlecht beraten haben. Hoffe nicht aus Profitgier ?!
Das ist doch wieder Typisch für unsere Heere an unnötigen Beamten. Reine Beschäftigungstherapie. Wenn das optisch nicht stört könnte man ohne weiteres eine Ausnahmegenehmigung konstruieren. Es geht ja auch z. B. im Telekommunikationsrecht zu sagen, die sofortige Löschung von Verbindungsdaten sei mit 7 Tagen noch sofortig ....
Sprachlos ..... Till