Null-Verbrauch – was ist das? Wenn Sie eine Solaranlage mit einem Zweirichtungszähler und einem Wechselrichter haben, und ihr Grundversorger Ihnen eine Rechnung schickt, prüfen Sie zunächst, ob Sie überhaupt Strom verbraucht haben. In der Rechnung muss Ihr Verbrauch angegeben werden. Steht dort “0“, dürfte auch kein Vertrag zustande gekommen sein. Interessant ist auch ein Blick in das Datenblatt Ihres Wechselrichters. Dort finden Sie auch Angaben zum Standby-Verbrauch.*
Wer ist Ansprechpartner?
Viele Betroffene wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Einige Grundversorger verweisen auf den Netzbetreiber, der wiederum auf den Grundversorger verweist. Ihr Ansprechpartner ist der Grundversorger, der Ihnen die Rechnung geschrieben hat.
Zwei Vorgehen zur Auswahl
Sie haben zwei Möglichkeiten, wenn Ihnen der Grundversorger eine Rechnung schickt und für Ihren Zweirichtungszähler die monatliche Grundgebühr des Grundversorgungstarifs abrechnen möchte. Erstens: Sie können das Problem aussitzen und warten, bis der Grundversorger Sie verklagt. Zweitens: Sie bezahlen die Rechnung unter Vorbehalt und warten ab, ob es in den nächsten Jahren Urteile gibt, die den Sachverhalt klären, oder ob sich die Rechtslage ändert.
Was erwartet Kunden, die nicht reagieren?
Schriftlich reagieren. Wenn Rechnungen und Mahnschreiben des Versorgers Sie nicht aus der Fassung bringen, können Sie warten, bis der Versorger seine Forderung einklagt. Sie sollten dem Grundversorger allerdings einmal schriftlich mitteilen, dass Sie die Forderung nicht gerechtfertigt finden. Sie sollten ihn auch fragen, auf welcher Rechtsgrundlage ein Vertrag zwischen ihm und Ihnen zustande gekommen ist? Wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen, werden in den meisten Fällen bis zu drei Mahnungen folgen. Der Versorger wird Ihnen außerdem Mahngebühren in Rechnung stellen. Möglicherweise droht man Ihnen mit der Sperrung Ihres Anschlusses.
Sperrung unzulässig. Uns liegen Fälle vor, bei denen Netzbetreiber so vorgegangen sind und sogar Mitarbeiter losschickten, um die Sperrung durchzuführen. „Anschlüsse von Solaranlagen im Sinne des Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) dürfen nicht einfach gesperrt werden, weil ihre Betreiber Stromrechnungen in geringfügiger Höhe nicht bezahlt haben“, sagt Rechtsanwalt Peter Nümann. Zur Sperrung kam es in den uns vorliegenden Fällen tatsächlich nicht. Trotzdem wurde der Sperrversuch in Rechnung gestellt.
Mahnbescheid widersprechen. Wer die Rechnungen des Versorgers ignoriert, muss damit rechnen, dass dieser entweder gleich Klage gegen ihn erhebt oder einen gerichtlichen Mahnbescheid schickt. Wichtig: Bei letzterem prüft das Gericht nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Gegen den Mahnbescheid müssen Sie schnell Widerspruch einlegen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. „Wenn der Grundversorger klagt, muss er vor Gericht beweisen, dass ein Vertragsverhältnis besteht. Dies dürfte ihm beim Nullverbrauch nicht gelingen“, sagt Peter Nümann, Rechtsanwalt aus Karlsruhe.
Bezahlen unter Vorbehalt
Bezahlen Sie die Rechnung unter Vorbehalt, können Sie später Geld zurückfordern, beispielsweise wenn es Urteile zu Ihren Gunsten gibt, oder sich die Rechtslage ändern sollte. Sie müssen jedoch die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren beachten. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist. Erhalten Sie zum Beispiel im Januar 2016 eine Rechnung, läuft die Frist bis Ende 2019. Wenn Sie unter Vorbehalt bezahlen wollen, schreiben Sie dies bei der Überweisung mit in den Verwendungszweck. Jürgen Schröder, Energiejurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen, empfiehlt außerdem, dem Versorger in einem Brief Folgendes mitzuteilen: „Ich habe keinen Strom verbraucht. Ihre Rechnung bezahle ich deswegen unter Vorbehalt und behalte mir außerdem Rückzahlungsansprüche vor.“
Solidarfonds Nullverbrauch unterstützen
Seit kurzem gibt es den Solidarfonds Nullverbrauch. „Mit dem Fonds wollen wir Geld einsammeln, um das Thema Nullverbrauch vor Gericht zu bringen und Urteile zu erzielen, auf die sich Andere berufen können“, sagt Susanne Jung vom Solarenergie-Förderverein Deutschland. Aus dem Fonds sollen Musterverfahren finanziert werden. Dazu werden typische Nullverbrauchsfälle ausgesucht, die klagen werden. „Wir verstehen uns auch als Informationsplattform“, sagt Rechtsanwalt Peter Nürmann, dessen Kanzlei den Fonds mit ins Leben gerufen hat. Weitere Informationen finden Sie auf der Website nullverbrauch.de. In den Fonds müssen Sie einmalig 77 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) einzahlen. Das Geld fließt auf ein sicheres Anderkonto. Der Beirat des Fonds besteht aus Mitgliedern des Solarenergie Förderverein Deutschland, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie und Deutscher Solarbetreiber-Club. Wer in den Fonds einzahlt, hat Anspruch auf wichtige rechtliche Informationen, Berichte über die Musterverfahren und erhält nach deren Abschluss den nicht verwendeten Teil des Geld zurück. Eine individuelle Rechtsberatung erfolgt nicht.
*Die „Tipps für Betreiber mit Null-Verbrauch“ wurden am 22. Dezember 2015 aktualisiert und präzisiert. Der Abschnitt “Bezahlen unter Vorbehalt“ ist neu.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Erstmalig am 15.12.2015 wurde ein sog.Wechselrichter installiert. Obwohl der Verbrauch 0 KWh ist, fordert der Grundversorger einen Grundpreis von 7 EUR monatlich.
@mak16: Hier geht es um 100% Einspeisung ohne Verbraucher. Es gibt also nur um eine Photovoltaikanlage die Strom einspeist. Der erwähnte Stromzähler wird installiert, um den Wechselrichter z.B. bei Nacht mit Strom zu versorgen. Doch der verbraucht keinen messbaren Strom. Also gibt es auch keinen Grund einen Stromzähler zu installieren, der den Verbrauch misst. Bitte den Artikel gründlich lesen.
...was heisst hier Nullverbrauch ? Wurde tatsächlich zu keinem Zeitpunkt Strom aus der Stromnetz bezogen, d.h. alle Verbraucher ( Waschmaschine, Herd usw.) ganz allein über die Solarpanel betrieben ? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Oder wurde lediglich mehr Energie ins Netz eingespeist als daraus verbraucht wurde ? Dann verstehe ich die Aufregung nicht.
Habe leider keine Ahnung und würde mich über entsprechende Aufklärung / Kommentare hier freuen.
Ich finde es gerecht, wenn jeder, der die Infrastruktur nutzt, ob als Einspeiser oder Verbraucher, einen Zähler haben muss. Und der kostet natürlich auch ein Taschengeld. Mit einer "ich will Alles für lau"-Einstellung geht unsere Gemeinschaft/ Gesellschaft kaputt.
Es ist zu hoffen, dass sich eine hohe Zahl Betroffener an dem o.g. Solidarfons beteiligt, um möglichst bald eine Musterklage zu führen.
Auch ich zahle bei der Süwag für einen Jahresbezug von 1 (einem) kWh einen järlichen Betrag von brutto
€ 86,25. Dieser Unsinn sollte schnellstmöglich beendet werden.