Wenn der Wechselrichter Ihrer Solaranlage tatsächlich wenige Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht hat, wird es schwieriger für Sie, sich gegen die Rechnung Ihres Grundversorgers zu wehren. Uns liegen Fälle vor, in denen eine Kilowattstunde pro Jahr verbraucht wurde, dafür aber eine Grundgebühr von rund 60 Euro jährlich berechnet wurde.
Bundesnetzagentur geht von Vertragsabschluss aus
Die Bundesnetzagentur vertritt die Auffassung, dass bei jeder Entnahme von Strom, und sei es noch so wenig, ein Vertragsabschluss stattgefunden habe (siehe „Strombezug von PV-Anlagen“, bundesnetzagentur.de). Ob eine Einordnung in die Grundversorgung und die Abrechnung einer monatlichen Grundgebühr gerechtfertigt ist, dazu äußert sich die Bundesnetzagentur nicht. Die Schlichtungsstelle Energie hat im März 2013 in einem Verfahren mit einem Verbrauch von 14 kWh jährlich eine Jahrespauschale von 5 Euro vorgeschlagen (Schlichtungsstelle Energie, Az: 4615/13). Der Versorger hat den Spruch des Ombudsmannes allerdings nicht akzeptiert.
Tarifwechsel möglich
Sie müssen nicht Vertragspartner Ihres Grundversorgers bleiben, sondern können, wie beim Haushaltsstrom auch, den Anbieter wechseln. Vergleichen Sie die Preise zwischen Ihrem Grundversorger und dem Ökostromanbieter Naturstrom. Er bietet den Tarif „Betriebsstrom für PV-Anlagen“ an. Wenn Sie nicht mehr als 200 kWh pro Jahr verbrauchen können Sie diesen Tarif abschließen.
Musterverfahren unterstützen
Der Solidarfonds Nullverbrauch plant auch Musterverfahren für Fälle von geringem Stromverbrauch anzustrengen. Informationen finden Sie auf der Seite nullverbrauch.de.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Erstmalig am 15.12.2015 wurde ein sog.Wechselrichter installiert. Obwohl der Verbrauch 0 KWh ist, fordert der Grundversorger einen Grundpreis von 7 EUR monatlich.
@mak16: Hier geht es um 100% Einspeisung ohne Verbraucher. Es gibt also nur um eine Photovoltaikanlage die Strom einspeist. Der erwähnte Stromzähler wird installiert, um den Wechselrichter z.B. bei Nacht mit Strom zu versorgen. Doch der verbraucht keinen messbaren Strom. Also gibt es auch keinen Grund einen Stromzähler zu installieren, der den Verbrauch misst. Bitte den Artikel gründlich lesen.
...was heisst hier Nullverbrauch ? Wurde tatsächlich zu keinem Zeitpunkt Strom aus der Stromnetz bezogen, d.h. alle Verbraucher ( Waschmaschine, Herd usw.) ganz allein über die Solarpanel betrieben ? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Oder wurde lediglich mehr Energie ins Netz eingespeist als daraus verbraucht wurde ? Dann verstehe ich die Aufregung nicht.
Habe leider keine Ahnung und würde mich über entsprechende Aufklärung / Kommentare hier freuen.
Ich finde es gerecht, wenn jeder, der die Infrastruktur nutzt, ob als Einspeiser oder Verbraucher, einen Zähler haben muss. Und der kostet natürlich auch ein Taschengeld. Mit einer "ich will Alles für lau"-Einstellung geht unsere Gemeinschaft/ Gesellschaft kaputt.
Es ist zu hoffen, dass sich eine hohe Zahl Betroffener an dem o.g. Solidarfons beteiligt, um möglichst bald eine Musterklage zu führen.
Auch ich zahle bei der Süwag für einen Jahresbezug von 1 (einem) kWh einen järlichen Betrag von brutto
€ 86,25. Dieser Unsinn sollte schnellstmöglich beendet werden.