Solar­energie

Tipps für Betreiber mit geringem Verbrauch

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Wenn der Wechsel­richter Ihrer Solar­anlage tatsäch­lich wenige Kilowatt­stunden Strom im Jahr verbraucht hat, wird es schwieriger für Sie, sich gegen die Rechnung Ihres Grund­versorgers zu wehren. Uns liegen Fälle vor, in denen eine Kilowatt­stunde pro Jahr verbraucht wurde, dafür aber eine Grund­gebühr von rund 60 Euro jähr­lich berechnet wurde.

Bundes­netz­agentur geht von Vertrags­abschluss aus

Die Bundes­netz­agentur vertritt die Auffassung, dass bei jeder Entnahme von Strom, und sei es noch so wenig, ein Vertrags­abschluss statt­gefunden habe (siehe „Strombe­zug von PV-Anlagen“, bundesnetzagentur.de). Ob eine Einordnung in die Grund­versorgung und die Abrechnung einer monatlichen Grund­gebühr gerecht­fertigt ist, dazu äußert sich die Bundes­netz­agentur nicht. Die Schlichtungs­stelle Energie hat im März 2013 in einem Verfahren mit einem Verbrauch von 14 kWh jähr­lich eine Jahres­pauschale von 5 Euro vorgeschlagen (Schlichtungsstelle Energie, Az: 4615/13). Der Versorger hat den Spruch des Ombuds­mannes allerdings nicht akzeptiert.

Tarifwechsel möglich

Sie müssen nicht Vertrags­partner Ihres Grund­versorgers bleiben, sondern können, wie beim Haus­halts­strom auch, den Anbieter wechseln. Vergleichen Sie die Preise zwischen Ihrem Grund­versorger und dem Ökostromanbieter Natur­strom. Er bietet den Tarif „Betriebsstrom für PV-Anlagen“ an. Wenn Sie nicht mehr als 200 kWh pro Jahr verbrauchen können Sie diesen Tarif abschließen.

Muster­verfahren unterstützen

Der Solidarfonds Null­verbrauch plant auch Muster­verfahren für Fälle von geringem Strom­verbrauch anzu­strengen. Informationen finden Sie auf der Seite nullverbrauch.de.

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Wunjo2016 am 30.04.2020 um 14:02 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

chameleons am 12.02.2016 um 18:10 Uhr
Auch die Stadtwerke Neustadt berechnen Grundgebühr

Erstmalig am 15.12.2015 wurde ein sog.Wechselrichter installiert. Obwohl der Verbrauch 0 KWh ist, fordert der Grundversorger einen Grundpreis von 7 EUR monatlich.

Kuestensucher am 18.12.2015 um 13:23 Uhr
Nullverbrauch?

@mak16: Hier geht es um 100% Einspeisung ohne Verbraucher. Es gibt also nur um eine Photovoltaikanlage die Strom einspeist. Der erwähnte Stromzähler wird installiert, um den Wechselrichter z.B. bei Nacht mit Strom zu versorgen. Doch der verbraucht keinen messbaren Strom. Also gibt es auch keinen Grund einen Stromzähler zu installieren, der den Verbrauch misst. Bitte den Artikel gründlich lesen.

mak16 am 17.12.2015 um 20:18 Uhr
Nullverbrauch ?

...was heisst hier Nullverbrauch ? Wurde tatsächlich zu keinem Zeitpunkt Strom aus der Stromnetz bezogen, d.h. alle Verbraucher ( Waschmaschine, Herd usw.) ganz allein über die Solarpanel betrieben ? Das kann ich mir kaum vorstellen.
Oder wurde lediglich mehr Energie ins Netz eingespeist als daraus verbraucht wurde ? Dann verstehe ich die Aufregung nicht.
Habe leider keine Ahnung und würde mich über entsprechende Aufklärung / Kommentare hier freuen.
Ich finde es gerecht, wenn jeder, der die Infrastruktur nutzt, ob als Einspeiser oder Verbraucher, einen Zähler haben muss. Und der kostet natürlich auch ein Taschengeld. Mit einer "ich will Alles für lau"-Einstellung geht unsere Gemeinschaft/ Gesellschaft kaputt.

Trebo am 17.12.2015 um 16:03 Uhr
Dem "Solidarfonds Nulverbrauch" beitreten

Es ist zu hoffen, dass sich eine hohe Zahl Betroffener an dem o.g. Solidarfons beteiligt, um möglichst bald eine Musterklage zu führen.
Auch ich zahle bei der Süwag für einen Jahresbezug von 1 (einem) kWh einen järlichen Betrag von brutto
€ 86,25. Dieser Unsinn sollte schnellstmöglich beendet werden.