Tipps für Betreiber mit geringem Verbrauch
Wenn der Wechselrichter Ihrer Solaranlage tatsächlich wenige Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht hat, wird es schwieriger für Sie, sich gegen die Rechnung Ihres Grundversorgers zu wehren. Uns liegen Fälle vor, in denen eine Kilowattstunde pro Jahr verbraucht wurde, dafür aber eine Grundgebühr von rund 60 Euro jährlich berechnet wurde.
Bundesnetzagentur geht von Vertragsabschluss aus
Die Bundesnetzagentur vertritt die Auffassung, dass bei jeder Entnahme von Strom, und sei es noch so wenig, ein Vertragsabschluss stattgefunden habe (siehe „Strombezug von PV-Anlagen“, bundesnetzagentur.de). Ob eine Einordnung in die Grundversorgung und die Abrechnung einer monatlichen Grundgebühr gerechtfertigt ist, dazu äußert sich die Bundesnetzagentur nicht. Die Schlichtungsstelle Energie hat im März 2013 in einem Verfahren mit einem Verbrauch von 14 kWh jährlich eine Jahrespauschale von 5 Euro vorgeschlagen (Schlichtungsstelle Energie, Az: 4615/13). Der Versorger hat den Spruch des Ombudsmannes allerdings nicht akzeptiert.
Tarifwechsel möglich
Sie müssen nicht Vertragspartner Ihres Grundversorgers bleiben, sondern können, wie beim Haushaltsstrom auch, den Anbieter wechseln. Vergleichen Sie die Preise zwischen Ihrem Grundversorger und dem Ökostromanbieter Naturstrom. Er bietet den Tarif „Betriebsstrom für PV-Anlagen“ an. Wenn Sie nicht mehr als 200 kWh pro Jahr verbrauchen können Sie diesen Tarif abschließen.
Musterverfahren unterstützen
Der Solidarfonds Nullverbrauch plant auch Musterverfahren für Fälle von geringem Stromverbrauch anzustrengen. Informationen finden Sie auf der Seite nullverbrauch.de.