Eine Mutter hat ihr 13-jähriges Kind beim Spielen mit einer Softair-Pistole nicht ausreichend beaufsichtigt. Sie muss einem anderen Kind für eine Verletzung am Auge rund 5 000 Euro Schmerzensgeld zahlen und für Folgeschäden aufkommen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Az. 1 U 3/14).
Softair-Pistolen sehen aus wie echte Pistolen, enthalten aber Plastikmunition. Der Junge hatte mit drei weiteren Kindern zwischen 10 und 13 Jahren gespielt. Er und ein zweites Kind hatten Softair-Pistolen dabei und trugen Schutzbrillen, die anderen waren ungeschützt. Bei einem Schuss mit der Pistole verletzte der 13-Jährige ein Kind ohne Schutzbrille schwer am Auge.
Die Richter verwiesen auf die erheblichen Verletzungen, die solche Pistolen verursachen können. Zumindest für Kinder unter 14 Jahren sei deshalb eine permanente Kontrolle durch die Eltern nötig. Eine Ermahnung, vorsichtig zu sein und Schutzbrillen zu tragen, reiche nicht aus, so die Richter. Die Eltern sollten in das Spiel mit Softair-Pistolen jederzeit eingreifen können.
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