Testergebnisse für 32 Renten Einmalbeitrag 12/2015
Steuern. Steuerpflichtig ist von einer Sofortrente nur ein kleiner Teil, der sogenannte Ertragsanteil. Er hängt davon ab, wann die Rente beginnt. Wird die erste Rente überwiesen, wenn der Versicherte 65 Jahre ist, sind nur 18 Prozent der Rente steuerpflichtig. Ist er 63 Jahre bei Rentenbeginn, sind es 20 Prozent, ist er 67 Jahre, 17 Prozent. Von 340 Euro Rente zählen dann nur rund 61 Euro zum steuerpflichtigen Einkommen. Die Höhe der Steuer darauf hängt von den sonstigen steuerpflichtigen Einkünften ab. Wer wenig Einkommen hat, zahlt unter Umständen gar keine Steuern auf seine Rente. Selbst von gutbetuchten Ruheständlern würde das Finanzamt nicht mehr als 30 Euro kassieren.
Sozialabgaben. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und privat Krankenversicherte müssen von ihrer privaten Rente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Für Rentner, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, wird es dagegen happig. Sie zahlen 16,35 Prozent (Kinderlose: 16,6 Prozent) plus individuellem Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse. Freiwillig versichern müssen sich gesetzlich krankenversicherte Rentner nur dann, wenn sie
- keine gesetzliche Rente beziehen oder
- in der zweiten Hälfte des Berufslebens nicht mindestens 90 Prozent der Zeit in einer gesetzlichen Kasse pflicht-, freiwillig oder familienversichert waren.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
@Jagdwurst: Eine staatliche Einlagensicherung wie bei Banken gibt es hier nicht. Für Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es einen Sicherungsfonds. Der wirdvon der Protektor AG getragen, die bei einem Sicherungsfall die vertraglichen Leistungen weiterhin erbringt:
https://www.protektor-ag.de/de/sicherungsfonds/sicherungsfall
(TK)
Wieviel Geld erhalte ich, wenn die Versicherung in Konkurs geht ?
Bei einer Bank erhalte ich 100.000,- Euro egal wieviel z.B. 125.000,- auf dem Kono war.
Solte man bei einen Betrag z.B. 400.000,- Euro auf vier Versicherungen aufteilen ?
Vielen Dank im voraus
@abs999: Bitte wenden Sie sich für eine eingehende Beratung zu den unterschiedlichen Möglichkeiten zusätzlicher Rentenabsicherungen an eine nahegelegene Verbraucherzentrale. Anlaufstellen aus Ihrem Wohnumfeld finden Sie unter www.verbraucherzentrale.de (dda)
Bei mir droht demnächst Arbeitslosigkeit, eventuell wegen gesundheitlicher Probleme auch bis Hartz IV. Ich bin 46 Jahre alt, angestellt und kinderlos. Bisher habe ich außer der gesetzlichen keine weitere Rentenversicherung. Ich habe mein Geld derzeit als ETFs plus Fest- und Tagesgeld angelegt (oberhalb der Hartz IV Freigrenzen), muß aber demnächst umschichten und neu anlegen.
Schon lange suche ich nach einer Möglichkeit, möglichst per Einmalzahlung (oder in wenigen kleineren Beträgen) jetzt schon irgendwo Geld einzuzahlen, das dann gesichert für die Rente wäre, aber erst später regulär in Rente zu gehen, oder zumindest jetzt noch nicht. Gibt es Riester- oder andere -renten, bei denen das möglich ist? Oder eine andere geeignete Sparform? Soweit ist gesehen habe, sind die von Ihnen geschilderten Möglichkeiten für Einmahlzahlungen in die gesetzliche Rente bei mir nicht möglich.
Danke